anschaffungsnahe Herstellungskosten - neue Heizung

  • Hallo,


    es Bedarf einmal mehr eurer Einschätzung.


    Betreffende ETW wurde in 11.2015 gekauft.


    Jetzt steht ein Austausch der Gasheizung an, durch die schon aufgelaufenen Kosten der letzten Jahre würde ich über die bekannte Greze von 15% kommen.


    Nach drei Jahren spielt diese Grenze keine Rolle mehr aus steurlicher Sicht.


    Jetzt stellt sich mit die Frage, wann enden aus Sicht des Finanzamtes die 3 Jahre? In 11.2018 oder erst am 01.01.2019?

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch überall nachzulesen, dass auszugehen ist vom Eigentumsübergang. Also ist maßgeblich für den Beginn der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten.


    Aber selbst dann muss man zurückgestellte Instandhaltungsaufwendungen im Auge haben, wenn z.B. bereits der Kaufpreis entsprechend dem Zustand des Objektes gemindert war.

  • Wenn das so überall nachzulesen gewesen wäre, hätte ich hier wahrscheinlich nicht gefragt. Diese belehrende Art hat was von Oberlehrer.


    Also verstehe ich das richtig, bei einem Austausch der Heizung im Dezember bin ich auf der Sicheren Seite (Übergang von Besitz (Grundbuch + Kaufpreis) war Anfang November 2015?


    Ein einfaches "Ja" oder "Nein" würde mir vollkommen reichen als Antwort.


    Zitat

    Aber selbst dann muss man zurückgestellte Instandhaltungsaufwendungen im Auge haben, wenn z.B. bereits der Kaufpreis entsprechend dem Zustand des Objektes gemindert war.

    Danke für den Hinweis, spielt in diesem Fall aber keine Rolle.

  • So wird dr das hier keiner beantworten. Denn jeder Finanzbeamte wird hier stutzig werden und prüfen, auch wenn der 3-Jahres-Zeitraum vorbei ist. Eine größere Anschaffung kurz danach, die wenige Wochen vorher zu AHK geführt hätte, werden sie jedenfalls sehr genau prüfen. Und dann ist der Hinweis von miwe4 gerechtfertigt. Und ob es wirklich keine Rolle spielt, können wir hier mangels Kenntnis des Sachverhaltes nicht beurteilen.