Hallo,
ich verwalte eine WEG mit 10 Parteien. Diese überweisen mir monatlich das Hausgeld inklusive Rücklage. Nun möchte ich aber nicht nur eine Abrechnung für die jeweiligen Eigentümer erstellen, sondern für die vermieteten Wohnungen auch Nebenkostenabrechnungen für die Mieter. Muss ich dann NK-Vorauszahlungen und das Rest-Hausgeld sowie die Rücklagen gesondert verbuchen? Abrechnung muss ich faktisch nur das Hausgeld. Die Nebenkostenabrechnung für die Mieter erfolgt nur als Service für die Vermieter. Etwaige Erstattungen oder Nachzahlungen würden die Vermieter übernehmen.
BG
Wilhelmsburg