Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau hat ihr Elternhaus (Zweifamilienhaus) gegen Eintragung eines Nießbrauchrechts für die EG Wohnung (die Eltern leben dort) bekommen. Die Wohnung im OG ist vermietet.
Lt. Notarvertag, werden auch die Nebenkosten für die Nießbrauchwohnung als Mieteinnahmen/Ausgaben anerkannt, damit Kosten die das ganze Haus betreffen, nicht auf die einzelnen Wohneinheiten
aufgeteilt werden müssen. Soweit so gut.
Wie und wo trage ich das in der Anlage V+V ein? Bekomme dort keinen weiteren Hinweis ( nur Vermietung an Angehörige und Selbstnutzung). Komme da nicht wirklich weiter,
Viele Dank im Voraus