Eingabe Nießbrauchrecht in Wiso Sparbuch

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Meine Frau hat ihr Elternhaus (Zweifamilienhaus) gegen Eintragung eines Nießbrauchrechts für die EG Wohnung (die Eltern leben dort) bekommen. Die Wohnung im OG ist vermietet.

    Lt. Notarvertag, werden auch die Nebenkosten für die Nießbrauchwohnung als Mieteinnahmen/Ausgaben anerkannt, damit Kosten die das ganze Haus betreffen, nicht auf die einzelnen Wohneinheiten

    aufgeteilt werden müssen. Soweit so gut.

    Wie und wo trage ich das in der Anlage V+V ein? Bekomme dort keinen weiteren Hinweis ( nur Vermietung an Angehörige und Selbstnutzung). Komme da nicht wirklich weiter,

    Viele Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Lt. Notarvertag, werden auch die Nebenkosten für die Nießbrauchwohnung als Mieteinnahmen/Ausgaben anerkannt, ... .

    Verstehe ich nicht. ?(


    War da ein Steuerberater dran beteiligt bzw. vor Vertragsformulierung bzw. -unterzeichnung einbezogen?


    Ich würde dringendst raten, die Erklärung von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen zu lassen, da man die genaue Berücksichtigung im Rahmen einer ESt-Erklärung nur bei Kenntnis aller Vertragsdetails seriös beantworten kann. Dies wäre dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes untersagt.

  • In diesem Punkt waren wir beim Steuerberater. Er hat sogar eine Formulierung aus dem Internet gezogen, die er auch mit dem Notar so abgesprochen hat.

    Diese Formulierung ist auch so vom Amtsgericht übernommen worden.

    Text:

    Der Vermögensübernehmer trägt sämtliche Betriebskosten der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und

    Heizung. Er hat die Wohnung des Berechtigten laufend in einem guten, bewohnbaren Zustand zu erhalten bzw. dahin zu versetzen und die Wohnung den veränderten Wohnbedürfnissen entsprechend zu modfernisieren und zu verbessern. Er hat dafür die anfallenden gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen.


    Hinsichtlich des Nießbrauchrechts muß ich mich korrigieren, Es ist ein Wohnrecht.

  • Und der Steuerberater hat nicht darauf hingewiesen, dass zu einer steuerlichen Berücksichtigung auch die Gewinnerzielungsabsicht zählt? Ohne Miete (ich kenne den Vertrag nicht, nur den Passus mit den Kosten) dürfte es mit dieser Voraussetzung eher mau aussehen.

    Ich kann hier miwe4 nur zustimmen, sprecht noch einmal mit dem Steuerberater - mir scheint hier irgend etwas nicht ganz zu stimmen.

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich möchte den folgenden Fall nochmals aufrufen. Leider gab es hier ja keine Rückmeldung über dessen Ausgang.


    Ich habe zum Zweck des Kaufs einer Immobilie 90.000€ von meinem Vater geschenkt bekommen. Die damit gekaufte Wohnung kostete 120.000€, die 30.000€ an Mehraufwendungen finanziere ich.

    Auf Basis dessen wurde ihm ein Wohnrecht in dieser Wohnung eingetragen, welches den Wert von knapp 75.000€ hat. Dies wurde Notariell und zweckgebunden festgehalten damit keine Schenkung meinerseits über 20.000€ gegenüber meinem Vater entsteht.

    Er wohnt jetzt in der Wohnung und trägt (so auch im Notarvertrag festgehalten) die Nebenkosten. Ich habe also nur die Kosten der Finanzierung zu tragen. Da ich diese aber nicht absetzten will (ich habe ja einen Teil der Wohnung geschenkt bekommen und erziele damit auch keine Einnahmen) stellt sich mir die Frage, muss ich die Wohnung überhaupt angeben und wenn ja wo in der Buhl Software!?


    Ich bedanke mich im Voraus bei euch


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen, der sich das alles einmal konkret anhand der Verträge etc. anschauen kann. Das sollte üblicherweise eigentlich immer schon vor Abschluss solcher Verträge geschehen, da hinterher oft nicht mehr viel zu retten ist, sofern etwas einkommensteuerlich ungünstig geregelt worden ist.

  • Hallo Miwe 4,


    es muss nichts gerettet werden oder ist steuerlich ungünstig, das ganze wurde genau so mit den Fachleuten geplant. Ich mache meine Steuererklärung ja trotzdem weiterhin selber. Die Frage des angeben in der Steuererklärung wurde nicht geklärt. Es geht hier nur um die Frage ob anzugeben weil im Besitz einer Wohnung (ohne Gewinnabsicht) die nicht selber bewohnt ist und wenn ja wo/wie in der Software!?


    Danke euch

  • Es gibt ein simples Prinzip im Einkommensteuerrecht: keine Einkünfteerzielungsabsicht - keine Kosten ansetzbar.


    Da du nach deinen eigenen Aussagen keine Einkünfte erzielen willst, sehe ich nicht, was du hier in der Steuererklärung angeben willst. Ob dies wirklich vorteilhaft für dich ist? Aber das musst du mit den "Fachleuten" diskutieren, die zu dieser Lösung geraten haben.