Anlagevermögen Grund und Boden/Gebäude/Grundstücksgleiche Rechte

  • Moin,

    ich habe meine EkSt und EÜR mit Wiso Steuer Mac gemacht. So weit so gut. Nun habe ich ein Schreiben vom FA bekommen in dem ich aufgefordert werde Angaben über das Anlagevermögen zu machen: Grund und Boden/Gebäude/Grundstücksgleiche Rechte.

    Ich habe keine Ahnung wie und wo ich das eintragen muss, deswegen habe ich es auch erst einmal weggelassen, ich habe also mit dieser Reaktion des FA gerechnet.

    Ich bin selbstständiger Freiberufler, nutze als Geschäftsräume den Souterrain meines Einfamilienhauses.


    Wo und wie muss das ganze eingetragen werden, bzw. welche Buchungen sind dafür zu tätigen ?

    Ich freue mich auf effektive Hilfestellung.


    Beste Grüße :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe keine Ahnung wie und wo ich das eintragen muss, deswegen habe ich es auch erst einmal weggelassen, ich habe also mit dieser Reaktion des FA gerechnet.

    Was ist das denn für eine Art? Dir ist klar, dass Du absichtlich eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hast, trotz gegenteiliger Versicherung mit Abgabe?


    Wo und wie muss das ganze eingetragen werden, bzw. welche Buchungen sind dafür zu tätigen ?

    Du musst den unternehmerisch genutzten Teil aktivieren. Das Prozedere kommt darauf an, ob Du für die EÜR das vereinfachte ESt-Modul nutzt oder das gesonderte EÜR-Modul.


    Das Thema an sich wurde mehrfach hier im Forum erläutert mitsamt Prozedere. Einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.


    Ansonsten vielleicht auch einmal einen Steuerberater zu Rate ziehen.

  • Ich nutze das gesonderte EÜR-Modul.

    Mit der Suche habe ich leider nicht das passende gefunden, liegt evtl. an meinen nicht passenden Suchbegriffen. Deswegen hier diese Frage.

    Vielleicht kann ich hier von einem Profi den passenden Link bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit der Suche habe ich leider nicht das passende gefunden, liegt evtl. an meinen nicht passenden Suchbegriffen. Deswegen hier diese Frage.

    Dann muss man die Begriffe variieren nach Arbeitszimmer, Büro etc. und ggf. auch aktivieren oder Betriebsvermögen, Unternehmensvermögen etc. .


    Vielleicht kann ich hier von einem Profi den passenden Link bekommen.

    Ist eigentlich nicht Sinn der Sache, dass wir Dir die Suche abnehmen. Wir machen das ja auch in unserer Freizeit und nutzen dieselbe Suchfunktion.


    Ich frage mich allerdings die ganze Zeit, wie Du dann die anteiligen laufenden Kosten und die Abschreibung für den Gebäudeanteil berücksichtigt hast. In dem Moment, wo Du da AfA eingegeben hättest, müsste Dich das Programm bei der Abgabe doch darauf hingewiesen haben, dass das entsprechende Wirtschaftsgut (hier Gebäude und natürlich auch zugehöriger nicht abschreibbarer Grund&Boden-Anteil) fehlen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…=arbeitszimmer+aktivieren

    https://www.buhl.de/wiso-softw…h/&q=b%C3%BCro+aktivieren

    https://www.buhl.de/wiso-softw…Cro+betriebsverm%C3%B6gen

    https://www.buhl.de/wiso-softw…mer+betriebsverm%C3%B6gen

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast Du nicht alle und vor allem nicht alles komplett durchgelesen.


    Ansonsten gibt es ja auch noch andere Suchmöglichkeiten und denkbare Suchbegriffe:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…eitszimmer+e%C3%BCr-modul

  • Jetzt wurde schon so viel geschrieben, wieso nicht einfach meine höfliche Frage beantworten ?

    Anstatt immer nur auf die Suche zu verweisen ?

    Ich würde nicht fragen, wenn die Suche mir geholfen hätte.

    Sorry wenn ich zuviel Mühe mache, vielleicht hat ja jemand anderes eine Antwort.

  • Ich würde nicht fragen, wenn die Suche mir geholfen hätte.

    Das verstehe ich nicht ganz - allein um alle in den Links von miwe4 angegebenen Beiträge zu lesen, brauchst du einige Zeit. Und in diesen Beiträgen steht nun wirklich alles, was du wissen musst. Nur eben nicht in einem alles, sondern erst die einzelnen Informationen in den unterschiedlichen Beiträgen.


    Ansonsten gibt es auch im www zahlreiche Steuerberater, die hierzu viel geschrieben haben und auch einige Verlage, die durchasu lesenswerte Tipps haben.


    Im EÜR-Modul gibt es das Anlagevermögen - hier musst du die entsprechenden Einträge für dein Arbeitszimmer machen, getrennt nach dem Anteil Grund und Boden und dem Anteil Gebäude. Welchen Wert du hier ansetzen musst, sagt das Gesetz. Sonst muss dir hierzu eine dazu befugte Person Auskunft geben.

  • Auch so ein Betrag der mich nicht weiter bringt !

    Ich habe hier nur eine Frage gestellt. Es kann sein das ich aus zig Beiträgen evtl. viele Teile zusammen suchen kann, ob es dann das richtige ist was ich zusammen gesucht habe weiß ich dann aber auch nicht.

    Es handelt sich hier nicht um ein Arbeitszimmer sondern um eine Betriebsstätte im eigenen Haus mit ca. 48 qm.

    Einfach Bitte meine Frage beantworten ! Danke


    Gruß aus dem Norden

    • Offizieller Beitrag

    Auch so ein Betrag der mich nicht weiter bringt !

    Dann hast Du auch das wieder nicht richtig gelesen. Denn babuschka schrieb Dir:

    Im EÜR-Modul gibt es das Anlagevermögen - hier musst du die entsprechenden Einträge für dein Arbeitszimmer machen, getrennt nach dem Anteil Grund und Boden und dem Anteil Gebäude. Welchen Wert du hier ansetzen musst, sagt das Gesetz.

    Und die Bezeichnung Arbeitszimmer, Büro, Betriebsstätte, betriebliche Räume etc. ist für das Buchen über das EÜR-Modul so etwas von egal. Da müsstest Du je nach Art der Nutzung allenfalls etwaige Grenzen bezüglich Höchstbeträgen des EStG beachten. Das spielt für die erst einmal zu bebuchenden Konten aber keinerlei Rolle. Außerdem erwähnst Du jetzt sowieso erstmals, dass es sich um eine Betriebstätte handelt, aus der bisher gewählten Formulierung "nutze als Geschäftsräume den Souterrain meines Einfamilienhauses" kann man durchaus unterschiedliches "lesen".


    Und wenn Du dann auch nicht für notwendig erachtest, auf etwaige Hinweise zu antworten, sondern Dich nur über vermeintlich unzureichende Links beschwerst, dann darfst Du Dich auch nicht wundern.

    Was ist das denn für eine Art? Dir ist klar, dass Du absichtlich eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hast, trotz gegenteiliger Versicherung mit Abgabe?

    Ich frage mich allerdings die ganze Zeit, wie Du dann die anteiligen laufenden Kosten und die Abschreibung für den Gebäudeanteil berücksichtigt hast. In dem Moment, wo Du da AfA eingegeben hättest, müsste Dich das Programm bei der Abgabe doch darauf hingewiesen haben, dass das entsprechende Wirtschaftsgut (hier Gebäude und natürlich auch zugehöriger nicht abschreibbarer Grund&Boden-Anteil) fehlen.


    Im Übrigen ist das hier ein Userforum, in dem User anderen Usern Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Das beinhaltet, dass wir Dich auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen sowie Lösungshinweise geben und Du diese dann weiter verfolgst. Was bisher passiert ist, das beantwortest Du nicht, möchtest aber einen Hinweis für eine "richtige" Anwendung" haben. Wie soll das gehen? Du hast doch das Objekt schon gebucht, somit kennst Du auch den Kontenplan und die Programmfunktionen. Dann stellt sich doch die o.g. Frage unsererseits zurecht, wie Du das denn bisher behandelt hast. Insbesondere da ja anscheinend keinerlei Programmhinweise erfolgt zu sein scheinen oder Du diese einfach ignoriert hast.


    So wie Du es erwartest kann Dir hier niemand helfen. Wie man bucht scheinst Du zu wissen, wie Du es gemacht hast, sagst Du nicht. Und Du beschwerst Dich über Links, die Dir die Lösung, zugegebenermaßen mit etwas Leseaufwand, vorgeben. Wie babuschka schon sagte und ich auch schon andeutete, Du musst zutreffenden Angaben zu Grund&Boden sowie Gebäude im Anlagenverzeichnis des EÜR-Moduls anlegen. Genau so, wie Du es mit anderem Anlagevermögen, z.B. beweglichen Wirtschaftsgütern, auch gemacht hast. Denn so wie Du das Berufsbild jetzt insgesamt geschildert hast, gehe ich davon aus, dass solches in jedem Fall vorhanden ist. Auch da stellt sich mir dann die Frage, warum Du das dafür schaffst und für GruBo/Gebäude nicht. Und auf AfA Gebäude wirst Du ja bisher auch nicht verzichtet haben. Und natürlich darauf achten, dass die fortgeführten Werte seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Zuordnung zum Unternehmensvermögen maßgeblich sind.


    Womit ich wieder bei der bereits oben erwähnten Verwunderung über Dein Vorgehen wäre:

    Ich habe keine Ahnung wie und wo ich das eintragen muss, deswegen habe ich es auch erst einmal weggelassen, ich habe also mit dieser Reaktion des FA gerechnet.

    Ich habe keine Ahnung wie und wo ich das eintragen muss, deswegen habe ich es auch erst einmal weggelassen, ich habe also mit dieser Reaktion des FA gerechnet.

    Denn:

    Ich frage mich allerdings die ganze Zeit, wie Du dann die anteiligen laufenden Kosten und die Abschreibung für den Gebäudeanteil berücksichtigt hast. In dem Moment, wo Du da AfA eingegeben hättest, müsste Dich das Programm bei der Abgabe doch darauf hingewiesen haben, dass das entsprechende Wirtschaftsgut (hier Gebäude und natürlich auch zugehöriger nicht abschreibbarer Grund&Boden-Anteil) fehlen.



    Aber da Du ja meine Hilfe nicht wünschst, und die von babuschka nun wahrscheinlich auch nicht mehr, werde ich zumindest mich jetzt hier ausklinken.

  • Einfach Bitte meine Frage beantworten ! Danke

    Deine Frage ist zigfach beantwortet worden! Nur machst du dir nicht die Mühe, das deine Eingaben abzuleiten. Ich jedenfalls werde ich hier nicht für dich die einzelnen Beiträge durchlesen, dann hier die Zitate einfügen und dir am Schluss das Händchen führen, jetzt klicke darauf, gib das und das ein, dann klicke darauf, gib das ein etc.

    Wo die Eingaben erfolgen müssen, habe ich dir geschrieben, miwe4 hat es noch einmal zitiert.


    Ich wüsste auch nicht, wie wir hier noch weiter helfen sollen, ohne gegen das Verbot der Steuerberatung zu verstoßen. Das Finanzamt vermisst ganz einfach den Anlagenspiegel (Anlage AVEÜR bei einer Einnahmenüberschussrechnung, E-Bilanz machst du ja wahrscheinlich nicht, weil das mit dem Steuersparbuch nicht geht).

  • Angaben über das Anlagevermögen zu machen: Grund und Boden/Gebäude/Grundstücksgleiche Rechte.

    hallo,

    vllt. solltest Du Dir auch das einmal durchlesen -> häusliches Arbeitszimmer kann Betriebsvermögen sein.

    Und die EKR03 Konten hierzu im angehängten Bild


    Da eine Aktivierung von Grund,-Gebäudeteilen weitreichende Folgen hat,solltest Du tatsächlich einen StBer. zu rate ziehen.

  • Zu den EKR03 Konten welches Geldkonto wäre das ?

  • Zu den EKR03 Konten welches Geldkonto wäre das ?

    Was willst du mit Geldkonto? Es handelt sich um eine Privateinlage! Den Wert musst du mit einem Steuerberater besprechen bzw. aus den Unterlagen des Finanzamtes vom letzten Jahr entnehmen.

  • Zu den EKR03 Konten welches Geldkonto wäre das ?

    Was willst du mit Geldkonto? Es handelt sich um eine Privateinlage! Den Wert musst du mit einem Steuerberater besprechen bzw. aus den Unterlagen des Finanzamtes vom letzten Jahr entnehmen.

    Ich brauche zum buchen doch ein Gegenkonto ?

    1890 Privateinlagen

    oder 1370 Verrechnungskonto §4/3 ?