Höchstbetrag, hier Anpassung / Erhöhung der Altersvorsorgebeiträge gem § 10 Abs. 3 EStG

  • Hallo,


    in meiner letzten Steuererklärung hat mein Steuerberater die Ermittlung der Altersvorsebeiträge nach § 10 Abs 3 EStG mit einer Berechnung angegeben.


    Da die Thematik bei mir noch aktuell ist, würde ich das auch gerne (jetzt mit dem WISO Programm 2018) durchführen - leider kann ich nicht erkennen wo es einzugeben ist - über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Hintergrund: (Bispiel zitiert von Haufe )

    Ein lediger Beamter zahlt im Jahr 2016 insgesamt 3.000 EUR in einen begünstigten Basisrentenvertrag ein, um zusätzlich zu seinem Pensionsanspruch eine Altersversorgung zu erwerben. Seine Einnahmen aus dem Beamtenverhältnis betragen 42.781 EUR.

    Folgende Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgaben abgezogen werden:

    Beitrag zum Basisrentenvertrag


    3.000 EUR

    Höchstbetrag

    22.767 EUR


    abzgl. fiktiver Gesamtbeitrag Rentenvers. (42.781 Euro × 18,7 Prozent)

    8.000 EUR


    gekürzter Höchstbetrag


    14.767 EUR

    82 Prozent des geringeren Betrags


    2.460 EUR

    Damit werden 82 Prozent der Beiträge von der Besteuerung freigestellt.

    BMF, Schreiben v. 24.5.2017, IV C 3 - S 2221/16/10001 :004

  • Und - war dies jetzt eine Feststellung (also Information an die Allgemeinheit) oder wolltest du noch etwas fragen dazu?

    • Offizieller Beitrag

    WISO Programm 2018

    Und wie heißt die software genau? Nur damit man ggf. in das entsprechende Unterforum verschieben kann.


    in meiner letzten Steuererklärung hat mein Steuerberater die Ermittlung der Altersvorsebeiträge nach § 10 Abs 3 EStG mit einer Berechnung angegeben.

    Dann sollte er dir doch auch sagen können, wo er es eingetragen hat bzw. wie es einzutragen ist. Ansonsten könnte man natürlich ein Steuerprogramm für das betreffende Jahr erwerben und es einmal mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) probieren.


    Hintergrund: (Bispiel zitiert von Haufe )

    Wenn man so etwas zitiert, dann sollte man auch die genaue Fundstelle verlinken, damit sich das jeder mit eigenen Augen anschauen kann:
    Details zum Höchstbetrag für Altersvorsorgebeiträge - SERIE 29.06.2017 Vorsorgeaufwendungen aus Sicht der Finanzverwaltung - Quelle: haufe.de