Konto für Software Abo fehlt

  • Hallo liebe Community,


    für das "Adobe Creative Cloud" Software Abonnement werden mir jährlich gute 700 Euro abgebucht. Laut meiner Steuerberaterin soll ich diese Kosten nicht aktivieren, sondern im Konto 4964 buchen.

    Leider bekomme ich keine Ergebnisse angezeigt, wenn ich 4964 im Suchfeld des Assistenten eingebe. Da hat sich meine Steuerberaterin wohl vertan oder ich habe mir das Konto falsch notiert.


    Könntet ihr mir bitte mitteilen, wie das richtige Konto für diesen Posten heisst?


    Danke schon mal für das Lesen des Postings und die Zeit, die ihr euch dafür genommen habt.


    Herzliche Grüße

  • diese Kosten nicht aktivieren, sondern im Konto 4964 buchen.

    recht hat sie. Sind ja mtl. anfallende Lizenzkosten

    4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)


    Da hat sich meine Steuerberaterin wohl vertan oder ich habe mir das Konto falsch notiert.

    Nein.

    Das Kto. gibt es tatsächlich nicht im SKR 03 von WISO MB


    Entweder Konto selbst anlegen, o. StBe-in fragen ob auch 4806 Wartungskosten Hard u. Software ginge.

  • Hallo Bautroika,


    vielen Dank für die Antwort!


    Habe StBe-in eben befragt, sie sagt das Konto 4964 muss es sein und 4806 sei falsch.

    "Das Kto. gibt es tatsächlich nicht im SKR 03 von WISO MB" - Das ist ja seltsam, denn Software Abos sind ja nichts Exotisches sondern heutzutage weit verbreitet.


    Ich habe mich nun durchs Handbuch gekämpft und die Funktion "F7 Konto kopieren" gefunden.

    Leider ist mir nun nicht klar, welches Konto ich kopieren soll, damit diese ganzen Einstellungen (EÜR Pos usw) richtig angelegt werden.

    Ich habe jetzt einfach 4806 kopiert und dann nur die Nummer und die Bezeichnung geändert. Ich hoffe, das war richtig...


    Nochmals danke schön!

  • Habe dieselbe Software in Verwendung, mein Steuerberater meinte, die 4811 als Kopie aus 4810 (SKR03) mit dem Kategorietext "Abonnement Adobe Creative Cloud" würde reichen. Seitdem es die Cloud-Software gibt und ich sie lizensiert habe (Abo seit 2012), hat sich das FA nicht beschwert.


    Viele Grüße

    Jörn aka jabadabadu

  • Moin Jörn,


    das Konto 4810 sind doch Leasingkosten für *bewegliche* Güter - auch wenn es bezüglich des Ergebnisses irrelevant ist, erscheint mir das o. g. Konto doch weitaus besser geeignet :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Stand heute ist das Konto 4964 ja in MB vorhanden und offensichtlich nach wie vor korrekt zur Buchung von Adobe CC. Aber gilt das Ganze auch, wenn Adobe mit Sitz in Irland die Rechnung als Reverse Charge stellt? Soweit ich das sehe, ist das Konto dazu doch gar nicht ausgelegt?!

  • Solange der Gewerbesteuer"freibetrag" nicht erreicht ist, kann man auf 3123 buchen und dort stehen lassen. Sonst würde ich im Anschluss an die Buchung der Rechnung noch eine freie Buchung machen, in der (ohne Steuersatz) von 3123 auf 4964 umgebucht wird, weil Lizenzen dem Gewinn für die Gewerbesteuer zu 25% hinzugerechnet werden.

  • Das ist eine Netto-Rechnung mit 0% Umsatzsteuer. Meine VAT-ID ist auch vermerkt, insofern alles korrekt. Reverse Charge ist genannt.

    Du könntest das Konto 4964 kopieren und ein eigenes anlegen, dort kannst Du den Steuerschlüssel umstellen auf §13b UStG. Absatz 12 vielleicht? Die genauen Einstellungen aber mit dem StB besprechen. Wenn das so klappt wie ich denke, dann würde beim bebuchen des Kontos mit einer Nettobuchung dazu führen dass anfallende Umsatzsteuer dafür erzeugt wird und ein Vorsteuerabzug erfolgt.