Versicherungen in Steuer Web

  • Liebe Forumsmitglieder,


    Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, da Englisch meine erste Sprache ist.


    Also, wir sind eine Familie, beide arbeiten, 2 kleine Kinder. 2016 machte die Steuererklärung mit einem Berater und 2017 machte es erstmals alleine mit Steuer Web.


    Alles fertig, mehr oder weniger, aber lesen Sie so viele verschiedene Meinungen über Versicherungen, dass ich Ihre Eingabe schätzen würde:


    1. Rechtschutz - kann es abgezogen werden? Aus welchem Bereich im Web?


    2. Hausrat - Ich verstehe, dass dies zu 100% abzugsfähig ist.


    3. Privathaftplicht - wie 2?


    Vielen Dank für jede Info!

  • Hallo Dardas,


    1. nein, keine Möglicheiten

    2. + 3. teilweise abziehbar, aber nur im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge und diese sind meistens schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft. Aber angeben solltest du diese, Haftpflicht unter den Haftpflichtversicherungen. Rechtsschutz nur der Teil, der den Einkommensquellen zuordenbar ist (also bei euch Arbeitnehmerrechtsschutz). Die übrigen dürften hier wohl nicht ansetzbar sein.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, da Englisch meine erste Sprache ist.

    Davon merkt man aber nur wenig bis garnichts, gibt also keinen Grund zur Entschuldigung. :thumbsup:

    Da könnten sich so manche deutschen Muttersprachler eine Scheibe abschneiden, z.B. was die Groß-/Kleinschreibung betrifft. Das ist bei Dir nahezu perfekt.

    Steuer Web.

    Habe deshalb Deinen Beitrag ins entsprechende Unterforum für das steuer:Web verschoben.

    1. Rechtschutz - kann es abgezogen werden? Aus welchem Bereich im Web?

    Wenn es das einen Anteil für die Berufsrechtsschutzversicherung gibt (vom Versicherer bescheinigen lassen), dann unter Werbungskosten -> Sonstige Ausgaben:



    Man beachte auch die Hinweise der Programmhilfe.

    2. Hausrat - Ich verstehe, dass dies zu 100% abzugsfähig ist.

    Nein, die ist nicht abzugsfähig. Wie kommst Du darauf?

    3. Privathaftplicht - wie 2?

    Die wiederum ist ansetzbar unter Versicherungen und Altersvorsorge:



    Kann man sich aber im Normalfall, weil es für diese Ausgaben, im Gegensatz zu den Werbungskosten, eine Beschränkung des abzugsfähigen Höchstbetrages gibt. Und mit den Posten, die in diesen Gesamttopf kommen, ist der Höchstbetrag im Normalfall schon erreicht.

    Auch hier die Programmhilfe beachten.

    • Offizieller Beitrag

    1. nein, keine Möglicheiten

    Das stimmt nicht, Den beruflich veranlassten Teil kann man sehr wohl als WK absetzen.


    2. + 3. teilweise abziehbar

    Kann es sein, daß Du mit den Nummerierungen durcheinander geraten bist? :/

    • Offizieller Beitrag

    2. + 3. teilweise abziehbar, aber nur im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge und diese sind meistens schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft.

    Da hast Du Dich bezüglich 2. = Hausrat sicherlich nur verlesen, oder? ;)