Aufteilung der Steuererstattung bei Ehepaaren

  • Guten Tag,


    meine Frau und ich haben gemeinsam eine Steuerklärung abgegeben.


    Die Erstattung im Rahmen der Zusammenveranlagung beträgt 1507,54 €.


    Bei Einzelveranlagung hätte meine Frau 2882,80 € dem Finanzamt nachzahlen müssen. Ich hätte 104,43 € vom Finanzamt bekommen.




    Meine Frau war in Steuerklasse III.


    Ich hatte im Steuerjahr 2017 wegen eines Vollzeit-Zweitstudiums kein Einkommen gehabt und daher keine Steuern gezahlt. Die Werbungskosten des Zweitstudiums werde ich als Verlustvortrag in das Steuerjahr 2018 einfließen lassen. Ich habe mein Zweitstudium durch eigene Ersparnisse finanziert. Kosten wie Miete, Essen, etc. wurden hälftig geteilt. Konten werden getrennt geführt.


    Es gibt keine gemeinsamen Kinder und keine Kinder aus vorigen Partnerschaften.

    Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?


    Meine Ideen:


    1. Variante: Man teilt die Steuererstattung in Höhe von 1507,54 € auf.

    2. Variante: Der gesamte Steuervorteil (nicht nur die Steuererstattung) in Höhe von 4285,94 € (1507,57 € = X + 104,43 € - 2882,80 € => X = 4285,94 €) wird aufgeteilt (i) anteilig zum Netto-Einkommen oder (ii) anteilig zum Brutto-Einkommen oder (iii) zur Hälfte.


    Ich freue mich auf eure Antworten.


    Viele Grüße

    Kugolo

    • Offizieller Beitrag

    Die Erstattung im Rahmen der Zusammenveranlagung beträgt 1507,54 €.

    Eben, den Vorteil habt Ihr beide durch die Zusammenveranlagung.

    Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?

    Ihr seid verheiratet. Deshalb verstehe ich die Frage nach einer Aufteilung nicht. Meinetwegen teilt es 50:50, wenn es denn sein muß. Begründung: Ihr seid verheiratet.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?

    Ganz einfach, die Erstattung zu 100% der Ehefrau zukommen lassen, da die dieser Erstattung zu Grunde liegenden Lohnabzugsbeträge ausschließlich ihr zuzurechnen bzw. bei ihr anzurechnen sind. Das Ganze folgend den §§ 268ff AO (Abgabenordnung).


    Mit einfacheren Worten: Grundsätze - Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach §§ 268 ff. AO - Quelle: haufe.de

  • Die Erstattung im Rahmen der Zusammenveranlagung beträgt 1507,54 €.

    Eben, den Vorteil habt Ihr beide durch die Zusammenveranlagung.

    Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?

    Ihr seid verheiratet. Deshalb verstehe ich die Frage nach einer Aufteilung nicht. Meinetwegen teilt es 50:50, wenn es denn sein muß. Begründung: Ihr seid verheiratet.

    Die 1507,54 € ist die Steuererstattung, aber nicht der gesamte Steuervorteil.


    Der (private) Arbeitgeber gibt aber einem auch nicht das Gehalt, das dem besserverdienendem Ehepartner entspricht. Der Arbeitgeber kalkuliert die Löhne nach Angebot und Nachfrage. Die Arbeitnehmer verknappen ihr Angebot der Arbeitskraft auf dem Markt, indem sie in eine Qualifikation investieren und während Ausbilung/Studium kaum Gehalt bekommen. Warum soll der Ehepartner dann zu 50 % an dem Steuervorteil partizipieren, wenn das Gehalt deutlich niedriger ist?

    • Offizieller Beitrag

    Warum soll der Ehepartner dann zu 50 % an dem Steuervorteil partizipieren, wenn das Gehalt deutlich niedriger ist?

    Weil es ohne Ehepartner den Vorteil nicht gäbe? Nee, ehrlich, ich verstehe diese Diskussionen nicht.

  • Die Frage, die sich nun stellt, wie kann man die Steuererstattung _mathematisch_ mit Berücksichtigung des Ehegattensplitting aufteilen? Habt ihr da Ideen? Mit welcher Begründung?

    Ganz einfach, die Erstattung zu 100% der Ehefrau zukommen lassen, da die dieser Erstattung zu Grunde liegenden Lohnabzugsbeträge ausschließlich ihr zuzurechnen bzw. bei ihr anzurechnen sind. Das Ganze folgend den §§ 268ff AO (Abgabenordnung).


    Mit einfacheren Worten: Grundsätze - Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach §§ 268 ff. AO - Quelle: haufe.de

    So "einfache Worte" sind das nicht. Dein angegebener Normenbezug ist sehr weitreichend, einen konkreten § mit Absatz habe ich nicht gefunden.


    Wenn ich das richtig interpretiere, wird der gesamte Steuervorteil/die Steuererstattung(?) anteilig zur Steuerschuld im fiktiven Fall der Einzelveranlagung aufgeteilt. Wird der Steuervorteil (4285,94 €) oder die Steuererstattung (1507,54 €) herangezogen?


    Formeln:

    Meine Frau hätte bei Einzelveranlagung eine Steuerschuld von a und ich von b.

    Ehefrau: 1507,54 € * ( a / (a+b) )

    Ehemann: 1507,54 € * ( b / (a+b) ) = 1507,54 € * ( 0 / (a+b) ) = 0 €


    Sind diese Formeln richtig? Meine Frau und ich würden sich gern auf eine Formel einigen, die wir jedes Jahr heranziehen können. Ich bin im Steuerjahr 2018 wieder erwerbstätig.

  • Warum soll der Ehepartner dann zu 50 % an dem Steuervorteil partizipieren, wenn das Gehalt deutlich niedriger ist?

    Weil es ohne Ehepartner den Vorteil nicht gäbe? Nee, ehrlich, ich verstehe diese Diskussionen nicht.

    Aber es gibt den Vorteil über das Ehegattensplitting auch nicht, würde der andere nicht deutlich besser verdienen. Also sollte nach meinem Verständnis eine ausgewogene Formel dafür gefunden werden.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es gibt den Vorteil über das Ehegattensplitting auch nicht, würde der andere nicht deutlich besser verdienen. Also sollte nach meinem Verständnis eine ausgewogene Formel dafür gefunden werden.

    Wie gesagt, nach meinem Verständnis von einer Ehe stellt sich das Problem erst garnicht.

  • Aber es gibt den Vorteil über das Ehegattensplitting auch nicht, würde der andere nicht deutlich besser verdienen. Also sollte nach meinem Verständnis eine ausgewogene Formel dafür gefunden werden.

    Wie gesagt, nach meinem Verständnis von einer Ehe stellt sich das Problem erst garnicht.

    Und wenn du dich auf mein Verständnis einlässt, ohne dass du mit meiner Auffassung einverstanden sein musst, was sagst du zu meinen obigen Formeln?

    • Offizieller Beitrag

    Genau, fiktive Einzelveranlagung durchzuführen. Aber echte Einzelveranlagung wie bei Ledigen und nicht entsprechend der Einzelveranlagung von Ehegatten. Einbehaltene Lohnabzugsbeträge etc. werden demjenigen angerechnet, der sie bezahlt hat. Folglich ist bei dem Sachverhalt laut Startpost keinerlei Formel erforderlich. Ehefrau hat alle Lohnsteuerbeträge gezahlt, also sind diese auch bei ihr anzurechnen und nur ihr ggf. (teilweise) zu erstatten. Bei Vorauszahlungen zur ESt wäre analog zu verfahren.


    Dein angegebener Normenbezug ist sehr weitreichend, einen konkreten § mit Absatz habe ich nicht gefunden.

    Das kurze Beispiel ganz am Ende zeigt im Prinzip Euren Sachverhalt.


    Zitat

    Beispiel

    In 2012 hat ausschließlich der Ehemann Einkünfte. Die Ehefrau ist Hausfrau. Es entsteht eine Steuerschuld in 2012 für ESt, Soli, ev. + rk. KiSt. Es wird ein Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld nach § 268 ff. AO gestellt.

    Aufteilung: Der Ehemann schuldet alle Steuern zu 100 %

    Analog stünden ihm eben ggf. auch alle Erstattungsbeträge zu.


    So einen Aufteilungsantrag nach §§ 268ff AO stellen einige wenige Steuerbürger wohl in der Tat schon mit Abgabe der Steuererklärung und machen sich da regelmäßig Freunde beim FA, da sie denen dann die Arbeit aufdrücken.

  • So einen Aufteilungsantrag nach §§ 268ff AO stellen einige wenige Steuerbürger wohl in der Tat schon mit Abgabe der Steuererklärung und machen sich da regelmäßig Freunde beim FA, da sie denen dann die Arbeit aufdrücken.

    Das wäre doch mal ein Vorschlag ein Tool für die Aufteilung gemäß §§ 286 ff AO in WISO einzubauen.


    Vielen Dank für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    So einen Aufteilungsantrag nach §§ 268ff AO stellen einige wenige Steuerbürger wohl in der Tat schon mit Abgabe der Steuererklärung und machen sich da regelmäßig Freunde beim FA, da sie denen dann die Arbeit aufdrücken.

    Das wäre doch mal ein Vorschlag ein Tool für die Aufteilung gemäß §§ 286 ff AO in WISO einzubauen.


    Vielen Dank für die Antworten.

    Da braucht es keinerlei Tool. Du legst für jeden eine neue Datei an und gibst es es jeweils komplett als Einzelveranlagung ein, mit allen Konsequenzen. Fertig, dann hast Du Deine fiktiven Einzelveranlagungen.


    Und sei Dir dann jeweils extrem langer Bearbeitungszeiten sicher, da alles zu Fuß zu bearbeiten ist und auch die Erstattungen ggf. manuell über die Erhebungsstellen anzustoßen sind. Wie gesagt, Ihr macht Euch dann ganz viele Freunde, die gerne Eure Fälle ganz genau prüfen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Werbungskosten 2017 für Zweitstudium müssen in der ESt 2017 erklärt werden, sonst sind sie weg!

    Das macht er doch auch nicht:

    Die Werbungskosten des Zweitstudiums werde ich als Verlustvortrag in das Steuerjahr 2018 einfließen lassen.

    Ist hier aber auch nicht das Thema.

  • Und sei Dir dann jeweils extrem langer Bearbeitungszeiten sicher, da alles zu Fuß zu bearbeiten ist und auch die Erstattungen ggf. manuell über die Erhebungsstellen anzustoßen sind. Wie gesagt, Ihr macht Euch dann ganz viele Freunde, die gerne Eure Fälle ganz genau prüfen werden.

    Wegen des absehbaren Ärgers mit dem Finanzamt, habe ich das Tool vorgeschlagen. Das Tool im WISO soll mir die Verteilung (in komplizierteren Fällen) ausrechnen, damit es das Finanzamt nicht mehr tun muss.

    • Offizieller Beitrag

    Du brauchst, wie schon gesagt, kein "Tool". Dein "Tool" ist Dein Programm mit der jeweiligen ESt-Datei zur Einzelveranlagung. Da musst Du bei jedem zuordnen, was er gezahlt hat. Das bei allen Berechnungsgrundlagen und nicht nur den Einkünften, sondern auch SA, agB, etc. . Also nützt Dir da kein "Tool" etwas, sondern nur ein vernünftiges ESt-Programm. Und das hast Du vor Dir liegen.

  • Das Tool im WISO soll mir die Verteilung (in komplizierteren Fällen) ausrechnen, damit es das Finanzamt nicht mehr tun muss.

    Das hilft auch für das Finanzamt in keiner Weise, denn die armen Leutchen dort müssen das Programm des Finanzamts füttern. Ob ein Steuerpflichtiger hier ein am Markt erhältliches Programm nutzt oder über Mein Elster einreicht - es wird immer im Programm des Finanzamtes gerechnet! Selbst wenn ein Tool notwendig wäre - es hilft absolut nichts.

    Du musst dir in deinem Fall schon die Mühe selber machen und die beiden Erklärungen eintippen (schließlich kannst du bis zu 5 Erklärungen erstellen).


    Ansonsten ist alles gesagt (nur noch nicht von allen).

  • Du brauchst, wie schon gesagt, kein "Tool". Dein "Tool" ist Dein Programm mit der jeweiligen ESt-Datei zur Einzelveranlagung. Da musst Du bei jedem zuordnen, was er gezahlt hat. Das bei allen Berechnungsgrundlagen und nicht nur den Einkünften, sondern auch SA, agB, etc. . Also nützt Dir da kein "Tool" etwas, sondern nur ein vernünftiges ESt-Programm. Und das hast Du vor Dir liegen.

    *irone an* Ach so, wenn das so ist, dann brauche ich auch dieses Tool von WISO/Buhl Data gar nicht. Die ganze Steuererklärung kann ich ja mit von Hand ausgefüllten Formularen abgegeben. *ironie aus*

    • Offizieller Beitrag

    Was hat das mit Ironie zu tun, wenn wir sagen, dass Dein ESt-Programm schon alles Erforderliche hat. Zwei fiktive Einzelveranlagungen eingeben und fertig. Genau dieselben müsstest Du in ein vermeintliches "Tool" eingeben. Was meinst Du, wie es das FA heutzutage macht?


    Aber dann gerne noch etwas Ironie. Wenn Du denn Deine Erklärungen mit der Hand ausfüllen möchtest, dann fehlt Dir mangels Programmeingabe ja noch das Ergebnis. Das kannst Du dann gerne nach § 32a EStG errechnen. :D

  • Was hat das mit Ironie zu tun, wenn wir sagen, dass Dein ESt-Programm schon alles Erforderliche hat. Zwei fiktive Einzelveranlagungen eingeben und fertig. Genau dieselben müsstest Du in ein vermeintliches "Tool" eingeben. Was meinst Du, wie es das FA heutzutage macht?

    Mir egal, wie es das FA macht. Erst erzählst du mir, dass ich mir keine Freunde beim FA mache, wenn einen Antrag nach §§ 268 ff. EStG stelle. Und jetzt solle ich mir Gedanken machen, wie es das FA macht?! Ich habe von Anfang an geplant, uns die Verteilung selbst auszurechnen und meiner Frau ihr Geld weiter zu überweisen.

    Der Kern meiner Aussage war, dass man sich u.a. ein Steuerprogramm kauft, damit man so wenig Mausklicks wie möglich hat. Auch in Computer-Fachzeitschriften ist die Anzahl der Mausklicks ein Bewertungskriterium. Dein "Zwei fiktive Einzelveranlagungen eingeben und fertig" erfordert mehr Mausklicks als ein Tool.