Soll- Ist Versteuerung in den Standart Fibu Konten

  • Guten Abend,


    ich habe gerade festgestellt das in den Standard Fibu-Konten für die Ausgangsrechungen die Ist-Versteuerung angewählt ist und für die Eingangsrechungen die Soll-Versteuerung.


    Ist das richtig, weil das von der Installation aus schon so war:wacko:, auch beim Demo Mandanten die gleiche Einstellung.


    Viele Grüße Yanis

  • Moin Yanis,


    wenn in den Firmenstammdaten die Ist-Versteuerung gemäß Deiner Beantragung beim FA übereinstimmt, ist das für die AR okay.


    Für die ER gilt das nicht; hier kannst Du bei (ordnungsgemäßen) Rechnungslegung und Zahlung die Vorsteuer geltend machen :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag
  • Das ist ja Toll von Buhl Data

    Bei mir ist die Ist-Versteuerung, wenn ich das jetzt aber richtig verstehe sind bei mir die Eingangsrechnungen z.b. mit dem Datum vom 30.06.2018 die ich aber erst am 01.07.2018 bezahlt habe falsch da die Vorsteuer im falschen Monat abgeführt wurde.

  • Istversteuerung (Wahlrecht nach § 20 UStG) bezieht sich nur auf die Umsätze! Ganz einfach einmal die Vorschrift lesen, dort ist nichts zu lesen von Vorsteuer. Das Ganze ist ja eine Finanzierungshilfe des Staates - die fällige Umsatzsteuer zahlt man erst, wenn man das Geld vom Kunden hat, die Vorsteuer kann aber schon abgesetzt werden, wenn man selber noch nicht gezahlt hat.


    wenn ich das jetzt aber richtig verstehe sind bei mir die Eingangsrechnungen z.b. mit dem Datum vom 30.06.2018 die ich aber erst am 01.07.2018 bezahlt habe falsch da die Vorsteuer im falschen Monat abgeführt wurde.

    Diese Ausgaben würden auch bei Istversteuerung in die UStVA Juli gehören, denn es sind Ausgaben und nicht Umsätze!

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • Istversteuerung (Wahlrecht nach § 20 UStG) bezieht sich nur auf die Umsätze! Ganz einfach einmal die Vorschrift lesen, dort ist nichts zu lesen von Vorsteuer. Das Ganze ist ja eine Finanzierungshilfe des Staates - die fällige Umsatzsteuer zahlt man erst, wenn man das Geld vom Kunden hat, die Vorsteuer kann aber schon abgesetzt werden, wenn man selber noch nicht gezahlt hat.


    wenn ich das jetzt aber richtig verstehe sind bei mir die Eingangsrechnungen z.b. mit dem Datum vom 30.06.2018 die ich aber erst am 01.07.2018 bezahlt habe falsch da die Vorsteuer im falschen Monat abgeführt wurde.

    Diese Ausgaben würden auch bei Istversteuerung in die UStVA Juli gehören, denn es sind Ausgaben und nicht Umsätze!

    Ich bedanke mich für die ausführliche und tolle Antwort!


    Einfach ein tolles Forum hier. :thumbsup::thumbsup::thumbsup: