Umsatzsteuer der Garage absetzen, wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist?

  • Ich bin selbständig und nutze mein Auto teil beruflich, teil privat. Weil ich nicht so viel damit fahre, habe ich es nicht im Betriebsvermögen (und nutze nicht die 1 Prozent Regel, sondern setze immer Reisekosten an, wenn ich es nutze). Ich habe jetzt einen Garagenplatz angeboten bekommen, den ich gerne nutzen würde. Die Frage ist. Kann ich trotzdem die 19 Prozent Umsatzsteuer, die auf der Garagenmiete drauf ist, absetzen? Wenn ja, wie?

  • Ich würde sagen, die Garagenmiete teilt das Schicksal des Autos - wenn dieses nicht im Betriebsvermögen ist, warum sollte dann die Garage in das Betriebsvermögen gehen.

  • Dto.

    Wie will denn der TE dem Finanzamt erklären, dass das Auto privat ist, die Garage aber trotzdem zum Betriebsvermögen gehört? Betriebsnotwendig ist diese sicher nicht - und für gewillkürtes BV würde ich der Argumentation von nesciens zustimmen.

    • Offizieller Beitrag

    Dto.

    Wie will denn der TE dem Finanzamt erklären, dass das Auto privat ist, die Garage aber trotzdem zum Betriebsvermögen gehört? Betriebsnotwendig ist diese sicher nicht - und für gewillkürtes BV würde ich der Argumentation von nesciens zustimmen.

    Jein, oder wie man dann gerne sagt, es kommt darauf an.


    Die einkommensteuerliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen muss nicht zwingend deckungsgleich mit der umsatzsteuerlichen Zuordnung zum Unternehmensvermögen sein. Da gibt es komplett unterschiedliche Anknüpfungspunkte.


    Auf die Schnelle nur einmal Haufe dazu: Was ist beim Vorsteuerabzug und der Umsatzsteuer zu beachten - Quelle: haufe.de


    Wir hatten hier zu ESt/USt bei Kfz und unentgeltlicher Wertabgabe eine Diskussion, wo das deutlich wurde. Kann ich nur gerade nicht finden. Da hatten unser gutes altes häschen und ich über die ESt-Behandlung und die dennoch abweichend mögliche USt-Berechnung mittels sachgerechter Schätzung diskutiert.


    Der TE kann sich nur keine Rosinen heraussuchen. Wenn, dann muss er m.E. die Behandlung für Kosten in Zusammenhang mit diesem WG innerhalb der Steuerart einheitlich behandeln.


  • Wir hatten hier zu ESt/USt bei Kfz und unentgeltlicher Wertabgabe eine Diskussion, wo das deutlich wurde. Kann ich nur gerade nicht finden. Da hatten unser gutes altes häschen und ich über die ESt-Behandlung und die dennoch abweichend mögliche USt-Berechnung mittels sachgerechter Schätzung diskutiert.


    Der TE kann sich nur keine Rosinen heraussuchen. Wenn, dann muss er m.E. die Behandlung für Kosten in Zusammenhang mit diesem WG innerhalb der Steuerart einheitlich behandeln.

    Danke für die Infos. Mir ginge es tatsächlich nur um die Umsatzsteuer. Wenn ich das im verlinkten Haufe-Beitrag richtig verstanden habe, müsste ich dann aber auf alles, was den Wagen betrifft Umsatzsteuer zahlen (also bei privater Nutzung, einem Verkauf usw.).

  • müsste ich dann aber auf alles, was den Wagen betrifft Umsatzsteuer zahlen

    nicht nur Umsatzsteuer - die Umsätze fallen auch unter deine gewerblichen Erlöse, damit zahlst du auch Einkommensteuer und - falls zutreffend - auch Gewerbesteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Infos. Mir ginge es tatsächlich nur um die Umsatzsteuer. Wenn ich das im verlinkten Haufe-Beitrag richtig verstanden habe, müsste ich dann aber auf alles, was den Wagen betrifft Umsatzsteuer zahlen (also bei privater Nutzung, einem Verkauf usw.).

    Du solltest das Thema im Rahmen einer eingehenden steuerlichen Beratung einmal mit einem Steuerberater besprechen.

  • Ich habe jetzt einen Garagenplatz angeboten bekommen,

    die 19 Prozent Umsatzsteuer, die auf der Garagenmiete drauf ist, absetzen?


    die Garagenmiete teilt das Schicksal des Autos - wenn dieses nicht im Betriebsvermögen ist, warum sollte dann die Garage in das Betriebsvermögen gehen.

    Miete und Betriebsvermögen sind das nicht 2 verschiedene Paar Schuhe?


    Wenn der TE einen Garagenplatz mietet, wird doch nicht vorausgesetzt dass er ein Fahrzeug hat. Er kann ebenso Ware darin lagern. Und die mtl. anfallende USt. ist somit abzugfähig.

    • Offizieller Beitrag

    Miete und Betriebsvermögen sind das nicht 2 verschiedene Paar Schuhe?

    Das sind 2 Paar Schuhe, ändert aber nichts an einem erforderlichen Zusammenhang mit einer unternehmerischen Nutzung. Und wenn das Kfz sich nicht im Unternehmensvermögen befindet, dann hat ertragsteuerlich auch kein tatsächlicher Aufwand etwas din diesen Zusammenhang in der EÜR zu suchen.



    Wenn der TE einen Garagenplatz mietet, wird doch nicht vorausgesetzt dass er ein Fahrzeug hat. Er kann ebenso Ware darin lagern. Und die mtl. anfallende USt. ist somit abzugfähig.

    Jetzt bitte nicht schon wieder mit so etwas anfangen, ansonsten mache ich hier wieder einmal dicht. Der TE stellt die Frage in Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen Kfz. Das ist ein komplett anderer Sachverhalt und hat hier nichts zu suchen, es sei denn, man möchte jemanden zu einem Gestaltungsmissbrauch verleiten ( um es einmal harmlos zu formulieren).

  • Der TE stellt die Frage in Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen Kfz.

    Der TE stellt die Frage in Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung eines im Privatvermögen befindlichen Kfz. Das ist ein komplett anderer Sachverhalt und hat hier nichts zu suchen, es sei denn, man möchte jemanden zu einem Gestaltungsmissbrauch verleiten ( um es einmal harmlos zu formulieren).

    "Brrrr" immer langsam.

    Nicht die eigentliche Frage des TE so hin/um-interpretieren wie es beliebt.

    Der TE hat klipp und klar geschrieben dass er einen Garagenplatz zur "Miete" angeboten bekommen hat. Punkt.

    Als nächstes wurde hier, davon ausgegangen, dass dieser (gemietete) "Garagenplatz" als Betriebsvermögen zu aktivieren sei.

    Und wenn er kein Fahrzeug im BV hat kann er auch keine USt./VSt. geltend machen.

    Ich würde sagen, die Garagenmiete teilt das Schicksal des Autos - wenn dieses nicht im Betriebsvermögen ist, warum sollte dann die Garage in das Betriebsvermögen gehen.

    Wie will denn der TE dem Finanzamt erklären, dass das Auto privat ist, die Garage aber trotzdem zum Betriebsvermögen gehört?

    schon einmal daran gedacht, dass der TE mit seinem Satz:


    Ich bin selbständig und nutze mein Auto teil beruflich, teil privat. Weil ich nicht so viel damit fahre, habe ich es nicht im Betriebsvermögen

    das Auto gemeint hat, welches er nicht im BV hat??

    Wenn sich der TE als irgendwelche Räumlichkeiten für sein Gewerbe anmietet, kann er die geleistete VSt. in Abzug bringen.


    ansonsten mache ich heir wieder einmal dicht.

    Das wäre das beste und über "den längeren Arm" hierfür verfügst Du ja auch. :rolleyes:

    Dann würde auch nicht das Damoklesschwert der "illegalen/unerlaubten Beratung" über diesen und vielen anderen Foren-thread schweben.

    Haben doch selbst Hinweise, was wo wie und warum, zu verbuchen/an;-abzusetzen ist nichts mit der Bedienung der Software zu tun.


    Im Grunde sollte gleich jeder Thread mit dem Hinweis:

    Du solltest das Thema im Rahmen einer eingehenden steuerlichen Beratung einmal mit einem Steuerberater besprechen.

    geschlossen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der TE hat klipp und klar geschrieben dass er einen Garagenplatz zur "Miete" angeboten bekommen hat. Punkt.

    nein

    schon einmal daran gedacht, dass der TE mit seinem Satz:

    .......
    das Auto gemeint hat, welches er nicht im BV hat??

    Wenn sich der TE als irgendwelche Räumlichkeiten für sein Gewerbe anmietet, kann er die geleistete VSt. in Abzug bringen.

    Die Einlassungen des TE sind diesbezüglich schon sehr eindeutig:

    Ich bin selbständig und nutze mein Auto teil beruflich, teil privat. Weil ich nicht so viel damit fahre, habe ich es nicht im Betriebsvermögen (und nutze nicht die 1 Prozent Regel, sondern setze immer Reisekosten an, wenn ich es nutze). Ich habe jetzt einen Garagenplatz angeboten bekommen, den ich gerne nutzen würde.

    Auf was als den ersten Satz sollte der TE seinen dritten Satz bezogen haben?


    Und ansonsten halte Dich bitte einfach einmal etwas zurück und bleibe bei der jeweiligen Fragestellung des TE, auf den Du antwortest. Und darauf erwarte ich jetzt bitte von Dir keine Antwort, damit der Thread nicht unnötig und zu Lasten des TE in die Länge gezogen wird.