Hallo zusammen,
ich übe 2 ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Feuerwehr aus.
Für beide erhalte ich eine Aufwandsentschädigung 1x von der Gemeinde und 1x vom Landkreis.
Zur Steuerminderung kann ich folgendes anwenden:
Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 12 Satz 2
Einkommensteuergesetz – EStG – (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für
öffentliche Dienste) und nach § 3 Nr. 26 EStG (so genannter Übungsleiterfreibetrag)
Sachverhalt:
Fall 1 - Für die erste Aufwandsentschädigung habe ich einen Restbetrag des Ü-Freibetrages in Anspruch genommen.
für den Rest werden von der Stadtverwaltung Steuern abgeführt, ich bekomme eine Gehaltsabrechnung und es wird die elektronische
Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt und ich habe die Daten so mit Belegübernahme in die WISO Lohnsteuer übernommen.
Fall 2 - Für die zweite Aufwandsentschädigung beim Landkreis wird keine Steuer abgeführt, ich erhalte eine Abrechnung mit 0 Steuern.
Hier ist auch der Hauptbetrag des Übungsleiterfreibetrages in Anspruch genommen.
Folgende Frage:
Fall 1 - Ist es richtig, daß durch die Übernahme der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung alle Angaben
die ich machen muß erledigt sind.
Fall 2 - Muß ich die Aufwandsentschädigung für die vom Auszahler keine Steuern abgeführt werden noch irgendwo in die Steuerklärung als Einnahmen
angeben? - Wenn ja wo?
Vielen Dank!