Berechnung falsch oder Angaben vergessen?

  • Guten Tag,


    ich habe bei der Einkommensteuererklärung mit WISO steuer:Sparbuch 2018 das Problem, dass nach dem Belegabruf erst mal eine Nachzahlung fällig würde. Mit den Werbungskosten komme ich zwar auf eine Erstattung, habe aber die Vermutung, dass diese eigentlich größer ausfallen müsste.


    Zu den Grunddaten: Steuerklasse 1, Referendarin (Beamtin, was auch bei Berufsgruppe/Tätigkeit entsprechend eingetragen wurde), kirchensteuerpflichtig.

    Über den Belegabruf wurden die Religionszugehörigkeit, Lohnsteuerbescheinigung, Riester-Bescheinigung und Krankenversicherung abgerufen.


    Der Bruttoarbeeitslohn beträgt 16.405,36 €, die Lohnsteuer 868,00 € und die Kirchensteuer 78,10 €. Wenn ich den BMF-Steuerrechner für den Bruttoarbeitslohn nutze, komme ich ebenfalls auf die 868,00 Euro. Neben der Lohnsteuer sind Riester (70 €) und die private Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 24 bis 28: 647 €, 146 €, 54 €, 259 €) erfasst. Laut WISO steuer:Sparbuch 2018 werden allerdings 1.074 € Einkommensteuer festgesetzt. Das führt letztlich zu einer Nachzahlung in Höhe von 245 Euro.


    Ich hätte erwartet, dass ich mit den bis dahin erfassten Werten eigentlich bei +/- 0 stehen müsste. Liegt hier ein Berechnungsfehler der Software vor (was mich ja eher wundern würde), habe ich irgendwelche Angaben vergessen (wenn ja: welche könnten das dann sein?) oder hätte die Nachzahlung tatsächlich ihre Richtigkeit?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Liegt hier ein Berechnungsfehler der Software vor (was mich ja eher wundern würde), habe ich irgendwelche Angaben vergessen (wenn ja: welche könnten das dann sein?) oder hätte die Nachzahlung tatsächlich ihre Richtigkeit?

    Wenn Du alles richtig eingegeben hast, dann stimmt das im Normalfall so.

    • Offizieller Beitrag

    Zu den Grunddaten: Steuerklasse 1, Referendarin (Beamtin, was auch bei Berufsgruppe/Tätigkeit entsprechend eingetragen wurde), kirchensteuerpflichtig.

    ich habe bei der Einkommensteuererklärung mit WISO steuer:Sparbuch 2018 das Problem, dass nach dem Belegabruf erst mal eine Nachzahlung fällig würde.

    Die Berechnung wird absolut zutreffend sein. Die Ursache liegt mal wieder in der Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug. Deshalb ist das auch ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG..