Zahlungen zwischen Eigentümern richtig verbuchen

  • Hallo zusammen,


    für die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres muss ich noch folgendes im HV 2018 abbilden:


    - Wir sind 3 Parteien im MFH. Alle Wohnungen werden von den Eigentümern selbst bewohnt

    - Eine der Parteien hat einen Carportstellplatz (Sondereigentum), welchen sie nicht nutzt. Per Beschluss stellt sie diesen als Mülleimerstellplatz zur Verfügung und bekommt von den anderen beiden Eigentümern je 5€/Monat.


    Könnt Ihr mir einen Tipp geben, wie ich dies abbilden kann, sodass dies dann auch auf den Einzelabrechnungen ersichtlich ist? Oder gibt es vergleichbare Forenthreads hierzu? Leider weiß ich gar nicht, nach was ich suchen könnte, um vergleichbare Fälle zu finden. Ich habe einige Suchanfragen gestartet, bin aber seither noch nicht fündig geworden.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.


    josto

  • Eine der Parteien hat einen Carportstellplatz (Sondereigentum),

    Kann nie Sondereigentum sein, sondern Sondernutzungsrech auf Gemeinschaftseigentum. Was sagt die Teilungserkärung ist der Platz überhaupt vermietbar.

    Ansonsten Mietvertrag machen und die Mieteinnahmen der Rücklagen zuführen. Finde ich gerecht. Wenn an der Pflasterung was gemacht werden muß ,bezahlt es sowieso die Gemeinschaft.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ergänzung: Zum Thema Carport als Sondereigentum siehe BayObLG, Beschl. v. 06.02.1986, 2 Z 70/85


    Durch Vereinbarung (ohne Änderung der Teilungserklärung) könnte man temporär ggf. regeln, dass der Platz vermietet wird und dass die Partei, die auf ihr Sondernutzungsrecht vorübergehend verzichtet, für diesen Zeitraum zumindest teilweise entschädigt wird. Nur als Idee...

  • Die Diskussion, ob Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht hilft josto vermutlich wenig weiter.

    Seine Frage war ja eher: wie sollen die Zahlungen verbucht werden....


    Ich versuche mal einen Lösungsansatz:

    angenommen Eigentümer C ist derjenige, der seinen Stellplatz zur Verfügung stellt und die Eigentümer A + B sind die beiden Zahlungspflichtigen.

    Die Abrechnung soll -so vermute ich- mit der jährlichen Hausgeldabrechnung vorgenommen werden.


    Die Buchungen müssten dann m.E. wie folgt vorgenommen werden:

    Anlegung eines neuen Kontos bei den AUSGABEN z.B. "Miete Mülleimerstandplatz"; als Kategorie: "Nebenkosten (nicht umlagefähig)" wählen. Als Umlageschlüssel muss zwingend "Betrag" zugewiesen werden. Nur dadurch kann man dann die monatlichen 5,00 EURO den beiden Eigentümern A + B gezielt zuordnen.


    Die EINNAHMEN soll ja nur Eigentümer C erhalten.

    Daher muss auch bei den EINNAHMEN ein entspr. Buchungskonto gebildet und diesem ebenfalls der Umlageschlüssel "Betrag" zugewiesen werden. Als Kategorie z.B. "Sonstige Einnahmen (Eigentümer)"


    Damit kannst du bei den Buchungen den Zahlungspflichtigen A + B gezielt die zu zahlende Miete als Ausgabe und bei Eigentümer C diese Miete gezielt als Einnahme zuweisen. In der Hausgeldabrechnung erscheint dann bei A + B der Betrag als SOLL und bei C als Einnahme.


    Habe versucht das mal zu reproduzieren und dir jeweils einen Screenshot für Ausgabekonto und Einnahmekonto angeheftet; daraus kannst du die notwendigen Schritte ersehen.


    Ach ja: als Bankkonto würde ich ein Verrechnungungskonto wählen....


    Viel Erfolg.

    mfg

    Willi


    PS: der steuerliche Aspekt ist natürlich auch zu beachten (Mieteinnahmen)...

  • blumenmeer1: Sorry. Du hast natürlich recht. Ich habe mich hier falsch ausgedrückt. Sondernutzungsrecht ist hier korrekt. Aber wie wimala schon richtig angemerkt hat, geht es mir hier tatsächlich eher nicht darum, ob vermietbar oder Vermietung erlaubt. Dies ist so schon einige Jahre geregelt und von den anderen Eigentümern so auch geduldet und auch in den vergangenen Abrechnungen der vorhergehenden HV berücksichtigt.


    Mir ging es nur darum, dies in der HV 2018 SW abzubilden.



    Zitat

    Die Abrechnung soll -so vermute ich- mit der jährlichen Hausgeldabrechnung vorgenommen werden.


    Völlig richtig. Möglichst als separate Position.



    Und genau so, wie Du es beschrieben hast, hat es einwandfrei funktioniert. Vielen Dank für die super Anleitung



    D.h. Eigentümer C muss dann die Mieteinnahme in der Steuer angeben. Muss/kann ich hierzu auch eine Art Beleg für das FA ausdrucken (Ähnlich dem der haushaltsnahen Dienstleistungen) oder muss dies Eigentümer C einfach in der richtigen Anlage im Steuerbogen eintragen?


    Vielen Dank


    Jogi

  • Freut mich, dass ich helfen konnte....:)


    Glaube aber nicht, dass hierfür eine gesonderte Bescheinigung im HV ausgestellt werden kann -ist ja auch nicht nötig, einfach als Mieteinnahme in der StErkl angeben.....

    mfg

    Willi

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)