Keine Aufstellung in GewSt?

  • Hallo Leute,


    sehe ich es tatsächlich richtig, dass man in der GewSt. z. B. beim Jahresüberschuss keine individuellen Aufstellung verwenden kann? :wacko:


    Ich meine, es sind ja nun für die GewSt. zig Hinzurechnungen außerhalb der Bilanz vorzunehmen, da wäre es für das Verständnis sinnvoll, auch hier eine Einzelaufstellung verwenden zu können.


    Hallo Buhl-Softwareteam: Nimmt das bitte als Vorschlag mit auf. :thumbsup:


    Vielen Dank.


    Achilleus

  • Mit welchem Programm arbeitest du denn?


    Wenn ich mir die Formulare auf ElsterFormular ansehe, geht man doch vom Gewinn aus Gewerbebetrieb aus (Einkommensteuer oder Gewerbesteuer). In der Buchhaltung hast du doch normalerweise alles, was nicht steuerlich abzugsfähig ist, auf gesonderten Konten. Die "Nebenrechnung" ergibt sich damit doch aus den Konten.

    Hinzurechnungen und Abzüge folgen doch dann in den Zeilen darunter.


    Du kannst aber auch das Häkchen bei "Ergänzende Angaben" machen und die Ermittlung näher erläutern. Führt dann aber dazu, dass die Erklärung insgesamt geprüft wird.

  • Hallo Nesciens,


    ich arbeite mit WISO steuer:Berater 2017


    Es geht um die Werte, die außerhalb der Bilanz wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden (§ 4 Abs. 5 EStG).


    Diese sind Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht minder dürfen. Ferner geht es auch um den Investitionsabzugsbetrag, der ebenfalls außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen ist.


    Hierfür wäre es schön, wenn man eine Aufstellung in der Steuererklärung hätte, wie man auf den Gewinn nach EStR/GewStR gekommen ist.


    Ferner wäre es auch schön, wenn man zu den Hinzu- u. Abrechnungen ebenfalls kleine Aufstellungen hätte, da ja z. B. die Zinsen sich aus mehreren Posten ermitteln können.


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    ich arbeite mit WISO steuer:Berater 2017

    Dann bitte künftig auch in dem zutreffenden Unterforum, in das ich es jetzt verschoben habe, einstellen.


    Diese sind Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht minder dürfen. Ferner geht es auch um den Investitionsabzugsbetrag, der ebenfalls außerhalb der Bilanz zu berücksichtigen ist.


    Hierfür wäre es schön, wenn man eine Aufstellung in der Steuererklärung hätte, wie man auf den Gewinn nach EStR/GewStR gekommen ist.


    Ferner wäre es auch schön, wenn man zu den Hinzu- u. Abrechnungen ebenfalls kleine Aufstellungen hätte, da ja z. B. die Zinsen sich aus mehreren Posten ermitteln können.

    Ich gehe einmal davon aus, dass sich Buhl hierbei an die Vorgaben des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung hält.


    Im Übrigen solltest Du, gerade als Nutzer der Berater-Version, doch mittlerweile mitbekommen haben , dass es sich hier um ein Userforum handelt, in dem User andere User bei der Softwarenutzung unterstützen. Buhl-Mitarbeiter schauen da nur gelegentlich oder aus speziellem Anlass hinein und das auch noch oft privat in ihrer Freizeit. Bei offiziellen Verbesserungsvorschlägen ist ein Ticket beim Support dann der wohl eher zielführende Weg.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry und Danke für die Info.

    :)Gerne.


    Ich werde das einmal an Buhl senden.

    Wäre dann schön, wenn Du auch das Ergebnis Deiner Anfrage dann hier an dieser Stelle posten würdest. ;)