Hallo Zusammen
Ich habe mir 2016 eine Kamera (1888 Euro) mit einem Objektiv ( 324 Euro ) gekauft und zusammen als Anlagegut gebucht .Abschreibung läuft 7 jahre. 2017 habe ich ein weiteres Objektiv für 500 Euro gekauft. Da dieses einzelne 500Euro Objektiv nicht eigenständig nutzbar ist, habe ich es per Zubuchung zu meinem bestehenden Anlagegut hinzugefügt. wenn ich nun aber mein 324 Euro Objektiv oder mein 500 Euro Objektiv verkaufen möchte, habe ich ein Problem.
Leider kann ich es nicht aus meinem Anlagegut ausbuchen. Ausbuchen kann ich das Anlagegut selbst ( Kamera mit Objektiv ). Die Kamera möchte ich aber behalten.
Derartige Zusatzgeräte oder Erweiterungen( Objektive ) gelten als nicht selbstständig nutzbar. Aus Sicht des Finanzamts erhöhen sie vielmehr den Wert des dazugehörigen Haupt-Anlagenguts ( Kamera ) und müssen daher zusammen mit der Kamera abgeschrieben werden.
Darf ich ein einzelnes Objektiv (500Euro) als eigenständiges Anlagegut verbuchen, sodass ich es später leichter verkaufen und ausbuchen kann. Das wäre doch viel besser, weil das Objektiv dann nicht an meine Kamera gekoppelt ist. Die Kamera möchte ich ja behalten. Da ein einzelnes Objektiv beim Kauf nicht eigenständig nutzbar ist, weiß ich nicht, ob ich das so richtig mache
Danke schon mal
Thomas