Ich bin freiberuflich in der IT-Branche unterwegs und da Hotels (gerade wenn Messen sind) sehr teuer werden können, möchte ich einen Wohnwagen kaufen und als Hotelzimmerersatz nutzen. Da die betriebliche Nutzung zeitlich fast 100% darstellt, soll er auch als Betriebsvermögen geführt werden. 1 oder 2 mal möchte ich aber auch damit im Jahr in den Urlaub fahren.
Sicherlich kann ich alle Kosten der Stellplätze etc. wie gewohnt einreichen, aber wie soll der Wohnwagen prozentual (privat / betrieblich) abgeschrieben?
Mein für mich zugeteilter Finanzbeamte antworte hier nur knapp: Führen Sie ein Fahrtenbuch! (Also wie ein Wohmobil.)
Daher nun zu meinen Fragen:
1. Kann das sein? Ein Wohnwagen ist kein Fahrzeug - muss ich dennoch ein Fahrtenbuch führen? Und wie soll das geprüft / nachvollzogen werden? Der Wohnwagen hat doch keinen Kilometerzähler... Da kann ich doch eintragen was ich will, da manche Stellplätze (also Ziele) auch kostenlos sind, wäre keine Nachvollziehbarkeit gegeben.
2. Nach diesem Prinzip würden die angegeben Kilometer auch den prozentualen Anteil der Nutzung bestimmen: Als Beispiel: 11,5 Monate beim Kunden wohnen = 300km für An/Abfahrt. 1x Urlaub = 3000km... Dann würde ich doch nach dieser Rechnung den Wohnwagen 90% privat nutzen und somit den Großteil versteuern müssen und praktisch die ganze MwSt. doch noch zahlen. Kann das rechtlich wirklich so gemeint sein?
3. Wenn ich mit meinem PKW (Privatvermögen) den Anhänger ziehe, habe ich durch Verbrauch, Abnutzung etc. deutlich höhere kosten als die Kilometerpauschale. Kann ich diese Fahrten wegen der besonderen Erschwernis irgendwie gesondert / höher abrechen (z.B. den statistischen Mehrverbrauch)?
... Und falls der Finanzbeamte mit seiner Aussage falsch lag, würde ich natürlich gern wissen wie es richtig geht
Freue mich auf eure Einschätzung / Antworten
MG