Alte Jahre erfassen

  • Guten Tag, wir sind am 1.1.18 auf Hausverwalter gewechselt. Vorher in einem anderen Programm unterwegs. Nun ist der PC (mit XP) mit der Uralt Software kaputt gegangen und der Jahresabschluss noch nicht komplett gedruckt. Die Uraltsoftware lässt sich nicht auf neuem Rechner installieren. Bitte keine Kommentare dazu - OMMMMM.


    Kann ich die Einnahmen und Ausgaben aus 2017 mit den jeweiligen Daten in Hausverwalter 2018 erfassen ? Oder gibt es eine Jahresabschlussfunktonionalität, mit der das GJ 2017 abgeschlossen hätte sein müssen, bevor ich mit 2018er Umsätzen beginne ?


    Danke !

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, du hast mit dem Hausverwalter das Jahr 2017 bearbeitet?

    Wenn ja, dann dürftest du doch eine Sicherungsdatei der letzten Speicherung auf einem anderen Medium haben, korrekt?


    Dann installiere den HV auf den neuen PC und rufe das Programm auf und hole dir von dem Sicherungsstick o.ä. die letzte Sicherungsdatei und dann kannst du alles weiter machen, was noch nicht erledigt wurde.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, du hast mit dem Hausverwalter das Jahr 2017 bearbeitet?

    Wieso, er schreibt doch, dass der Wechsel auf den Hausverwalter erst am 1.1.2018 erfolgt ist. Vorher gab's 'ne Altsoftware, die man nichtmal mehr auf einem aktuellen PC installiert bekommt (vielleicht hilft hier eine VM?)


    Um zur Antwort zu kommen:

    Ja, Du kannst Altdaten bearbeiten. Du kannst auch für die vergangene Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellen. Du kannst auch die Anfangsbestände buchen, das sollte m.E. auch mit der aktuellen Hausverwalterversion funktionieren. Nur kannst Du mit einer alten Version nicht die kommende Abrechnungsperiode abrechnen, denn Buhl möchte ja auch von irgendwas leben ;)

  • Um zur Antwort zu kommen:

    Ja, Du kannst Altdaten bearbeiten. Du kannst auch für die vergangene Abrechnungsperiode eine Abrechnung erstellen. Du kannst auch die Anfangsbestände buchen, das sollte m.E. auch mit der aktuellen Hausverwalterversion funktionieren. Nur kannst Du mit einer alten Version nicht die kommende Abrechnungsperiode abrechnen, denn Buhl möchte ja auch von irgendwas leben

    Nun bei dem ersten Punkt war mir nicht klar, ob - da die alte Version den Geist aufgegeben hat - mit HV18 das Jahr 2017 neu aufgenommen wurde, da ja letztendlich ein Abschluss fehlt. Und daher kann man, zwar mühsam, das Jahr mit dem neuen HV doch neu erstellen. Aber vielleicht täusche ich mich, zumindest ist nicht klar zu erkennen, was letztendlich dort gemacht wurde. Daher kann deine oder meine Vermutung möglich sein. Nur schreibe ich keine Romane da drüber.


    Und das zweite Zitat, na ich denke, dass ich das nach langer Zeit mit dem HV schon weiß, dass man....

    Diese kleine Belehrung muss nicht sein, da ist es besser, man schreibt nichts.