Anteilige Berechnung für Einnahmen aus Vermietung

  • Hallo,


    ich darf für 2017 erstmals Mieteinnahmen versteuern. :evil:

    Das Problem: Die Immobilie gehört mir nicht allein, die Hausverwaltung verschickt aber die Jahresabrechnung über Kosten und Einnahmen nur in Summe, nicht auf die Eigentümer aufgeteilt. :/


    Muss ich mich hinsetzen und jetzt alle Werte durch die Anzahl der Eigentümer händisch teilen - oder gibt es im SteuerSparbuch da einen Hebel?


    Danke & VG!

    • Offizieller Beitrag

    Ich darf für 2017 erstmals Mieteinnahmen versteuern. :evil:

    Den Smiley verstehe ich nicht. Du solltest Dich doch über zusätzliche Einnahmen eher freuen. Und ein Leerstand wäre ja auch eher schlecht.


    Das Problem: Die Immobilie gehört mir nicht allein, die Hausverwaltung verschickt aber die Jahresabrechnung über Kosten und Einnahmen nur in Summe, nicht auf die Eigentümer aufgeteilt. :/

    Dazu sind die aber m.E. zwingend verpflichtet. Jede Verwaltung von Eigentümergemeinschaften muss doch entsprechende Betriebskostenabrechnungen erstellen, die den Eigentümern die ihnen jeweils zuzuordnenden Anteile ausweisen.

  • Den Smiley verstehe ich nicht. Du solltest Dich doch über zusätzliche Einnahmen eher freuen. Und ein Leerstand wäre ja auch eher schlecht.

    Du hast ja Recht. Einnahmen sind schön. Nur das jetzt noch zusätzliche Ausfüllen der Anlage V stellt mich gerade vor Schwierigkeiten.


    Dazu sind die aber m.E. zwingend verpflichtet. Jede Verwaltung von Eigentümergemeinschaften muss doch entsprechende Betriebskostenabrechnungen erstellen, die den Eigentümern die ihnen jeweils zuzuordnenden Anteile ausweisen.

    Mir kribbelt es in den Fingern, die "Abrechnung" mal hier anonymisiert hochzuladen. Die (1-Mann-)Hausverwaltung haben wir von meiner Mutter übernommen.

    Nichts gegen Excel... aber....

    welche Art von Eigentum ist es? Mietshaus? ETW? Erbengeneinschaft?

    Mehrfamilienhaus. 50/50 mit meinem Bruder.

  • Sie müssen eine einheitliche und gesonderte Feststellung- Vermietung und Verpachtung abgeben. Da bekommt dann jeder Miteigentümer einen Bescheid mit seinen Anteilen.

    Wo ist das geregelt? Mit der rechtlichen Grundlage würde ich die Hausverwaltung gern mal konfrontieren.

    Anbei dann doch die Übersicht E-A 2017_erkannt_geschwärzt.pdf, die mein Bruder und ich erhalten haben. Bis auf "Übertrag an Eigentümer ..." gibt es nur Summen aus allen Einnahmen und Ausgaben.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das geregelt? Mit der rechtlichen Grundlage würde ich die Hausverwaltung gern mal konfrontieren.

    Einfach mal den und die folgenden Paragraphen der AO lesen: § 179 ff Abgabenordnung (AO)

  • Wo ist das geregelt? Mit der rechtlichen Grundlage würde ich die Hausverwaltung gern mal konfrontieren.

    Die Hausverwaltung kann nicht für dich bzw. die GbR mit deinem Bruder die Steuererklärungen abgeben - sie sind hierzu schlicht nicht befugt! Das müsst Ihr schon selber machen. Die Hausverwaltung macht - wie der Name sagt - die Verwaltung des Hauses, aber keine Steuerberatung. Wenn Du/Ihr dies nicht alleine könnt, geht zu einem Steuerberater.

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das geregelt? Mit der rechtlichen Grundlage würde ich die Hausverwaltung gern mal konfrontieren.

    Die Hausverwaltung kann nicht für dich bzw. die GbR mit deinem Bruder die Steuererklärungen abgeben - sie sind hierzu schlicht nicht befugt! Das müsst Ihr schon selber machen. Die Hausverwaltung macht - wie der Name sagt - die Verwaltung des Hauses, aber keine Steuerberatung. Wenn Du/Ihr dies nicht alleine könnt, geht zu einem Steuerberater.

    Na ja, da ja die Mutter die Verwaltung wohl die Verwaltung nicht mehr macht, können die Brüder als Eigentümer bzw. einer von Ihnen für die GbR ja durchaus die F-Erklärung erstellen und abgeben.

    Die (1-Mann-)Hausverwaltung haben wir von meiner Mutter übernommen.

  • Die Hausverwaltung kann nicht für dich bzw. die GbR mit deinem Bruder die Steuererklärungen abgeben - sie sind hierzu schlicht nicht befugt! Das müsst Ihr schon selber machen. Die Hausverwaltung macht - wie der Name sagt - die Verwaltung des Hauses, aber keine Steuerberatung.

    Missverständnis. Ich will nicht, dass die Hausverwaltung meine Steuererklärung macht! Ich hatte talberg und miwe4 nur so verstanden, dass sie die jeweils zuzuordnenden Anteile separat ausweisen muss - nicht eine Abrechnung für alle zusammen erstellen darf. Dafür suchte ich die rechtliche Grundlage. Da alle Kosten und Einnahmen zu gleichen Teilen eingehen - muss sie wirklich? Oder nur, wenn es Unterschiede gibt?


    PS: Als Hauseigentümergemeinschaft - ist man da automatisch eine GbR?

  • Na ja, da ja die Mutter [...] wohl die Verwaltung nicht mehr macht, ...

    Der Vollständigkeit halber: Meine Mutter, der das Haus vorher gehörte, hatte eine (1-Mann-)Hausverwaltung beauftragt, das Haus zu verwalten. Diese haben wir übernommen. Nicht die Hausverwaltung durch meine Mutter.


    ...können die Brüder als Eigentümer bzw. einer von Ihnen für die GbR ja durchaus die F-Erklärung erstellen und abgeben.

    Wie sieht so etwas in der Praxis aus? Jeder macht seine Einkommensteuererklärung separat und einer gibt dann noch einmal für die GbR eine für die Vermietung ab? Zieht sich das FA dann die Daten aus meinen beiden Erklärungen zusammen?

    • Offizieller Beitrag

    ... hatte eine (1-Mann-)Hausverwaltung beauftragt, das Haus zu verwalten. Diese haben wir übernommen.

    Warum schreibst Du das nicht gleich so? Der muss m.E. selbstverständlich eine Anrechnung erstellen, aus denen sich die Anteile der jeweiligen Eigentümer ergeben. Sollte sich aus dem BGB ergeben. Hat aber hier im Steuerforum nichts zu suchen und gehört eher in ein Vermieterunterforum. Und bitte keine Themen in einem Thread mischen.


    Wie sieht so etwas in der Praxis aus? Jeder macht seine Einkommensteuererklärung separat und einer gibt dann noch einmal für die GbR eine für die Vermietung ab? Zieht sich das FA dann die Daten aus meinen beiden Erklärungen zusammen?

    Bitte insoweit auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen, Haben wir wirklich schon oft beantwortet. Für die GbR ist eine F-Erklärung zu erstellen mit detaillierter Anlage V. In den ESt Beteiligten ist auf der Anlage V nur jeweils das anteilige Ergebnis der F zu erklären.

    • Offizieller Beitrag

    Warum schreibst Du das nicht gleich so?

    Hat er doch bzw. ich hatte es gleich so verstanden.

    Die (1-Mann-)Hausverwaltung haben wir von meiner Mutter übernommen.

    War für mich eigentlich eindeutig, aber die deutsche Sprache ist manchmal wie Umleitungen: wer sie aufstellt, für den ist alles klar, aber allen anderen bleibt ausreichend Spielraum für die Interpretation. ;)

  • Ich auch - daher ja mein Beitrag #8, den miwe4 dann in die „falsche“ Richtung lotste.


    Noch eine Anmerkung an ELsterglanz :

    Ihr macht eine Feststellungserklärung für die GbR (ist über WISO steuer:sparbuch Modul Feststellungserklärung möglich), in der die Anlage V für das ganze Gebäude ausgefüllt wird. Dann wird in den Anlagen für die Feststellungsbeteiligten (also du und dein Bruder) der Anteil angegeben (also Bruchteil) und noch etwaige Sonderbetriebsausgaben oder -einnahmen (z. B. Telefonkosten u.ä.).

    In euren Einkommensteuererklärungen gebt ihr dann bei der Anlage V unter Beteiligungen Euren Anteil ein, mehr nicht.

  • Danke an alle. Das mit der Feststellungserklärung für die GbR war mir komplett neu. Schau ich mir an.

    Für die Abrechnung versuche ich die Hausverwaltung dazu zu bewegen, das künftig aufzuschlüsseln.


    miwe4 Sorry für das Abdriften. Hat sich so aus dem Verlauf ergeben, ich achte künftig drauf.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Abrechnung versuche ich die Hausverwaltung dazu zu bewegen, das künftig aufzuschlüsseln.

    Ihr müsst es ja auch den Mietern gegenüber entsprechend aufdröseln.


    Danke an alle.

    gerne :)

    • Offizieller Beitrag

    Für die Abrechnung versuche ich die Hausverwaltung dazu zu bewegen, das künftig aufzuschlüsseln.

    Das solltest Du auf jeden Fall. Das, was Du da bekommst, ist ja nun wirklich nicht besonders detailliert.

  • Für die Feststellungserklärung muss aber nichts "aufgedröselt" werden - hier wird ja das Gebäude als Ganzes angesehen. Aufgedröselt wird am Schluss das Ergebnis entsprechend den Anteilen (hier je 50% - ist ganz einfach gerechnet!).

    Für die Mieter muss eine ganz andere Rechnung erfolgen - hier ist eine Abrechnung der abrechenbaren Nebenkosten zu machen, die für das Jahr gezahlt wurden (also auch Nachzahlungen oder Erstattungen im Folgejahr). In der Anlage V der Feststellungserklärung gehen aber nur die Zahlungen und Einnahmen ein, die auch im vergangenen Jahr vereinnahmt oder verausgabt wurden.

    Diese beiden Berechnungsmethoden darf man nicht vermischen - es kommt absoluter Unsinn dabei heraus. Deshalb machen Hausverwalter in der Regel auch nur die Nebenkostenabrechnungen, aber keine Einnahmenüberschussrechnung für die Vermieter (oft haben sie ja auch nicht alle Angaben wie Darlehenszinsen u.a.).

    • Offizieller Beitrag

    Für die Feststellungserklärung muss aber nichts "aufgedröselt" werden - hier wird ja das Gebäude als Ganzes angesehen. Aufgedröselt wird am Schluss das Ergebnis entsprechend den Anteilen (hier je 50% - ist ganz einfach gerechnet!).

    Aufdröseln insoweit, dass er ja die Beträge in der Anlage V unterbringen können muss. Und im Prinzip benötigt derjenige, der die F erstellt ja sogar beides, also die Abrechnung gegenüber der GbR und die Abrechnung der GbR mit den Mietern. Ansonsten kann es mit der Anlage V nicht klappen. Und deshalb eben alles aufdröseln. Das PDF zeigt ja nur eine Zusammenfassung bezüglich der Entwicklung des Kontostandes ohne die zugehörigen Daten.