Verkauf einer Zuschreibung

  • Hallo Zusammen


    Ich habe mir 2016 eine Kamera (1888 Euro) mit einem Objektiv ( 324 Euro ) gekauft und zusammen als Anlagegut gebucht .Abschreibung läuft 7 jahre. 2017 habe ich ein weiteres Objektiv für 500 Euro gekauft. Da dieses einzelne 500Euro Objektiv nicht eigenständig nutzbar ist, habe ich es per Zubuchung zu meinem bestehenden Anlagegut hinzugefügt. wenn ich nun aber mein 324 Euro Objektiv oder mein 500 Euro Objektiv verkaufen möchte, habe ich ein Problem.

    Leider kann ich es nicht aus meinem Anlagegut ausbuchen. Ausbuchen kann ich das Anlagegut selbst ( Kamera mit Objektiv ). Die Kamera möchte ich aber behalten.


    Derartige Zusatzgeräte oder Erweiterungen( Objektive ) gelten als nicht selbstständig nutzbar. Aus Sicht des Finanzamts erhöhen sie vielmehr den Wert des dazugehörigen Haupt-Anlagenguts ( Kamera ) und müssen daher zusammen mit der Kamera abgeschrieben werden.

    Darf ich ein einzelnes Objektiv (500Euro) als eigenständiges Anlagegut verbuchen, sodass ich es später leichter verkaufen und ausbuchen kann. Das wäre doch viel besser, weil das Objektiv dann nicht an meine Kamera gekoppelt ist. Die Kamera möchte ich ja behalten. Da ein einzelnes Objektiv beim Kauf nicht eigenständig nutzbar ist, weiß ich nicht, ob ich das so richtig mache

    Danke schon mal

    Thomas

  • Ausbuchen kann ich das Anlagegut selbst ( Kamera mit Objektiv ). Die Kamera möchte ich aber behalten.

    Da du keine Angaben zum Programm machst: hier ist ein Teilabgang doch das, was zu machen ist. Wobei der Wert des Objektivs dann für den Abgangsgewinn/-verlust plausibel ermittelt werden muss.


    Derartige Zusatzgeräte oder Erweiterungen( Objektive ) gelten als nicht selbstständig nutzbar. Aus Sicht des Finanzamts erhöhen sie vielmehr den Wert des dazugehörigen Haupt-Anlagenguts ( Kamera ) und müssen daher zusammen mit der Kamera abgeschrieben werden.

    Richtig - das steht so im Einkommensteuergesetz.

    Darf ich ein einzelnes Objektiv (500Euro) als eigenständiges Anlagegut verbuchen, sodass ich es später leichter verkaufen und ausbuchen kann.

    Nein - du verstößt gegen § 6 EStG. Wie oben geschrieben, gibt es den Teilabgang für solche Fälle-

  • Hallo nesciens

    Danke für deine Antwort,hat mich sehr gefreut. Ich arbeite mit "Mein Büro + " Wie ist des denn, wenn ich meine kamera als Hauptanlagegut gebucht habe und mehrere Objektive als Zubuchung. Nun möchte ich die Kamera verkaufen,weil ich mir ne Neue zulegen möchte. Die Objektive möchte ich allerdings behalten.

    Ein Teilabgang ist hier nicht möglich. Wenn ich die Kamera ausbuche, verschwinden auch alle Objektive,weil die Kamera ja das Hautanlagegut ist und die Objektive daran gekoppelt sind.

  • Ein Teilabgang ist hier nicht möglich.

    Wenn das Objektiv als "nicht selbständig nutzbares, aber selbständig bewertbares Anlagevermögen, eingebucht/aktiviert worden wäre, wäre diese Möglichkeit gegeben.

    Wie das nachträglich bei MB zu bewerkstelligen ist, kann ich nicht erläutern.

  • Moin,

    wenn Du die Kamera als Anschaffungsgut und die Objektive als Zugänge gebucht hast, kannst Du die Objektive einzeln verkaufen.

    Was nicht geht (jedenfalls habe ich im Moment keine Lösung gefunden) die Kamera zu verkaufen und die Objektive zu behalten. Was auch irgendwie unlogisch ist, da man sie ja nicht eigenständig nutzen kann.
    Um einen Objektivverkauf richtig zu verbuchen und auch in der Anlagenübersicht richtig darzustellen, gehst Du in MB so vor:

    Du verkaufst Dein Objektiv zum Einkaufspreis in Höhe von 324,-- bar.

    Den Umsatz in der Kasse verbuchst Du, indem Du für die Einnahme die Steuerkategorie "Sonstige Betriebs/Geschäftsausstattung Anlagevermögen" 490 auswählst.
    Danach gehst du in Dein Anlageverzeichnis, wählst das Objektiv aus, das Du als Zubuchung im Anlagegut Kamera hast und gehst auch "bearbeiten" und gibts den Erlös mit einem vorangestellten - ein.

    Ich habe das im Demomandanten durchgespielt wie man an beigefügten Screens sehen kann.


    Es wäre natürlich eine deutliche Verbesserung, wenn man in der Kasse auch die Zugänge eines Anlageguts als Anlagenverkauf wählen kann, das wäre logisch und sinnvoll..(Gib das doch mal als Verbesserungsvorschlag ein..)

  • Danke für deine wertvolle Zeit und deine Mühe es auszuprobieren!!


    Das mit dem Verkauf von Zubuchungen hab ich nun verstanden aber was ist, wenn ich das Hautanlagegut ( Kamera) verkaufen möchte und die Zubuchungen ( Objektive ) behalte .

    Ist es einfacher, wenn ich warte, bis alles komplett abgeschrieben ist. Kann ich dann das hauptanlagegut ( Kamera ) mit alles Zubuchungen ausbuchen??

    Oder ist es besser all die komplett abgeschriebenen Objektive als Zubuchung mit Restwert 0 bzw 1 Euro zu meinem neuen Anlagegut ( neue Kamera ) zu verbuchen

  • Du kannst doch das "nicht selbständig nutzbare" Anlagegut sep. als Anlagegut anlegen/aktivieren (Nutzungsdauer ebenso 7 Jahre wie Kamera) so kann das Teil dann mit Buchgewinn o.verlust veräußert/entnommen werden, ohne dass das Hauptanlagegut betroffen ist.

    Das ist eine zwar häufig genutzte Möglichkeit, aber contra legem! Ausserdem beginnt keine volle Nutzungsdauer, sondern die hinzuzuaktivierenden nicht selbständig nutzbaren Teile werden über die Restnutzungsdauer des Hauptanlagegutes abgeschrieben. Und da beginnen dann meistens dies Probleme, weil bei unterjähriger Aktivierung die Restnuztungsdauer in Bruchteilen nicht angegeben werden kann. Also ein Rat, den ich nicht unterstützen kann.


    Bei Verkauf des Hauptanlagegutes sollte man die nicht selbständig nutzbaren Teile, die auf ein neues Anlagegut übertragen werden, zunächst entnehmen (also mit dem beizulegenden Wert "ausbuchen"), dann das Hauptanlagegut verkaufen etc. Bei Anlage des neuen Hauptanlageguts wird dann der beizulegende Wert der nicht selbständig nutzbaren Teile wieder hinzuaktiviert. Das wäre die "saubere" Lösung.

  • Wie ist es denn, wenn das Hauptanlagegut mit allen Zubuchungen ( Kamera mit Objektiven ) komplett abgeschrieben sind? Ist das dann da auch noch so kompliziert mit dem verkauf?

    Ich würde dann meine alte Kamera verkaufen( altes Haupanlagegut ) . Die behaltenen Objektive würde ich dann mit 0 bzw 1 Euro Restwert wieder zu meinem neuen Anlagegut zubuchen. Muß ich die Objektive eigentlich noch zubuchen, sie sind ja schon komplett abgeschrieben?

  • wenn das Hauptanlagegut mit allen Zubuchungen ( Kamera mit Objektiven ) komplett abgeschrieben sind? Ist das dann da auch noch so kompliziert mit dem verkauf?

    Nein

    Du verkaufst zu einem "Marktüblichen" Preis und buchst auf ein eigenes Erlösekonto 8801 o. 8820 gegen. (bei 19%)

    Du kannst auch nur das Gehäuse verkaufen.


    Die behaltenen Objektive würde ich dann mit 0 bzw 1 Euro Restwert wieder zu meinem neuen Anlagegut zubuchen


    warum?

    Sie sind ja noch (hoffentlich) zu ihrem 1,--€ "Erinnerungswert" im BGA-Verzeichnis da wird nichts mehr zugebucht.

  • Hallo Bautroika


    Das mit dem Verkauf meines Hauptanlageguts finde ich echt kompliziert. Alle Zubuchungen ausbuchen und zu einem neuen Hauptanlagegut zufügen.... Mein Gott, da blickt ja keiner mehr durch nach ein paar Jahren.


    Ist es denn einfacher, wenn ich alles weiterlaufen lasse bis 2020,dann ist alles abgeschrieben.

    Ist der Verkauf des hauptanlageguts einfacher, wenn alles abgeschrieben ist oder muß ich da auch alle Objektive (Zubuchungen) ausbuchen?

    Danke

    Thomas