Verlustvortrag bilden?

  • Hallo zusammen ,



    und zwar hätte ich folgende Frage . 2014 war ich in meiner Ausbildung vom 1.8 an . Habe 4500 € verdient . Ich hätte einen weiten Weg zur Schule so mit habe ich auch Werbungskosten in Höhe von ca. 2500 € . Kann ich mir diese wiederholen , wenn ich einen Verlustvortrag bilde? Ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt. Ich könnte die Ausgaben ja in die nächsten Jahre schieben oder sehe ich das Falsch ?

    • Offizieller Beitrag

    2014 war ich in meiner Ausbildung vom 1.8 an . Habe 4500 € verdient . Ich hätte einen weiten Weg zur Schule so mit habe ich auch Werbungskosten in Höhe von ca. 2500 € . Kann ich mir diese wiederholen , wenn ich einen Verlustvortrag bilde?

    Nein. Wo soll da auch ein Verlust entstanden sein?


    Ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt. Ich könnte die Ausgaben ja in die nächsten Jahre schieben oder sehe ich das Falsch ?

    Das siehst Du falsch.


    Einfach einmal zu dem Thema die erweiterte Forumssuche nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    ich hab doch hohe Ausgaben gehabt

    Ja und? Denen stehen aber Einnahmen gegenüber. Und da die Einnahmen aus der Tätigkeit die Ausgaben übersteigen, liegt nun einmal kein Verlust vor.


    Nochmals also der Hinweis, auch einmal die erweiterte Forumssuche zu nutzen. Ggf. auch einmal in die gesetzliche Vorschrift dazu, den § 10d EStG, schauen und nachlesen. Oder aber gleich ein Steuerprogramm nutzen und sich dieses schwarz auf weiß ausrechnen lassen. Dazu reicht auch eine Testversion.

  • ich hab doch hohe Ausgaben gehabt

    Ja und? Denen stehen aber Einnahmen gegenüber. Und da die Einnahmen aus der Tätigkeit die Ausgaben übersteigen, liegt nun einmal kein Verlust vor.


    Nochmals also der Hinweis, auch einmal die erweiterte Forumssuche zu nutzen. Ggf. auch einmal in die gesetzliche Vorschrift dazu, den § 10d EStG, schauen und nachlesen. Oder aber gleich ein Steuerprogramm nutzen und sich dieses schwarz auf weiß ausrechnen lassen. Dazu reicht auch eine Testversion.

    Danke für die hilfreiche Antwort. Verstehe ich das so also richtig (anhand folgendem Beispiels): angenommen, man habe durch sein Studium 6000 € Verlustvortrag. Im Jahr nach dem Master arbeitet man aber nur für ca. 5000 €, macht aber in diesem Jahr gleichzeitig 5100 € Werbungskostenausgaben. Heißt das also, dass man dann einen Verlustvortrag von insg. 6100 € geltend machen kann?


    Andersrum: wenn man nur 4900 € Werbungskostenausgaben habe in dem Jahr nach dem Master: sehe ich das so richtig, dass man dann aufgrund der Tatsache, dass die Einnahmen knapp die Werbungskostenausgaben übersteigen, insg. am Ende nur noch 1000 € Verlustvortrag übrig hat?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die hilfreiche Antwort. Verstehe ich das so also richtig (anhand folgendem Beispiels): angenommen, man habe durch sein Studium 6000 € Verlustvortrag. Im Jahr nach dem Master arbeitet man aber nur für ca. 5000 €, macht aber in diesem Jahr gleichzeitig 5100 € Werbungskostenausgaben. Heißt das also, dass man dann einen Verlustvortrag von insg. 6100 € geltend machen kann?

    ja

    Andersrum: wenn man nur 4900 € Werbungskostenausgaben habe in dem Jahr nach dem Master: sehe ich das so richtig, dass man dann aufgrund der Tatsache, dass die Einnahmen knapp die Werbungskostenausgaben übersteigen, insg. am Ende nur noch 1000 € Verlustvortrag übrig hat?

    nein

  • Andersrum: wenn man nur 4900 € Werbungskostenausgaben habe in dem Jahr nach dem Master: sehe ich das so richtig, dass man dann aufgrund der Tatsache, dass die Einnahmen knapp die Werbungskostenausgaben übersteigen, insg. am Ende nur noch 1000 € Verlustvortrag übrig hat?

    nein

    Danke für die Info, dass ich es scheinbar nicht richtig sehe. Nur ich fände es hilfreich, wie es denn nun ist, denn ich spreche denke ich im Sinne vieler Laien, dass sowas nicht von vornherein klar ist. Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sagen könnten, wie sich so ein Sachverhalt dann darstellen würde in dieser Fallannahme.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Info, dass ich es scheinbar nicht richtig sehe. Nur ich fände es hilfreich, wie es denn nun ist, denn ich spreche denke ich im Sinne vieler Laien, dass sowas nicht von vornherein klar ist.

    So war Deine Fragestellung und deshalb auch so die Antwort.


    Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sagen könnten, wie sich so ein Sachverhalt dann darstellen würde in dieser Fallannahme.

    Womit wir schon wieder bei "Fallannahme" bzw. Übungsfall wären, oder? Angesichts Deiner anderen Übungsfall bezogenen Fragen sollte Dir doch der Gesamtbetrag der Einkünfte, um den sich beim § 10d EStG wirklich alles dreht, ein Begriff sein.

  • Das Prozedere haben wir schon so oft erklärt, da reichen ein paar alternative Suchbegriffe in der erweiterten Forumssuche bzw. auch ein Blick in den § 10d EStG unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners oder auch Excel.


    Angesichts Deiner anderen Übungsfall bezogenen Fragen sollte Dir doch der Gesamtbetrag der Einkünfte, um den sich beim § 10d EStG wirklich alles dreht, ein Begriff sein.

    Im Grunde genommen gebe ich dir recht, aber gerade für Forums-Neulinge hätte ich es sehr begrüßt, wenn mir vlt. trotzdem dazu ne schnelle und hilfreiche Antwort gegeben worden wäre. Die Suchfunktion ist durchaus gut und hilfreich, aber ich denke, es kann manchmal auch nicht schlecht sein, trotz allem dem um Rat suchenden User, der noch dazu erst neu hier im Forum ist, eine Antwort zu geben, zumal ich eig. nicht vorhatte, mich mit irgendwelchen Gesetzen diesbezüglich auseinanderzusetzen, aber das werde ich dann jetzt mal wohl oder übel tun müssen... Und nein: mit diesem Paragraph habe ich mich noch nicht befasst. Aber trotzdem danke.

  • zumal ich eig. nicht vorhatte, mich mit irgendwelchen Gesetzen diesbezüglich auseinanderzusetzen,

    aber die anderen Anwender hier sollen das dann für dich tun? Etwas Eigeninitiative ist nun wirklich nicht zuviel verlangt, wenn man dir schon den betreffenden Paragraphen nennt. In diesem Paragraphen stehen alle Begriffe, die du benötigst und wie sie errechnet werden.

  • zumal ich eig. nicht vorhatte, mich mit irgendwelchen Gesetzen diesbezüglich auseinanderzusetzen,

    aber die anderen Anwender hier sollen das dann für dich tun? Etwas Eigeninitiative ist nun wirklich nicht zuviel verlangt, wenn man dir schon den betreffenden Paragraphen nennt. In diesem Paragraphen stehen alle Begriffe, die du benötigst und wie sie errechnet werden.

    Na ja: gegen Eigeninitiative hab ich nichts, aber wenn die "anderen Anwender" dies evtl. sofort wissen (und nirgendwo mehr reinschauen müssen), würde eine kurze hilfreiche Antwort durchaus erfreulich sein. Aber dass hier für mich jemand, die "Dreckarbeit" erledigt - das verlange ich nicht

  • Soll man den Paragraphen für dich abschreiben? Die Definitionen, so wie sie dort stehen, kann man nicht „aus dem Gedächtnis“ aufschreiben, dazu sind sie zu umfangreich. Das musst du schon selber machen. Deshalb sagen dir die „Helferlein“ hier auch nichts anderes mehr. Diesen von miwe4 genannten Paragraphen solltest du auch kennen, denn er ist einer der wesentlichen Grundlagen im Einkommensteuerrecht und wird dir immer wieder begegnen.


    Hast du eigentlich auch einmal eine Frage zur Programmbedienung und nicht nur deine theoretischen Übungsaufgaben? Auch dies ist ein Grund, warum die Antworten hier nicht ausführlicher werden - es wäre nämlich Steuerberatung, und die ist hier verboten. Dazu gibt es die hierfür befugten Personen/Gesellschaften.

  • Na ja: also ich nutze das Programm und das Programm ist so exzellent, dass ich nicht einmal in diesen Paragraphen reinschauen musste. Ein Abschreiben von dem Paragraph würde allerdings auch nichts bringen. Ich kenne aus meinem "Spezialgebiet", dem Lebensmittelrecht nur zu gut, dass deutsche Rechtstexte für Laien oft sehr umständlich formuliert sind. Da muss man oft mehrfach lesen, um etwas richtig zu verstehen. Mir ging es bei der von mir erwähnten Problemstellung um eine normale Frage. Wenn die einfach zu beantworten sei (und das ist sie scheinbar so wie ich das rausgefunden habe), dann muss nicht zwingend dieser Paragraph erwähnt werden (und allein darauf verwiesen werden)