Korrigierte Umsatzsteuererklärung einreichen - nur wie?

  • Hallo Zusammen,


    es geht um meine Umsatzsteuererklärung 2017, welche ich mit dem WISO Steuersparbuch 2018 erstellt habe.

    Vorab: ich habe mein Gewerbe im vierten Quartal 2017 angemeldet und in 2017 lediglich Ausgaben vorzuweisen gehabt.

    Ungeschickt: um die Vorsteuer zeitnah erstatten zu lassen, habe ich die Umsatzsteuererklärung direkt im Januar 2018 gemacht.. lange vor Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung.

    Ein paar Umlagen inkl. Auswirkung auf die Vorsteuer wurden mir erst im Zuge der Einkommensteuererklärung klar und nun passt die bereits eingereichte Umsatzsteuererklärung nicht mehr.


    Sind absolute Peanuts.. wir reden von ca. 13 EUR, die ich noch zusätzlich erstattet bekäme - es geht hier also nur ums Prinzip.

    Wie gehe ich hier am Besten vor? Einen Menüpunkt zur Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuererklärung habe ich im Steuersparbuch leider nicht gefunden.


    Vielen Dank schon Mal für die Hilfe.

    Gruß,

    Ricky

    • Offizieller Beitrag

    Eher würde ich mir da bzgl. der Fristen Gedanken machen.

    Was soll eine berichtigte USt-Jahreserklärung jetzt mit den allgemeinen Erklärungsfristen der erstmaligen Abgabe der Jahreserklärungen zu tun haben?


    Die USt-Jahreserklärung ist eine Steueranmeldung, die nach § 168 AO kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 AO steht. Somit innerhalb der Verjährungsfristen jederzeit nach § 164 Absatz 2 AO änderbar. Wo sollte also das Problem einer berichtigten USt-Jahreserklärung zu diesem frühen Zeitpunkt bestehen? Der TE schreibt ja nichts davon, dass das FA von seinen erklärten Besteuerungsgrundlagen abgewichen ist und einen berichtigten USt-Bescheid erlassen hat, in dem dieser V.d.N womöglich (aber nicht zwingend) aufgehoben sein könnte.


    Wie gehe ich hier am Besten vor? Einen Menüpunkt zur Abgabe einer korrigierten Umsatzsteuererklärung habe ich im Steuersparbuch leider nicht gefunden.

    Ganz einfach das Kreuzchen an der richtigen Stelle machen.


    Entweder man findet es, in dem man einfach die allgemeinen Einstellungen durchsucht


    oder man geht über den bekannten Formularmodus, wo man dann durch einen Klick in das Berichtigungskästchen des Formulars auch direkt wieder zu Bild 1 kommt.



    Also wie üblich durch die allgemeinen Programmfunktionen ganz schnell auffindbar.

  • Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe.

    Manchmal sieht man wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht.. kann mir nun da ich dem Screenshot gefolgt bin nicht mehr erklären, wie ich das übersehen konnte :wacko: