Leibrenten-Versteuerung bei Wiederaufleben nach 10-jähriger Bezugspause

  • Hallo an alle Fachleute, ich habe folgendes Problem zu lösen:


    Im Jahre 2007 habe ich zwei Privatrentenverträge (sog. Leibrenten) aktiviert, die dann 2 Jahre lang ausgezahlt wurden. Die Versteuerung erfolgte damals zu 20 %.


    In diesen Verträgen war ein sog. Garantiekapital inbegriffen, welches ich mir aus gewissen Gründen im Jahre 2009 auszahlen lassen musste. Die Regelung besagte, dass bei Auszahlung des Kapitals die Zahlung der beiden Renten für 10 Jahre (ab Aktivierungsdatum 2007) eingestellt wird, also ruht.


    Im Februar 2017 waren diese 10 (bzw. 8) Jahre um und ich erhielt wieder meine Renten. Das WISO-Programm (2018) gibt nun für diese Renten einen Prozentsatz von 13 % an. Das Finanzamt sagt aber nun, es müsse dennoch mit 20 % versteuert werden, die 10-jährige Pause (eigentlich 8 Jahre von 2009 bis 2017), in der ich ja keinen Rentenbezug hatte, ändere daran nichts.


    Wer kann mir eine kompetente Antwort geben? Bitte fragen Sie zurück, sollte ich mich unverständlich ausgedrückt haben. Vielen Dank im Voraus.

  • Ich tendiere auch dazu, dass die 20% stimmen. Was hast du denn als Beginndatum für die Rente eingegeben? Hier muss m. E. nach das ursprüngliche Datum eingegeben werden, denn du hast ja im Prinzip fortlaufend die Rente erhalten, wenn auch in einem Betrag durch die Kapitalauszahlung.

  • Hallo Babuschka,


    die Renten und das Kapital sind m.E. zweierlei Schienen. Ich hatte das so abgeschlossen, um dieses Kapital bei meinem Ableben als Erbteil zu hinterlassen, musste aber dann leider vorzeitig darauf zugreifen. Der Aktivierungszeitpunkt war Febr. 2007 und die Rentenzahlung setzte im Febr. 2017 wieder ein. Es kann natürlich sein, dass die Versicherung das intern verquickt behandelt, aber das Finanzamt?


    Das FA hat alle Daten mit Erläuterung!

  • Es handelt sich um eine einheitliche Rente. Hier ist es unerheblich, ob ein Teil als Kapitalauszahlung und ein anderer als Rente gezahlt wird. Der Beginn ist einheitlich anzugeben - hier gebe ich wie @babuschka dem Finanzamt Recht.