Steuererklärung für gemeinsam vermietete Wohnung, Immobilien GbR

  • Guten Tag,


    ich habe in diesem Jahr zum ersten mal meine Steuererklärung über das Wiso SteuerSparbuch erfasst und verschickt. In den letzten Jahren habe ich die Steuererklärung immer über die Arbeitnehmerkammer erledigen lassen.


    Jetzt habe ich seit ein paar Jahren schon mit meiner Ex Freundin eine gemeinsame ETW mit je 50% Anteil. Diese ist vermietet, entsprechend müssen wir für die Wohnung eine gemeinsame Steuererklärung (FE1 etc abegeben)


    Papierhaft habe ich das alles noch von früher mit allen Angaben vorliegen, ich weiß leider nur nicht wie ich das für uns gemeinsam im Wiso SteuerSparbuch erfassen muss. Die Steuererklärung für die Wohnung habe ich bisher immer seperat zu meiner eigenen beim Finanzamt abgegeben.


    Vielleicht kann mir jemend einen Tipp geben. In Anlage V habe ich bis jetzt nur die Wohnung erfasst, welche mir zu 100% gehört.

  • Such einmal im Modul Gesonderte und einheitliche Feststellung (Feststellungserklärung). Dort wirst du fündig - in deiner eigenen Steuererklärung hat dies ja nichts zu suchen, wie du schon selber festgestellt hast.

  • also eine 2. Wohnung mit Freundin? Dann einheitliche + gesonderte Erklärung: jeder 50% - der Anteil für Sie kommt in die Anlage V - in einem Betrag - macht jedes Programm, wenn man das richtige anklickt.

    • Offizieller Beitrag

    Und haben wir hier im Forum auch schon sehr oft erläutert, sowohl die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen als auch die daraus resultierende demgemäße Berücksichtigung der jeweiligen Anteile an den Einkünften in den einzelnen ESt-Erklärungen der Beteiligten.


    Vielleicht für beides auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen. Da gibt es sogar bebilderte Anleitungen. ;)

  • VielenD Ank für die vielen Antworten. Ich habe im Wiso SteuerSparbuch 2017 schon über die Suchfunktion nach der entsprechenden Eingabemaske gesucht, bisher lieder ohne Erfolg, wahrscheinlich ich einfach nur Blind.


    Auch im Forum konnte ich die bebilderte Anleitung leider bisher nicht finden, Links da hätten hinführen sollen, funktionierten nicht mehr und sind auf der Foren Startseite geendet.


    Konnte sich jemand mir erbahmen und den Link zur bebilderten Anleitung hier posten?

    • Offizieller Beitrag

    Auch im Forum konnte ich die bebilderte Anleitung leider bisher nicht finden, Links da hätten hinführen sollen, funktionierten nicht mehr und sind auf der Foren Startseite geendet.

    Einfach mit dem aus dem Link ersichtlichen Bezeichnungen über Copy&Paste erneut in die erweiterte Forumssuche gehen, dann tauchen diese vermeintlich verschwundenen Threads auf. Das liegt an der Umstellung der Forumssoftware und wurde hier ebenfalls schon sehr oft erläutert. Mit der Such-Bedienhilfe des Programms hat das allerdings nichts zu tun, das ist eine eigenständige Such-/Bedienfunktion innerhalb der Software.

  • Eine Frage hat sich noch ergeben, ich habe meinen Anteil an der Wohnung damals finanziert, Sie ihren Anteil bar aus EK bezahlt.


    Die Schuldzinsen habe ich erfasst, allerdings sind diese ja nur bei mir angefallen, mindern somit nur mein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und nicht das ihre. Wie kann ich dies im Wiso SteuerSparbuch 2018 korrekt erfassen?


    Außerdem gibt es eine Besonderheit bei der Abschreibung. Ihr gehörte vorher schon ein Teil der ETW durch eine Erbschaft, Sie musste somit nur noch einen Teil (1/3) der Wohnung käuflich erwerben, damit Sie auch auf 50% Anteil am Eigentum kommt. Ich habe in der Software 2% AFA mit der Summe von 1109€ angegeben, allerdings entfallen davon 853€ auf meinen Anteil und 256€ auf ihren Anteil. Auch hier die Frage, wo geben ich an, wer wieviel Abschreibung aufgrund der Unterschiedlichen Kaufpreise hat?


    Ich habe bereits die Forensuche bemüht.

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich mal nach dem Begriff Sonderwerbungskosten die erweiterte Forumssuche durchforsten und auch einmal schauen, wo ich diesen Begriff bei den Einkünften aus V+V der GbR in der Maske der Software ebenfalls finde.


    Die AfA für den geerbten Teil der Freundin ist mit der anteiligen BMG aus den AK/HK des Rechtsvorgängers fortzuführen. Für die neu hinzuerworbenen Anteile von Euch ist jeweils eine eigene BMG zu ermitteln und abzuschreiben. Maschinell unterstützt geht so ein komplizierter Fall mit der Software nicht. Das müsst Ihr manuell ermitteln und dann ebenfalls als Sonderwerbungskosten eintragen.


    Im Zweifel würde ich Euch im ersten und ggf. auch zweiten Jahr zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.


    Und wie ist das überhaupt zu verstehen:

    ich habe in diesem Jahr zum ersten mal meine Steuererklärung über das Wiso SteuerSparbuch erfasst und verschickt.

    Was hast Du schon versendet, wenn Du noch nicht einmal die Höhe der Einkünfte kennst? ?(

  • Ok Danke für den Hiweis mit den Sonderwerbungskosten, wieder was gelernt, habe ich soweit in der Software erfasst

    Du meinst also ich soll den Wert für die Abschreibung ausnullen und jeweils als Sonderwerbngskosten erfassen? Dann sollte ich dem Finanzamt aufjedenfall ein Schreiben mit beilegen, was den Hintergrund erläutert. Habe alle benötigten Daten zusammen tragen können und die Erklärung abgeschlossen.


    Zu deiner Abschließenden Frage, wir haben die gemeinse Steuererklärung die letzten Jahre immer nachträglich zu unserer eigenen eingereicht, war uns anders aufgrund von vielen längeren Auslandsaufendhalten nicht anders möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst also ich soll den Wert für die Abschreibung ausnullen und jeweils als Sonderwerbngskosten erfassen? Dann sollte ich dem Finanzamt aufjedenfall ein Schreiben mit beilegen, was den Hintergrund erläutert. Habe alle benötigten Daten zusammen tragen können und die Erklärung abgeschlossen.

    Würde ich so machen, sofern Ihr Erwerbsnebenkosten in unterschiedlicher Höhe habt. Kann schon mal sein, aufgrund der besonderen Umstände bei Euch. Ansonsten geht AfA immer nach Eigentumsanteilen.

  • Wir hatten für das Jahr 2017 eine hohe Nachzahlung an die WEG aufgrund des sehr hohen Wasserverbrauchs unserer Mieter. Die Zahlung haben wir nach Erhalt der Rechnung in 2018 bezahlt. Somit darf ich die Nachzahlung auch erst in 2018 in der Steuer berücksichten, obwohl diese das Jahr 2017 befrifft.


    Soweit richtig oder?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte die Forenregeln beachten und keine Sammelthreads dieser Art. Wenn das Thema laut Startpost erledigt, dieses Thema als erledigt kennzeichnen und etwaige andere Fragen in einem neuen Thread stellen. Ansonsten wäre die erweiterte Forumssuche für vernünftige Treffer künftig überhaupt nicht mehr zu gebrauchen. Durch diese erweiterte Forumssuche könntest Du Dir Deine Frage aber auch selber beantworten.