Rechnungskorrektur

  • Guten Abend,


    sagen wir mal ich habe im April eine Rechnung geschrieben, diese falsch war, wie ich dazu eine Gutschrift erstelle ist mir klar bloß welches Datum erhält die neue Rechnung?


    Wie ist es dann mit der MwSt. in welchen Monat gehört es dann?


    Viele Grüße

  • Moin,


    beides zum aktuellen Datum (damit die fortlaufende Nummerierung gewährleistet ist). Die Umsatzsteuer dafür dann "ganz" normal bei Zahlung; gleiches gilt natürlich auch, wenn für die erste Rechnung eine Zahlung erfolgte :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo BuhlStefan,


    egal wann die Rechnung geschrieben wurde - es wird nie vor oder zurückdatiert, sondern immer zum aktuellen Datum ausgestellt.


    Je nachdem ob Du eine IST oder eine SOLL Versteuerung hast, besteht die Steuerschuld dann, wenn Du den Beleg erzeugst (SOLL) oder wenn die Zahlung erfolgt (IST).


    Beispiele:

    IST Versteuerung:

    Rechnung im April, Kunde bezahlt erst im August (warum auch immer die Schlaftablette so lange gebraucht hat), dann entsteht auch erst im August die Steuerschuld und ist mit der nächsten Abrechnungsperiode (im Folgemonat, im folgenden Quartal oder im folgenden Jahr) fällig.

    Stellst Du im August die Gutschrift für die komplette Rechnung aus und verrechnest auch gleich, hebt sich die MwSt. auf.


    SOLL Versteuerung:

    Rechnung im April, Kunde bezahlt wieder erst im August, dann entsteht die Steuerschuld für die Rechnung an den Kunden im April und ist zur nächsten Abrechnungsperiode fällig.

    Stellst Du die Gutschrift wieder im August und schickst beide Belege auf das Verrechnungskonto, dann bekommst Du im August ein Steuerguthaben welches in der nächsten Periode verrechnet wird.


    Die korrekte - neue Rechnung - bekommt wie Maulwurf schon geschrieben hat, das Datum an dem Du die neue Rechnung schreibst und wird dann wieder je nach Versteuerung sofort oder dann fällig wenn der Kunde bezahlt.


    Ich hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.

    Viele Grüße


    Andreas Bischof
    ABICOS (Andreas Bischof Computer Systeme) · Karlstraße 5 · 72160 Horb am Neckar


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    3 Mal editiert, zuletzt von abicos () aus folgendem Grund: 14.08.2018 - 18:58 Formkorrektur

  • Moin abicos,


    bei Soll-Versteuerung entsteht die USt im April, ist aber im Mai "fällig" ;) - aber ich gestehe, von der - bei einem Grossteil der EUR'ler angewandten - Ist-Besteuerung ausgegangen zu sein - insofern danke für die zusätzliche Erläuterung :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • maulwurf23


    Ja, die wird dann per 10. Mai fällig (je nachdem ob man monatlich, quartalsweise oder jährlich die USt.-Va machen muss), dennoch entsteht die Steuerschuld am Tag der Rechnungsstellung, wird aber erst später fällig.


    Ich habe das der Form halber korrigiert.


    Danke für den Hinweis!