Anleitung zum richtig buchen - Verspätungszuschläge, Nachforderungszinsen und Erstattungszinsen bei der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer

  • Um anderen Nutzern die Arbeit zu erleichtern, habe ich mal die wichtigsten Konten zum Thema zusammengefasst:


    :: Steuern


    Umsatzsteuer

    1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Zahlungen im Soll, Erstattungen im Haben)

    1790 Umsatzsteuer Vorjahr

    1791 Umsatzsteuer frühere Jahre

    8400/8120 Ust.-Rückerstattungen wegen selbständiger Ausfuhr in die Schweiz. Umsatz mit MwSt. und (-) auf 8400, dann Umsatz ohne MwSt. auf 8120 umbuchen.



    Gewerbesteuer

    4320 Gewerbesteuer

    2281 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG (nicht angelegt, o.g. Konto verwenden)



    Einkommensteuer

    1810 Private Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Abgeltungssteuer)


    :: Nebenleistungen


    Verspätungszuschläge

    4396 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder (Umsatzsteuer)

    4397 Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge und Zwangsgelder (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)



    Nachforderungszinsen

    2107 Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig betriebliche Steuern (Umsatzsteuer) -> unsichtbar, auf Kontenliste erweitert schalten

    2108 Zinsaufwendungen §§ 233a bis 237 AO nicht abzugsfähig Personensteuern (Einkommensteuer) -> unsichtbar, auf Kontenliste erweitert schalten

    2105 Zinsaufwendungen § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG nicht abzugsfähig (Gewerbesteuer) (nicht angelegt, Konto 2108 verwenden)



    Erstattungszinsen

    2657 Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) (nicht angelegt, es wird empfohlen u.g. Konto 2650 zu verwenden)

    2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge


    Erstattungszinsen der Einkommensteuer müssten als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.


    Einige der Konten sind in MeinBüro nicht angelegt. Ich habe die Kennziffern für die EÜR überprüft und nach guten Gewissen die o.g. Empfehlungen ausgeprochen. Speziell bei den Nachforderungszinsen machen die Buchungen auf die genannten Konten einen Unterschied. Dazu habe ich konkret folgenden Satz gefunden:


    Alle Konten werden auf das GuV-Konto abgeschlossen; die nicht abzugsfähigen Nachforderungszinsen (Gewerbesteuer) oder sonstige Nebenleistungen werden außerbilanziell bei der Ermittlung des Gewinns wieder hinzugerechnet.


    Die genauen Zusammenhänge/Auswirkungen dieses Satzes sind mir allerdings noch nicht klar, betrachtet werden die Zusammenhänge hier für EÜR Rechner, leider werden diese komplexeren Themen meistens in Bezug auf Bilanzen besprochen.


    Für Ergänzungen und Korrekturen sowie fundierte Vorschläge auf welche Konten gebucht werden soll, wenn diese in Mein Büro nicht angelegt sind würde ich mich freuen. Hier bitte ich zu beachten, dass einfaches Konten-Kopieren nur empfohlen wird, wenn man wirklich die differenzierten Auswirkungen (auf EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer) der ursprünglichen Konten kennt.

  • Alle Konten werden auf das GuV-Konto abgeschlossen; die nicht abzugsfähigen Nachforderungszinsen (Gewerbesteuer) oder sonstige Nebenleistungen werden außerbilanziell bei der Ermittlung des Gewinns wieder hinzugerechnet.

    Das soll heißen, dass die Ausgaben zunächst ganz normal den Gewinn (bzw. den Einnahmenüberschuss) mindern. Bei der Berechnung der GEwSt dürfen diese die Bemessungsgrundlage (GewSt-BMG) jedoch nicht mindern. Dazu wird üblicherweise der oben schon ermittelte Gewinn/Überschuss verwendet und alles, was die GewSt-BMG nicht mindern darf wieder hinzugerechnet (addiert). Das erledigt üblicherweise der Steuerberater außerhalb der Buchhaltung (GuV, EÜR).

  • Hallo Herr Doberstein,


    danke für die Konkretisierung.


    Bei welchen Ausgaben wäre das im Steuerjahr 2018 denn noch der Fall? Mir fallen momentan keine Ausgaben ein, die den Gewinn nach EÜR mindern, die GewSt-BMG nicht mindern dürfen. Können Sie ein paar Beispiele nennen?


    Danke.