Ehemann im Ausland

  • Das Programm treibt mich mal wieder in den Wahnsinn!!! Mein Mann ist Engländer, lebt in England und ist NICHT steuerpflichtig in Deutschland. Beim Herunterladen der Daten und beim Eingeben unserer Daten ergibt sich nun folgendes Problem. Das Programm akzeptiert mich nicht als "Steuerpflichtigen", dies MUSS anscheinend immer der Ehemann sein. Aber mein Mann ist nicht steuerpflichtig in Deutschland. Wie umgehe ich dieses Problem??

  • Nicht das Programm akzeptiert dich nicht als Steuerpflichtigen, sondern das Steuergesetz. Die Finanzverwaltung hält nichts davon, dass die Eheleute selber bestimmen, wer an Stelle 1 und an Stelle 2 steht! Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als deinen Mann einzutragen.


    Kleiner Tipp: lass die Anrede weg - dann kannst du dich als Steuerpflichtigen eintragen. Wird dein Finanzamt zwar nicht erfreuen, aber es geht.

    • Offizieller Beitrag

    Kleiner Tipp: lass die Anrede weg - dann kannst du dich als Steuerpflichtigen eintragen. Wird dein Finanzamt zwar nicht erfreuen, aber es geht.

    Würde ich von abraten, da es im Zweifel nur durcheinander gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Wie umgehe ich dieses Problem??

    siehe FAQ: Wie kann die Ehefrau als Steuerpflichtige erfasst werden?


    P.S.: Bitte keine Wörter in Großbuchstaben, wenn es sich nicht um gängige Abkürzungen handelt. Das wird in Foren sonst als Schreien gewertet. Wir sind im Normalfall auch so in der Lage, den Inhalt des kurzen Textes korrekt zu erfassen. :whistling: Diese Hervorhebungen sind also auch überflüssig.

    siehe auch Forenregeln.

  • sobald Einzelveranlagung angegeben wird, ist das alles kein Problem!


    Aber: sicher, dass keine Anrechnung als Ehegatten des Einkommen aus GB? Warum geben Sie dann den Ehemann überhaupt an - leben Sie getrennt? Dann Einzelveranlagung!


    Ansonsten: zum Stb!

  • Wir haben in dem Jahr getrennt gelebt, mittlerweile bin ich auch nach England gezogen, also ist der Gang zum Steuerberater etwas schwierig. Ich habe Einzelveranlagung angeklickt, muss aber trotzdem alles von meinem Mann angeben. Mein Vater hat für eine Bekannte ihre Steuer mit Einzelveranlagung und Mann im Inland gemacht und musste von dem Mann keine Angaben zum Einkommen machen. Bei Einzelveranlagung sollte das irrelevant sein, das Programm zwingt mich aber es einzugeben. Ich habe jetzt meinen Mann als Steuerpflichtigen angegeben (in meinen Augen total irreführend, ob es nun vom Steuergesetz oder vom Programm vorgegeben ist) und für ihn nur das Mimimum an Daten eingegeben. Ich hoffe, dass es so alles durchgeht.

    Vielen Dank für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Mein Vater hat für eine Bekannte ihre Steuer mit Einzelveranlagung und Mann im Inland gemacht und musste von dem Mann keine Angaben zum Einkommen machen. Bei Einzelveranlagung sollte das irrelevant sein,

    Eben, Einzelveranlagung von Ehegatten ist ein ganz anderer Sachverhalt als eine Zusammenveranlagung.


    Ich habe jetzt meinen Mann als Steuerpflichtigen angegeben (in meinen Augen total irreführend, ob es nun vom Steuergesetz oder vom Programm vorgegeben ist) und für ihn nur das Mimimum an Daten eingegeben. Ich hoffe, dass es so alles durchgeht.

    In diesem Fall allerdings jetzt dann doch falsch, denn Du schreibst ja ein paar Sätze vorher:

    Wir haben in dem Jahr getrennt gelebt, .... .

    Und wenn ihr ganzjährig dauernd getrennt gelebt habt, dann musst Du das auch so angeben. Und da werden dann eben auch nur deine Angaben mit genau diesem Familienstand gefordert. Dann bist Du nicht nur Steuerpflichtiger, sondern stehst ganz alleine in der Erklärung. Das ist dann aber keine Einzelveranlagung von Ehegatten, sondern eine ganz "normale" Einzelveranlagung, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung überhaupt nicht gegeben wären.


    Sind aber auch nur an einem Tag des Jahres die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllt, dann sieht es auch schon wieder ganz anders aus und ist so wie von uns ganz am Anfang beantwortet.


    Man kann eine zutreffende und zielführende Antwort leider nur erwarten, wenn man auch einen vollständigen Sachverhalt schildert.