Ich habe eine Wohnung die vermietet wird.2017 wurde in dieser Wohnung einiges renoviert. Wo muss ich den Betrag der Rechnungen beim Einkommenssteuer ausgleich eingeben?
Fragst Du das im ernst? Du hast doch das Sparbuch, das Dir alles über die Programmsuche/-hilfe anbietet. Ansonsten einfach mal bei den Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung schauen.
Noch ein Hinweis: diese Leistungen musst du deinen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung bescheinigen (Lohnanteil gem. § 35a EStG), sofern die Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden. Du kannst sie nicht als Handwerkerleistungen in deiner Steuererklärung ansetzen - sie sind ja nicht für Deinen Haushalt erbracht worden., was Voraussetzung für einen Ansatz wäre.