Hausgeld inkl. Nebenkostenvorauszahlungen

  • Hallo,


    ich verwalte eine WEG mit 10 Parteien. Diese überweisen mir monatlich das Hausgeld inklusive Rücklage. Nun möchte ich aber nicht nur eine Abrechnung für die jeweiligen Eigentümer erstellen, sondern für die vermieteten Wohnungen auch Nebenkostenabrechnungen für die Mieter. Muss ich dann NK-Vorauszahlungen und das Rest-Hausgeld sowie die Rücklagen gesondert verbuchen? Abrechnung muss ich faktisch nur das Hausgeld. Die Nebenkostenabrechnung für die Mieter erfolgt nur als Service für die Vermieter. Etwaige Erstattungen oder Nachzahlungen würden die Vermieter übernehmen.


    BG

    Wilhelmsburg

  • Das mache ich genauso. Mit den Zahlungsflüssen zwischen Mietern und Eigentümern will ich nichts zu tun haben. Der Nachteil dieser Methode ist aber, dass die Vermieter die Grundsteuer noch selber aufschlagen müssen und dass in der Abrechnung nicht die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter berücksichtigt werden. Die Vermieter müssen also nochmal einen eigenen Beleg erstellen. Ansonsten müsste man die Mietverwaltung einschl. Kontovollmaxht des Vermieters übernehmen. Das ist mir zu viel Aufwand, da ich das auch unentgeltlich mache.

  • Abrechnung muss ich faktisch nur das Hausgeld. Die Nebenkostenabrechnung für die Mieter erfolgt nur als Service für die Vermieter. Etwaige Erstattungen oder Nachzahlungen würden die Vermieter übernehmen.

    Und wie willst du die Abrechnung machen, wenn du die Vorauszahlungen nicht kennst? Die Mieter zahlen an die Vermieter (also die Eigentümer). Du kannst nur eine Aufstellung machen, welche Nebenkosten weiterbelastbar sind (wobei hier auch darauf zu achten ist, dass unter Umständen für Mieter anders abgerechnet werden muss als für die Vermieter mit der reinen Zahlungsflussabrechnung.


    Ich habe dies auch getrennt - die Eigentümer bekommen ihre jährliche Abrechnung. Was diese dann mit ihren Mietern machen, interessiert mich nicht als Verwalter. Als Eigentümer erstelle ich dann aus der Abrechnung die gesonderte Mieterabrechnung per Excel-Datei. Einmal aufgebaut, ist das relativ schnell erledigt. Die Grundsteuer ändert sich selten, bleibt also meistens unverändert zum Vorjahr. Das Einzige, was etwas Schwierigkeiten macht, ist dann die Aufteilung der Handwerkerleistungen und Hausmeister - hier muss ich etwas genauer prüfen, was an die Mieter weitergeht.

  • Zitat

    Das Einzige, was etwas Schwierigkeiten macht, ist dann die Aufteilung der Handwerkerleistungen und Hausmeister - hier muss ich etwas genauer prüfen, was an die Mieter weitergeht.

    Wenn Du das auf verschiedene Umlagekonten buchst, ist das doch auch gegessen: Ausgehend von der Annahme, dass Mieter alle umlagefähigen Kosten zahlen (hängt natürlich vom Mietvertrag ab) sollte man also Hausmeister in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten aufteilen. Siehe auch

    https://www.haufe.de/immobilie…esk_PI9865_HI2371614.html.

    Und bei den Positionen nach §35a EStG bekommt man doch vom WISO Hausverwalter eine Übersicht nur der umlagefähigen Leistungen. Wenn der Mietvertrag schlau genug aufgesetzt ist, kann man die doch 1:1 weitergeben.

  • Also ich praktiziere das genau so wie Wilhelmsburg es vorhat: Hausgeldabrechnungen für die Eigentümer und gleichzeitig gebe ich allen Eigentümern auch die NK-Abrechungen für ihre Mieter. Die Mieter selbst bekommen aber von mir keinerlei Unterlagen, geht alles direkt an den Eigentümer (allein schon wegen der Kontrolle und Verantwortung). Die Eigentümer senden dann "ihre" NK-Abrechnung (auf dem auch ihr Name als Absender steht) an die Mieter. Die Ausgleichszahlungen bei der NK-Abrechnung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Eigentümer und Vermieter, damit habe ich nicht zu tun.


    Der HV ist ideal dafür ausgestattet. Grundvoraussetzung ist nur, dass

    1. im HV beim Gebäude unter "Art der Verwaltung" die "Mieter- und WEG-Verwaltung" gewählt ist (nur dann ist auch eine NK-Abrechnung für die Mieter möglich) und
    2. die NK-Vorauszahlungen der Mieter und auch die vom Eigentümer verauslagten Kosten (Grundsteuer usw.) keinesfalls im Girokonto der WEG verbucht werden, sondern unter "Verrechnungskonto von Eigentümern direkt getragene Kosten".

    Die Eigentümer geben mir jeweils im Januar Ihre verauslagten Kosten des abglaufenen Jahres, welche in die NK-Abrechnung einfließen sollen (z.B. Grundsteuer, Heizungswartung); ebenso teilen sie mir mit, welche NK-Vorauszahlungen der einzelne Mieter geleistet hat. Diese verbuche ich in einem Betrag im Dezember unter dem Systemkonto 8110 auf das o.a. Verrechnungskonto, wobei ich eine direkte Zuweisung der Beträge zum jeweiligen Eigentümer/Mieter vornehmen kann.


    Hört sich jetzt vielleicht etwas umständlich und kompliziert an, ist aber eigentlich kein Problem und ganz einfach.


    Ist ein "Service" von mir für meine Miteigentümer/innen, auch wenn ich die Verwaltertätigkeit ebenfalls umsonst mache....;) Allerdings besteht unsere WEG nur aus 5 WE, ist also kein allzu großer Aufwand.


    mfg

    Willi

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)

    4 Mal editiert, zuletzt von wimala () aus folgendem Grund: falsches Systemkonto berichtigt

  • Hi Willi,


    ich bin über deinen älteren Post hier gestolpert. Genau so mache ich es auch um für 2 von 6 WE die NK zu erstellen. Jedoch geht mit dieser Art des Verbuchens das Problem einher, dass die "NK Weiterleitungen" auch in der Einnahmen Überschuss Rechnung auftauchen.


    Kennst du die Problematik, falls ja wie hast du sie gelöst?


    VG Tim

  • Hi Tim,

    du hast vollkommen recht: die "NK-Vorauszahlungen" erscheinen dann (leider) bei den Einnahmen und ergeben somit ein falsches Bild.

    Schön wäre es, wenn man in der HV-Software bei Erstellung der EÜR diese Position "abwählen" könnte, sodass sie erst gar nicht in der EÜR erscheint -ist aber leider (derzeit) nicht möglich.

    Habe damals tage- bzw. sogar wochenlang nach einer Lösung gesucht und keine gefunden.

    Seither gehe ich daher ganz pragmatisch wie folgt vor:

    1. die EÜR wird wie vom Programm ermittelt, als pdf-Dtei abgespeichert und danach wird

    2. genau diese pdf dann schlichtweg von mir "händisch" abgeändert


    Habe auch bis heute noch keine bessere Lösung gefunden.

    Hoffe aber immer noch, dass die Programmierer der HV-Software mal anbieten, dass man die einzelnen Kostenpositionen, welche in die EÜR übernommen werden sollen, einfach durch Haken abwählen kann.


    Naja, vielleicht geschieht mal ein Wunder und das kommt tatsächlich.


    Falls du irgendwann eine andere (bessere) Lösung als die oben von mir dargelegte finden solltest, wäre ich für eine Info dankbar.

    Viele Grüße

    Willi

    Ich könnte für eine Sache sterben, aber es gibt keine für die ich töten würde (Mahatma Ghandi)