Abgang eines GWG (Smartphone)


  • In Kürze: Wie ist der Abgang eines GWG in der WISO Steuersoftware zu verbuchen?



    Rahmenbedingungen

    - EÜR, USt.-pflichtig, Freiberufl. Wissenschaftlerin

    - Anschaffung GWG <410 EUR (Smartphone) in 2015

    - Sofort-AfA in 2015 auf 1 EUR Restwert

    - Buchung "Zugänge zum Wirtschaftsgut" (Apps) im Frühjahr 2017 in Summe 13,80 EUR netto

    - Danach Buchung der AfA 13,80 EUR in 2017 auf 1 EUR Restwert

    - Anbei Screenshots der AfA sowie der von mir angenommenen Abgangsbuchung für Szenario B.


    Szenarien

    Szenario A: Abgang am 31.12.2017 durch (kostenfreie) Entsorgung

    Szenario B: Abgang am 31.12.2017 durch Privatentnahme (Gegenstandswert Ebay ca. 30 EUR brutto)


    Meine Fragen:

    - Habe ich die Abgangsbuchungen für die beiden Szenarien richtig ausgefüllt (siehe Screenshot)? Falls nicht, bitte sagen wo ich was eintragen muss.

    - Habe ich die letzte AfA in 2017 auf 1 EUR Restwert richtig gebucht (siehe Screenshot), oder müsste ich stattdessen auf 0 EUR Restwert buchen?

    - Sofern das alte Smartphone noch im Anlageverzeichnis des Folgejahrs gelistet sein sollte, darf ich dieses in der EÜR 2018 dann manuell löschen, oder ist noch irgendetwas zu berücksichtigen / zu verbuchen?


    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße aus Erlangen :)

    Regina



  • So schlau ist hier im Forum wohl jeder um zu wissen, dass der Steuerberater die qualitativ beste Option ist. Bevor man pauschal auf diesen verweist sollte man sich aber doch überlegen, ob hinsichtlich der pot. 30 Euro, um die es hier geht, ein Steuerberater wirklich sinnvoll und auch wirtschaftlich ist. Selbst wenn ich das hier aufgrund potentiell falscher Antworten in der EÜR dann komplett vergurke, komme ich deswegen wohl kaum hinter Gitter ... und nein, einen Kommentar hierzu bitte ebenfalls verkneifen, hilft mir und anderen mit demselben Problem auch nicht weiter ;)


    Ich möchte schlichtweg wissen, wie ich oben beschriebene Privatentnahme oder aber Entsorgung in WISO einfüllen muss (inkl. passender SKR03-Konten). Letzten Endes sind das auch keine hypothetischen Szenarien, da ich Beides benötige (in 2018 z.B. eine verlorene GWG-Feldlupe). Sollte ich hier im falschen (Unter-)Forum gelandet sein, dann möge ein Admin dieses Thema bitte ins richtige Forum verfrachten.

  • Ohne hier verbotene Steuerberatung zu betreiben:


    es gibt immer zwei Möglichkeiten - Abgang wegen Unbrauchbarkeit (kein Erlös) und Abgang wegen Verkaufs (auch bei "fiktivem" Erlös). In erstem Fall fällt nur die Abgangsbuchung an (Aufwand aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagenvermögens mit dem Restbuchwert), im zweiten Fall ist noch die Buchung für den Verkaufserlös zu machen (Geldkonto an Erlöse aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens).


    Mit diesen Hinweisen müsstest du deine Szenarien selber beurteilen können.

    • Offizieller Beitrag

    es gibt immer zwei Möglichkeiten ....

    Nein, eigentlich immer nur eine. I.d.R. sollte das der tatsächliche Sachverhalt sein, den es zu würdigen gilt. Um den zu lösen, kann es dann in der Tat mehrere Möglichkeiten geben, die im Ergebnis dann aber immer dieselben steuerlichen Auswirkungen haben sollten.


    Szenarien

    Szenario A: Abgang am 31.12.2017 durch (kostenfreie) Entsorgung

    Szenario B: Abgang am 31.12.2017 durch Privatentnahme (Gegenstandswert Ebay ca. 30 EUR brutto)

    Und genau das wäre dann Steuergestaltung und somit dem Forum nicht gestattete Steuerberatung. Genau so, wie es Bautroika schon erwähnt hat. Im Übrigen ist selbst jetzt Mitte 2018 jeder auf Ebay für gebrauchte Geräte erzielte Erlös weit über den von Dir vermuteten Verkehrswert (gemeinen Wert).