Wo sind innergemeinschaftliche sonstige Leistungen im steuer:Sparbuch 2018 einzutragen?

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage zu den Formularen im WISO steuer:Sparbuch 2018.


    Ich muss meine USt-Erklärung für 2017 korrigieren, da ich bisher einen Umsatz mit einem EU-Kunden nicht angegeben habe. Mein Kunde ist steuerpflichtig (Reverse Charge), er erhielt von mir die Übersetzung eines technischen Dokuments.


    Ich habe an mehreren Tagen versucht, die Eingabemaske zu finden, in die man solche Umsätze mit dem EU-Ausland eintragen kann. Ich habe jetzt einen Favoriten, bin mir aber unsicher, und möchte deshalb fragen, ob ich richtig liege.


    Wenn ich die Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung auswähle, und dann auf "Leistungsempfänger als Steuerschuldner(§13 b)" doppelklicke, komme ich in eine Eingabemaske, wo ich einen Umsatz in die erste Zeile (§13b Abs. 1 UStG) eintragen kann. Tue ich das, wird richtigerweise dabei keine Steuer im Formular ausgewiesen, die soll ja der Steuerschuldner bezahlen.


    Meine Frage: Ist das der Ort, wo ich die Eintragung machen muss?


    Was mich zur Frage treibt, ist allein das gewählte Deutsch. Begleitend ist im Formular zu diesem Datenfeld zu lesen: [Hier wären] Steuerpflichtige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern [einzutragen].


    Meine Hemmungen, dort Eintragungen zu machen, rühren daher, dass ich zunächst ein im Inland ansässiger Unternehmer bin, und weiterhin daher, dass mein Kunde keine Leistung erbracht hat - er bekommt eine Übersetzung, erhält - erbringt aber keine Leistung.


    Für ein freundliches kurzes Abnicken, gerne mit einem kurzen Kommentar, wäre ich sehr dankbar.


    Eigentlich interessiert mich auch die Antwort auf folgende Frage: Muss ich für eine Zusammenfassende Meldung mit Elster arbeiten, oder geht das auch irgendwie mit dem steuer:Sparbuch?


    Viele Dank im Voraus!

    Honk123

  • Moin,


    Deine sehr anschaulich beschriebenen Gedankengänge treffen m. E. zu - bleibt die Frage: allein durch den Eintrag wird ja noch keine Buchung generiert - damit ergäbe sich das Folgeproblem in der Gewinnermittlung - fehlender Umsatz :blackeye: ?!


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,


    Vielen Dank! Also bin ich wahrscheinlich auf dem richtigen Weg.


    Deine Frage bezieht sich zwar nicht direkt auf die Bedienung des steuer:Sparbuchs - und ich kann sie auch nicht beantworten, dafür verstehe ich sie zu wenig - aber ich sage gerne etwas dazu: Ich generiere keine Buchungen. Bisher darf ich EÜRs abliefern, und ich habe als (nebenberuflicher) Freiberufler auch inländische Umsätze.


    Wenn ein Gewinn, der sich ja auch aus einer EÜR ergeben kann, etwas höher ausfällt, als "nötig", weil man nicht jede Ausgabe (Fahrt zum Kunden, Literatur, ...) festhält, ist das für mich unproblematisch. Das Finanzamt kann mir jedenfalls nicht vorwerfen, ich hätte zu wenig Steuern bezahlt.


    Beste Grüße

    Honk


    PS: Leider weiß ich immer noch nicht, ob die Zusammenfassende Meldung über das steuer:Sparbuch zu erledigen ist. *sad*

  • Meine Nachfrage bezieht sich auf die Erfassung der Geschäftsvorfälle für die Gewinnermittlung per EUR - wie machst Du das ohne Buchungen ? :/


    Zur ZM kann ich mangels Programmkenntniss nichts beitragen...

  • Hallo zusammen und vielen Dank für das Feedback!


    Maulwurf: Wie erfasse ich Geschäftsvorfälle? Ich schreibe gegebenenfalls ein Angebot, versende das Ergebnis eines Auftrags, z.B. eine Übersetzung, an den Kunden, und versende folgend eine vorschriftsmäßige Rechnung. Im Falle einer innergemeinschaftlichen "sonstigen Leistung" beinhaltet die auch den Hinweis auf die Umkehr der Steuerpflicht.

    Die Rechnung speichere ich (mehrfach, Sicherung ...), prüfe den Zahlungseingang auf ein separates Geschäftskonto und mache in der EÜR die entsprechenden Angaben. Die Umsatzsteuer überweise ich nach der USt-Voranmeldung. Sicherlich buche ich damit auch, hätte den Begriff aber vor ein paar Tagen nicht richtig definieren können. (Ich hoffe, die Steuerangelegenheiten bald delegieren zu können :-))


    @nesciens: Vielen Dank für den Screenshot! Damit werde ich arbeiten können. Ich war mir inzwischen sicher, dass das steuer:Sparbuch genau das nicht leisten kann! Super!


    Beste Grüße

    Honk123