Hausverwaltung 2019

  • Die Vorauszahlungen (8820) musst Du dann noch der Rücklage ZUFÜHREN, banktechnisch also vom Hausgeld- auf das Rücklagenkonto buchen. Das geht über den Rücklagen-Assistenten. Damit baust Du buchhalterisch die Rücklage auf und bildest gleichzeitig die Umbuchung von einem zum anderen Bankkonto ab. Auf dem Rücklagenkonto sollte dann der gleiche Betrag stehen wie auf dem Bankkonto, welches für die Rücklagen verwendet wird.

    Nun kommt der zweite Schritt: Du willst aus der Rücklage wieder eine Rechnung bezahlen. Ergo musst Du nun eine ENTNAHME (zu verteilend) buchen, z.B. durch Umbuchung des Betrags auf das Hausgeldkonto. Das geht mit dem RL-Assistenten. Nicht genug: Erst jetzt kommt Deine Ausgabe. Da die Entnahme aus der Rücklage in der Abrechnung wie eine Ausgabenrückerstattung wirkt, wird der aus der Rücklage finanzierte Betrag in Summe nicht umgelegt, da sich diese Bestandteile Entnahme und Ausgabe (4011) gegenseitig aufheben.

  • Hallo wohnhofAtrium,

    schritt 1 und zwei habe ich soweit verstanden. Schritt 3 ? wird ein Problem geben. Da die Eigentümer mehr bezahlt haben wie es nun eigentlich kosten...


    Z.B 3000 Euro Rücklagenvorauszahlung kosten der Sanierung 2600 .-


    Muss ich nun noch meine ganze Buchungen von den Eigentümer voraus bezahlt haben wieder löschen.. Und die Buchungen wie Du geschrieben hast so einpflegen. ?

  • Zitat

    Muss ich nun noch meine ganze Buchungen von den Eigentümer voraus bezahlt haben wieder löschen

    Das ist doch gerade der Sinn der Instandhaltungsrücklage, dass dort ein Vermögen aufgebaut wird, um bei anfallenden Instandhaltungsaufwänden weiterhin liquide zu sein.

    Natürlich wird die Verpflichtung in die Instandhaltungsrücklage dann ebenfalls unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen mit der Hausgeldabrechnung abgerechnet, Die Höher der jährlichen Solltuführung beschließt Ihr im Rahmen des Beschlusses über den Wirtschaftsplan.

  • Ich seh hier jemand, der sollte vielleicht entweder mal intensiv ein Buch lesen:

    https://shop.haufe.de/prod/handbuch-fuer-die-verwalterpraxis

    oder sich an jemand wenden, der das professionell macht.

    Im Ernst - wenn der Spezl ein "Geschäftehaus" übernehmen will, und der Trottel am PC solls dann richten mit der Buchhaltung,

    dann wäre ein wenig Nachhilfe nötig.


    Nur zur Erinnerung: Hausverwalter ist mittlerweile ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, da sollte man ggfs. auch die Finger weg lassen.

    Nur mit "ich kann am PC die Programme aufrufen" ist es nicht getan.


    Hoffe Du hast wenigstens eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen....:saint:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Zitat

    dann wäre ein wenig Nachhilfe nötig

    Ich hatte mir diese Bemerkung gespart, aber auf Grund der Fragen denke ich auch, dass sie mehr als berechtigt ist. Es ist kein Vorteil, wenn man meint, etwas zu können, bei dem man noch nichtmal die Grundlagen kennt. Somit sollte diese Rückmeldung helfen, sich nochmal kritisch mit der Materie zu beschäftigen. Das erwähnte Buch kann ich ebenfalls sehr empfehlen!

  • Hallo Datawizz,

    ich vermute mal stark, das Du mit dem der ganzen Materie und deinem jetzigen Wissen schon so auf die Welt gekommen bist. :)

    Nein mal im ernst, es wird ja immer besser. Auch bei einem wo nur das Programm öffnen kann.

    Bei uns in BW gibt es einen Spruch , wahrscheinlich gibt es den in der BRD überall... Es gibt keine dumme Fragen sondern nur dumme Antworten...

    Mein Spezl ist ab Montag oder Dienstag geprüfter Hausverwalter IHK... Und ja Versichert ist er auch.


    learning by doing und gute Antworten sowie Hilfestellungen finde ich immer gut.


    Und ein Danke an wohnhofAtrium