Ausländische Kapitalverluste (Zeilen 15-18 KAP) führen zu Abzug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Bug?

  • Hallo liebe Community,


    folgendes „Problem“:


    Meine Frage bezieht sich auf ausländische Kapitalverluste (Zeilen 15-18 KAP): ich möchte einen Verlust durch Derivate in meinem Depot eines ausländischen Brokers in Zeile 17 KAP eintragen. Meinem bisherigen Verständnis nach trage ich die verschiedenen Werte in den Feldern Zeilen 15 bis 18 ein. Zeile 15 ist dabei unstrittig.


    Allerdings sagt der Hinweistext, dass bei Zeile 17 nur die Verluste eingetragen werden sollen, für die eine Bescheinigung bei der Bank beantragt wurde (ich vermute analog einer Verlustbescheinigung für Kapitalerträge, die man bei deutschen Banken beantragen könnte). Es wurde keine gesonderte Bescheinigung beantragt.


    Lasse ich Zeile 17 frei, hat dies Auswirkung auf die Berechnung der Steuererstattung. Bei Eintragung des Verlustes in Zeile 15 (Zeilen 16 und 17 leer) werden die Kapitalverluste als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen nach §32d Abs. 6 EStG von meinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen (für mich vorteilhaft).


    Alternativ: Bei Eintrag von Werten in den Zeilen 16 und 17 führt dies zu keinem Abzug ggü. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, stattdessen ein erwarteter Verlustvortrag.


    Ein Steuerberater hat mir gesagt, dass negative Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mit Einkommen aus unselbständiger Arbeit verrechnet werden dürfen.


    Ist dies also ein Bug des Programms oder was übersehe ich? :?:


    Viele Grüße,

    Ksenia


    Info: verwendet wird Wiso Steuer Sparbuch 2018 für Steuererklärung 2017.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Steuerberater hatmir gesagt, dass negative Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mit Einkommen ausunselbständiger Arbeit verrechnet werden dürfen.

    Hatte ich so etwas hier nicht kürzlich gelesen? War das nicht von Dir? Wo ist der Thread bloß geblieben?

  • Ein Steuerberater hatmir gesagt, dass negative Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mit Einkommen ausunselbständiger Arbeit verrechnet werden dürfen.

    Hatte ich so etwas hier nicht kürzlich gelesen? War das nicht von Dir? Wo ist der Thread bloß geblieben?

    Nein, ich hatte die Frage einem Steuerberater im Netz gestellt, aber nicht hier. Aber ich werde nochmal hier suchen, ob der Thread etwas Hilfreiches verrät.


    Hat jemand Anderes dazu eine Meinung?