Steuererstattung Lohnsteuerklasse 2 rückwirkend über die Einkommenssteuer

  • Servus,
    ich hab da mal ne Frage......
    Laut Finanzamt kann ich, obwohl ich letztes Jahr die LSK 1 noch hatte, (war aber bereits das ganze Jahr alleinerzierhend und Kind is bei mir gemdlet) Rückwirkend über die EKS mit die zuviel gezahlte Steuer wieder erstatten lassen und Rückwirkend mnmit der LSK versteuern.

    Jemand ne Ahnung wo ich was dafür dann eintragen muss?

    EÜR ist importiert (letztes Jahr verlust) und alle Daten eingetragen, dennoch wird mir keine Erstattung angezeigt

    wäre euch sehr dankbar für Hilfe

  • Ich verstehe nicht ganz - die Lohnsteuerklassen sind nur bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit! Wenn du selbständig bist (die EÜR weist darauf hin), haben die Lohnsteuerklassen überhaupt keine Auswirkung, da die EÜR ohne Lohnsteuerabzug ermittelt wird (du zahlst dir selber keinen Lohn).


    Also kannst du die Lohnsteuerklasse auch nirgends eingeben.


    Anders ist es, wenn du Lohn/Gehalt von einem Arbeitgeber erhältst. Dort wird aber die Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, die ja 1:1 zu übernehmen ist in der Anlage N. Da wird dann nichts mehr weiter eingegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Finanzamt kann ich, obwohl ich letztes Jahr die LSK 1 noch hatte, (war aber bereits das ganze Jahr alleinerzierhend und Kind is bei mir gemdlet) Rückwirkend über die EKS mit die zuviel gezahlte Steuer wieder erstatten lassen und Rückwirkend mnmit der LSK versteuern.

    Die Lohnsteuerklasse ist bei der ESt-Veranlagung überhaupt nur für die Prüfung Antrags-/Pflichtveranlagung interessant. Ansonsten werden eben die im Lohnsteuerverfahren einbehaltenen Lohnabzugsbeträge auf eine etwaige ESt-Schuld an-/Bagerechnet.


    ÜR ist importiert (letztes Jahr verlust) und alle Daten eingetragen, dennoch wird mir keine Erstattung angezeigt

    Wurde denn überhaupt Lohnsteuer einbehalten? Wo nichts ist kann ja auch nichts erstattet werden.