Hallo, ich mache gerade meine Steuererklärung für 2014 (rückwirkend) und habe ein paar Verständnisfragen zu den Werbungskosten.
Es wäre nett, wenn sich jemand dazu äußern könnte.
Frage 1
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei €1000.
Ist es so, dass weitere Pauschalen, wie Entfernungspauschale, Pauschalen für Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühr, etc. von dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits bis €1000 abgedeckt sind, oder kann man sämtliche anderen Werbungskosten gesondert absetzen?
Bei mir ist es so, dass ich in 2014 mit Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitskleidung, etc. nicht über diese 1000 Euro komme.
Frage 2
Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt, oder nur, wenn man eine Steuererklärung abgibt?
Vielen Dank schon mal.