Hallo Leute,
sehe ich es tatsächlich richtig, dass man in der GewSt. z. B. beim Jahresüberschuss keine individuellen Aufstellung verwenden kann?
Ich meine, es sind ja nun für die GewSt. zig Hinzurechnungen außerhalb der Bilanz vorzunehmen, da wäre es für das Verständnis sinnvoll, auch hier eine Einzelaufstellung verwenden zu können.
Hallo Buhl-Softwareteam: Nimmt das bitte als Vorschlag mit auf.
Vielen Dank.
Achilleus