Betriebsinsolvenz

  • Hallo,

    habe vor Jahren in eine PV Anlage investiert und monatlich einen festen Mietpreis dafür erhalten. Nach 5 Jahren war das unternehmen Insolvenz und es kam heraus das die Anlage nicht existiert, alt bekanntes Schneeballsystem. Habe bei der letzten Einkommens- /Umsatzsteuererklärung angegeben das dieser Betrieb Insolvenz ist. Nun wurden mir die Unkosten , sprich die „Absetzung für Abnutzung (AfA)“ und „Schuldzinsen“, nicht angerechnet. Ist das soweit ok oder sollte ich dagegen Widerspruch einlegen und wenn nein ist es dann noch von Nöten diesen betrieb in der Einkommens- /Umsatzsteuererklärung anzugeben?


    Danke für die Hilfe


    Gruß Thomas

    • Offizieller Beitrag

    HK/AK und AfA sowie USt wo nichts ist, geht ja schlecht.


    Was da insgesamt zu machen ist, kann man eigentlich gar nicht sagen, ohne das ganze Konstrukt zu kennen. Da sollte möglichst kurzfristig mal ein Steuerberater eingeschaltet werden, der sich die Verträge genau bezüglich der steuerlichen Möglichkeiten bei Totalausfall anschaut. Auch nur diesem ist eine Steuerberatung erlaubt.


    Kannst ja dann gerne hier an dieser Stelle posten, was dabei herausgekommen ist.