Liebe WISO Forenmitglieder
ich bin im Besitz eine Photovoltaikanlage, die ich mit dem Programm WISO Steuersparbuch 2018 abgesetzt habe. Bei der Berechnung der Entnahme auf Basis der Selbstkosten bekomme ich folgenden
Hinweis: Zinsen für Fremdkapital sind nicht Teil der Herstellungskosten und damit auch nicht des Teilwerts, der für die Sachentnahme des Stroms anzusetzen ist.
Da sah jedoch das Finanzamt anders. Für die Entnahme auf Basis der Selbstkosten gelten die Schuldzinsen in Abweichung zum HGB sehr wohl zu den Herstellungskosten - so die Begründung. Auch in den Berechnungsgrundlagen, die im Internet von den Finanzbehörden verfügbar sind, sind diese wohl zu berücksichtigen.
Wenn ich diese bei den Herstellkosten berücksichtige, entsteht mir jedoch ein Steuernachteil. Hat nun das Finanzamt Recht oder WISO bzw. meine Begründung auf Basis des HGBs?