Guten Tag,
meine Frau und ich haben gemeinsam eine Steuerklärung abgegeben.
Die Erstattung im Rahmen der Zusammenveranlagung beträgt 1507,54 €.
Bei Einzelveranlagung hätte meine Frau 2882,80 € dem Finanzamt nachzahlen müssen. Ich hätte 104,43 € vom Finanzamt bekommen.
Meine Frau war in Steuerklasse III.
Ich hatte im Steuerjahr 2017 wegen eines Vollzeit-Zweitstudiums kein Einkommen gehabt und daher keine Steuern gezahlt. Die Werbungskosten des Zweitstudiums werde ich als Verlustvortrag in das Steuerjahr 2018 einfließen lassen. Ich habe mein Zweitstudium durch eigene Ersparnisse finanziert. Kosten wie Miete, Essen, etc. wurden hälftig geteilt. Konten werden getrennt geführt.
Es gibt keine gemeinsamen Kinder und keine Kinder aus vorigen Partnerschaften.
Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?
Meine Ideen:
1. Variante: Man teilt die Steuererstattung in Höhe von 1507,54 € auf.
2. Variante: Der gesamte Steuervorteil (nicht nur die Steuererstattung) in Höhe von 4285,94 € (1507,57 € = X + 104,43 € - 2882,80 € => X = 4285,94 €) wird aufgeteilt (i) anteilig zum Netto-Einkommen oder (ii) anteilig zum Brutto-Einkommen oder (iii) zur Hälfte.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Kugolo