Eingabe der Übungsleiterpauschale in "WISO Steuer Start 2018" ohne Wirkung

  • Hallo,


    ich habe gerade meine Steuererklärung für 2017 mit "WISO Steuer Start 2018" fertig gemacht.

    2017 habe ich erstmals ehrenamtlich im Sportverein als Fußballjugendtrainer gearbeitet und habe hierfür eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 1.610 Euro erhalten.
    Diesen Betrag habe ich nun zum Abschluß voller Erwartung in der Anlage N in Zeile 27 eingetragen (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung).


    Doch der Betrag den ich Nachzahlen muss, bleibt im Steuerprogramm unverändet.

    Diese Übungsleiterpauschale müsste doch einen steuerlichen Vorteil bringen, oder?
    Muss ich hier im Steuerprogramm noch etwas anderes angeben?


    Info: Ich bin im Hauptberuf Angestellter und die Steuerklärung zusammenveranlagt mit meiner Frau.


    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Diese Übungsleiterpauschale müsste doch einen steuerlichen Vorteil bringen, oder?

    Da bringst Du scheinbar etwas durcheinander. Du hast pauschal 1610 € von Deinem Verein bekommen. Das sind Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit, die in die Anlage S kommen.

    Da es aber den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2400 € gibt, bis zu dem Deine Übungsleitereinnahmen steuerfrei bleiben, ändert sich nichts am Erstattungsbetrag. Nur wenn Du über die 2400€ kämst, würde sich etwas ändern. Allerdings zu Deinen Ungunsten.

    Diesen Betrag habe ich nun zum Abschluß voller Erwartung in der Anlage N in Zeile 27 eingetragen (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung).

    Du solltest besser mit den Eingabemasken arbeiten und die Programmhilfe benutzen statt direkt in die Formulare einzutragen. Dann so eine Verwechslung nicht passieren.

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Betrag habe ich nun zum Abschluß voller Erwartung in der Anlage N in Zeile 27 eingetragen (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung).

    Da gehört der aber nur hinein, wenn der Betrag auch auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt ist. So sagt es Dir auch das Programm, wenn Du einmal die Programmerläuterungen in der entsprechenden Eingabemaske genau liest.


    Ansonsten wie lialia schon schrieb:

    Anlage S - Einnahme 1610,-- und Freibetrag ebenso = Saldo 0,--

    Der Freibetrag wird allerdings in beiden Fällen zutreffend berechnet.


    Allerdings passiert natürlich nicht mehr, als Dir Billy schon sagte:

    Da es aber den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2400 € gibt, bis zu dem Deine Übungsleitereinnahmen steuerfrei bleiben, ändert sich nichts am Erstattungsbetrag. Nur wenn Du über die 2400€ kämst, würde sich etwas ändern. Allerdings zu Deinen Ungunsten.


    Diese Übungsleiterpauschale müsste doch einen steuerlichen Vorteil bringen, oder?

    Tut Sie doch, oder werden Deine 1.610€ aus der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sportverein als Fußballjugendtrainer an irgendeiner Stelle versteuert? Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn es den § 3 Nr. 26 EStG nicht geben würde.

  • Sorry,
    ich war im Urlaub und deswegen melde ich mich erst jetzt wieder.
    Aber schon mal viel Dank für eure Antworten.


    Und nochmal sorry.
    Denn ich habe mich bei meiner Frage damals nicht deutlich genug ausgedrückt.


    Ich habe geschrieben, dass ich eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 1.610 Euro erhalten habe. Das ist so nicht richtig.
    Ich habe eine Bestätigung über Geldzuwendung (Übungsleiterpauschale) vom Verein erhalten auf der gleichzeitig der Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen vermerkt ist.

    D.h. ich habe das Geld nie erhalten.
    Mir wurde von Verein gesagt ich könnte diesen Betrag dann bei meiner Lohnsteuerabrechnung als Spende oder so absetzen.

    Bedeutet dies nun, ich muss den Betrag von 1.610 Euo in der Anlage N in Zeile 27 eingetragen (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung),

    ... und dann noch einmal als Spende an den Verein in der Lohnsteuererklärung eintragen?


    Dann müsste ich doch eine Steuerersparnis spüren.

    Oder ist mein Gedanke da falsch.


    Nochmal vielen Dank für eure Geduld und Mühe.

    Gruß

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Bedeutet dies nun, ich muss den Betrag von 1.610 Euo in der Anlage N in Zeile 27 eingetragen (Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigung),

    In der Steuererklärung erklären ja, aber nicht auf der Anlage N, sondern mittels der Anlage S als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG. Das müsste Dir Dein Programm eigentlich bei beabsichtigtem Eintrag zu Zeile 27 der Anlage N auch sagen (in etwa "nur einzutragen, wenn im bescheinigten Arbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten" o.ä.). Die Anlage S kennt aber WISO steuer:Start 2018 nicht, da diese Programmversion nur nichtselbständige Einkünfte kann. Da benötigst Du dann ein kostenpflichtiges vergünstigtes Upgrade auf die Version WISO steuer:Sparbuch 2018, das Du aus der Software heraus anstoßen musst/kannst.


    ... und dann noch einmal als Spende an den Verein in der Lohnsteuererklärung eintragen?

    Das in jedem Fall, sofern es sich um eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung handelt und der diesem Verzicht zu Grunde liegende Betrag Dir auch tatsächlich vertraglich vereinbart zustand. Das FA wird sich ggf. auch den Vertrag zeigen lassen.

  • Hallo!


    Ich mache erstmals meine Steuererklärung selbst mit WISO Steuer-SPARBUCH 2018 und scheine etwas falsch zu machen. Ich habe nämlich in der Rubrik "freiberufliche und selbstständige Arbeit" als einzige Angabe eine Übungsleiterpauschale von 2300 Euro und dazugehörende Ausgaben von 107,4 Euro eingetragen. So wie ich das verstehe, müssten die 2300 Euro vollständig steuerfrei bleiben, da sie unter dem Freibetrag von 2400 Euro liegen und die Ausgaben müssten irrelevant sein. Das Programm zeigt mir allerdings an, dass von den 2300 Euro ledigleich 100 Euro als steuerfrei zu werten seien und das Ganze führt zur Anzeige einer Nachzahlung von ca 700 Euro (rechts oben am Bildschirm). Ich verstehe nicht warum. Habe ich etwas falsch eingetragen? Bei den allgemeinen Angaben am Anfang der Seite habe ich als Rechtsform des Betriebs "Angehörige der freien Berufe" (Arzt) eingetragen. Wobei ich annehme, dass ich selbst ein Ein-Mann-Betrieb bin, oder? Habe nämlich sonst keinen Betrieb...und entsprechend habe ich keine Betriebs-Steuernummer und habe meine private Adresse als Adresse des Betriebs genannt...

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Herzliche Grüße


    AlBe

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich etwas falsch eingetragen?

    Ja. Du hast es nicht in der Zeile "nebenberufliche Einkünfte i.S. § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG" eingetragen. Einfach die Maske zu den selbständigen Einkünften auf der ersten Seite Zeile für Zeile durchgehen.

  • Oh, ich hab den Fehler entdeckt! Hatte den Eintrag für Selbstständige und Arbeitnehmer, also sozusagen doppelt eingetragen.

    Trotzdem vielen Dank für die Unterstützung!!!