Hallo zusammen,
ich würde gerne für 2014-2017 die Kosten meines Zweitstudiums als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen. Da ich in dieser Zeit keine Einnahmen hatte, habe ich ja einen Verlust gemacht.
Muss ich nun erst einmal die Steuererklärung für 2014 machen und dann auf den Feststellungsbescheid zum 31.12.2014 warten?
Oder kann ich direkt die weiteren Steuerjahre 2015-2017 bearbeiten und den selbst errechneten Verlust in die Steuererklärung für 2015 (und dann für die weiteren Jahre) als Verlustvortrag einbauen?
Ich verzweifle an diesem Thema, deswegen freue ich mich sehr über Hilfe:)
VG A