Hallo,
sind Verkäufe an Privatperson außerhalb EU bei der 17500€ Umsatzgrenze zu berücksichtigen?
Wenn Unternehmen mit Regelbesteuerung bei Ausfuhrlieferungen in die Drittländer keine USt zahlen müssen, wäre dies eine mögliche Ausnahme bei der Umsatzgrenze für Kleinunternehmen?
Sonst sind mir nur diese Ausnahmen bekannt:
- ärztliche Heilbehandlungen
- Handel mit menschlichen Organen,
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, usw
Danke im Voraus
LG
jojar