EÜR - Berechnung des Werts der Entnahme auf Basis der Selbstkosten

  • Liebe WISO Forenmitglieder


    ich bin im Besitz eine Photovoltaikanlage, die ich mit dem Programm WISO Steuersparbuch 2018 abgesetzt habe. Bei der Berechnung der Entnahme auf Basis der Selbstkosten bekomme ich folgenden

    Hinweis: Zinsen für Fremdkapital sind nicht Teil der Herstellungskosten und damit auch nicht des Teilwerts, der für die Sachentnahme des Stroms anzusetzen ist.


    Da sah jedoch das Finanzamt anders. Für die Entnahme auf Basis der Selbstkosten gelten die Schuldzinsen in Abweichung zum HGB sehr wohl zu den Herstellungskosten - so die Begründung. Auch in den Berechnungsgrundlagen, die im Internet von den Finanzbehörden verfügbar sind, sind diese wohl zu berücksichtigen.


    Wenn ich diese bei den Herstellkosten berücksichtige, entsteht mir jedoch ein Steuernachteil. Hat nun das Finanzamt Recht oder WISO bzw. meine Begründung auf Basis des HGBs?

  • Ich bin jetzt nicht am Arbeitsplatz und kann daher die Verordnung nicht einsehen. Aber: es wird ja von den „Selbstkosten“ und nicht von den „Herstellungskosten“ gesprochen. Davon abgesehen, auch direkt zuordenbare Zinsen sind den Herstellungskosten nach HGB (und damit nach EStG auch) zuzurechnen. Nur allgemeine Zinsen (weil zur Finanzierung des Betriebes etc. dienend) dürfen nicht hineingerechnet werden. Insofern würde ich dem Finanzamt Recht geben.

    Und einen steuerlichen Nachteil hast du natürlich dadurch - deine Einnahmen werden ja höher durch die Entnahme des Stromes.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schreibt Buhl im Steuer-Blog: Photovoltaik: Eigenverbrauch & Steuern – das müssen Sie wissen


  • Ich fürchte auch, dass das Finanzamt recht hat... Wenn man im WISO Steuersparbuch angibt: Wollen Sie die Entnahme des selbst verbrauchten Stroms selbst berechnen? mit "Nein" beantwortet, werden die Zinsen nicht berücksichtigt (also nicht nur im Hinweis). Wo muss man die Zinsen dann angeben, wenn diese doch mit rein müssen damit die automatische Berechnung korrekt funktioniert?

  • Hier der Text, der bei mir kommt (und die Zinsen NICHT berücksichtigt)


    Berechnung des Werts der Entnahme auf Basis der Selbstkosten

    Selbst verbrauchter Strom (1.427,0 kWh) x 0,20 € pro Kilowattstunde (kWh) = 285,40 €

    Selbst verbrauchter Strom (1.427,0 kWh) / Insgesamt erzeugter Strom (8.250,0 kWh) x Netto-Betriebsausgaben (547,18 €) = 94,65 €

    Die Netto-Betriebsausgaben basieren auf den Betriebsausgaben (825,97 €). Für die Berechnung der Entnahme sind davon abzuziehen:

    abgeführte Umsatzsteuer (117,42 €)

    abziehbare Vorsteuerbeträge (29,78 €)

    Sonderabschreibungen (0,00 €)

    Herabsetzungsbeträge (0,00 €)

    Schuldzinsen (131,59 €)

    Hinweis: Zinsen für Fremdkapital sind nicht Teil der Herstellungskosten und damit auch nicht des Teilwerts, der für die Sachentnahme des Stroms anzusetzen ist.

  • Hinweis: Zinsen für Fremdkapital sind nicht Teil der Herstellungskosten und damit auch nicht des Teilwerts, der für die Sachentnahme des Stroms anzusetzen ist.

    Stimmt ja auch im allgemeinen wie dir babuschka erklärt hat. Nur sind wir hier nicht bei den Herstellungskosten, sondern bei den Selbstkosten. Eine Photovoltaikanlage ist zwar ein Gewerbe, aber es gibt halt Sonderregelungen, die nicht dem Handelsrecht bzw. R 6.3 EStR entsprechen. miwe4 hat das Zitat oben ja eingefügt.