Versicherungsbeitrag Rückzahlung und USt-Erstattung bei Export - wie verbuchen?

  • Liebe Kenner/innen und Könner/innen,


    verbucht werden sollen korrekt a) Die Erstattung/Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen seitens der Versicherung, weil das versicherte KFZ verkauft wurde (Netto-Einnahme) und b) Die Erstattung der Umsatzsteuer bei Verkauf in die Schweiz (also Rechnungstellung ursprünglich mit USt und später Erstattung dieser).


    Bisher werden alle Ansätze als steuerfreie Netto-Einnahme (gem. sog. Kleinunternehmer-Regelung) in der EÜR ausgewiesen - wie geht´s richtig??? :/

  • Moin,

    a auf das gleiche Konto wie die Zahlung der KFZ Versicherung

    b Rechnung mit Mwst stornieren und als Konto für die neue Rechung 8120 wählen Steuerfreie Umsätze §4 Nr.1 a UStG

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das rechtlich mit Deiner Erstattung so in Ordnung ist. Denn bei Lieferungen von über 1000,--€ muss zwingend eine Ausfuhranmeldung elektronisch gemacht werden ( Atlas o.ä.)

    Dies muss vor der Ausfuhr erledigt werden. Dieses Formular wird nach der elektronischen Ausfuhranmeldung vom örtlichen Zoll ausgestellt und kann dann vom Ausführer (in Deinem Fall wohl der neue Besitzer) beim Ausfuhrzoll abgestempelt werden.

    Zitat

    Grundsätzlich muss bei der Ausfuhr von Fahrzeugen eine Ausfuhranmeldung gemacht werden.

    Die Ausfuhr erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren unter Einbindung der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt am Kaufort) und EU-Ausgangszollstelle (Grenzzollamt).

    Bei einem Fahrzeugwert von maximal 1.000 Euro und einem Gewicht bis 1.000 kg kann die Ausfuhranmeldung mündlich beim Grenzzollamt erfolgen (EU-Ausgangszollstelle).

    Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze überschritten, muss die Erklärung elektronisch erfolgen (IT-System "ATLAS-Ausfuhr"). Informationen zur Internetzollanmeldung und ein Dienststellenverzeichnis der deutschen Zollbehörde finden Sie unter www.zoll.de. Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien schwierig. So ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Ausfuhranmeldung über eine Spedition oder einen Zollagenten abgewickelt wird.

    Beim Verlassen der EU muss die Ausfuhranmeldung bei der EU-Ausgangszollstelle, z.B. einem deutschen oder österreichischen Zollamt, vorgelegt und abgestempelt werden. Wenn Sie mit dem Händler die Rückerstattung der Mehrwertsteuer vereinbart haben, sollten Sie dies nicht vergessen.

    Quelle: https://www.adac.de/infotestra…uf/import-export/Schweiz/

    Insofern würde ich den Fall mit einem Steuerberater oder dem örtliche FA durchsprechen.

  • Moin,

    wenn Du die Erstattung in Deinem Bankkonto verbuchen möchstest, gehst Du auf Steuerkategorie und dort weitere. Dort findest Du KFZ Versicherungen 4520. Falls ein Hinweis kommt, dass Du einen positiven Betrag auf eine Ausgabenkonto buchst, stimmst Du dem zu.

    Wenn es eine Bruttorechnung unter 1000,-- € ist, mag das gehen, ich bin mir nur nicht sicher ob es bei einem Gewicht über 1000kg nicht dennoch eine Ausfuhranmeldung braucht. Da müsstest Du Dich erkundigen.

  • Moin,

    wenn Du die Erstattung in Deinem Bankkonto verbuchen möchstest, gehst Du auf Steuerkategorie und dort weitere. Dort findest Du KFZ Versicherungen 4520. Falls ein Hinweis kommt, dass Du einen positiven Betrag auf eine Ausgabenkonto buchst, stimmst Du dem zu.

    Wenn es eine Bruttorechnung unter 1000,-- € ist, mag das gehen, ich bin mir nur nicht sicher ob es bei einem Gewicht über 1000kg nicht dennoch eine Ausfuhranmeldung braucht. Da müsstest Du Dich erkundigen.

    Moin und danke weiterhin,


    es geht um wenige kg, aber ich kriege die alte Buchung der Zahlung zu dieser Rechnung nicht gelöscht oder geändert: 8125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen §4 Nr. 1b UStG" - was muss ich tun, damit es gem. §4 Nr. 1a UStG gebucht wird?