Zur 1%-Regelung bei Firmenwagen verpflichtet, aber ...

  • Ich bekomme unter Berücksichtigung der 1%-Regelung einen Firmenwagen gestellt, den ich auch privat nutzen darf.

    Meine Arbeitsstätte ist mein Wohnort, der Firmensitz 60km entfernt.

    Der Firmensitz wird nur gelegentlich angefahren, jetzt zu Beginn der Tätigkeit öfter als 46 Tage, gerade auch wegen Einarbeitung und Schulungen.


    Nun ist es so, dass ich den Firmenwagen >10% der Gesamtfahrleistung privat nutze, z.B. Urlaubsfahrt.

    Der Firmenwagen stünde meiner Frau gar nicht zur Verfügung, weil der Wagen Mo-Fr permanent dienstlich genutzt wird und ich am Wochenende gar nicht so viel Sprit verfahren könnte, dass es sich für mich lohnt.


    Der Arbeitgeber besteht auf die 1%-Regelung, da es für ihn den geringsten Aufwand bedeutet.

    Daher führe ich privat ein Fahrtenbuch.

    Mir und meiner Frau steht jeweils ein Privatfahrzeug zur Verfügung.


    Meine Frage wäre, wie kann ich das bei der Steuererklärung aufschreiben, dass ich die Steuern wieder zurückbekomme ?

    Wie muss ich dem Finanzamt beweisen, dass ich den Firmenwagen privat nicht/kaum nutze ?


    Danke im Voraus.



    Gruß Thorsten

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    • Offizieller Beitrag

    Du hast Dir aber nicht wirklich die Mühe gemacht, mit den von Dir genannten Stichworten einmal die erweiterte Forumssuche zu nutzen, oder? Da sind diese Grundsätzlichkeiten wirklich zur genüge beantwortet.

  • Doch, ich habe die Stichwortsuche genutzt und in den Beiträgen wurde meine Situation nicht wirklich beantwortet.

    Einzelfälle, ja, aber nicht die Gesamtsituation.


    Speziell die Tatsache des prozentualen maximalen Anteils an Privatnutzung.

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

  • Dann hast du nur sehr oberflächlich gelesen. In einer erst kürzlich beendeten Diskussion wurde ganz explizit auf deine Stiuation mit dem Prozentsatz der Privatnutzung eingegangen. Der Maximalanteil Privatnutzung ist 100%,

    Und wie die Korrektur in der Einkommensteuererklärung vorzunehmen ist, wurde hier zigmal beschrieben. Die Mühe, die Beiträge zu lesen, können wir dir nicht abnehmen und alles zum x-ten Mal "wiederkäuen"? Dazu ist mir meine Freizeit dann doch zu schade.

  • Und da haben wir genau den Punkt, dass meine Frage/Situation nicht verstanden wurde.


    Ich will meinen Firmenwagen gar nicht privat nutzen, muss dafür aber den Wagen jeden Monat nach der 1%-Regelung versteuern.

    Ich habe mal gehört, dass wenn die Privatnutzung unter 10% liegt man die gezahlten Steuern auf der Steuererklärung geltend machen kann.


    Darum geht es mir und nicht die allgemeinen Beiträge zur Versteuerung bei 100%iger Nutzung.


    Da hast auch Du mich falsch verstanden !

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich will meinen Firmenwagen gar nicht privat nutzen, muss dafür aber den Wagen jeden Monat nach der 1%-Regelung versteuern.

    Ach ja:

    Nun ist es so, dass ich den Firmenwagen >10% der Gesamtfahrleistung privat nutze, z.B. Urlaubsfahrt.


    Und da haben wir genau den Punkt, dass meine Frage/Situation nicht verstanden wurde.

    Und da wunderst Du Dich noch?



    R 8.1 Absatz 9 LStR 2015 (Lohnsteuer-Richtlinien 2015)

    2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betriebl-Kfz-Arbeitnehmer.pdf

  • Möglichkeit zur Privatnutzung reicht bereits aus

    Überlässt der Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, müssen Sie hierfür einen steuerpflichtigen Vorteil versteuern. Das gilt nach neuer BFH-Rechtsprechung unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Sie den Firmenwagen tatsächlich privat nutzen. Allein die Möglichkeit zur Privatnutzung begründet bereits den steuerpflichtigen Vorteil (BFH-Urteil vom 21.3.2013, VI R 31/10, BStBl. 2013 II S. 700).

  • Möglichkeit zur Privatnutzung reicht bereits aus

    Überlässt der Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, müssen Sie hierfür einen steuerpflichtigen Vorteil versteuern. Das gilt nach neuer BFH-Rechtsprechung unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Sie den Firmenwagen tatsächlich privat nutzen. Allein die Möglichkeit zur Privatnutzung begründet bereits den steuerpflichtigen Vorteil (BFH-Urteil vom 21.3.2013, VI R 31/10, BStBl. 2013 II S. 700). .

    Dass mit der Möglichkeit zur privaten Nutzung ist mir klar.

    Aber wenn ich nachweislich nicht oder nur einen geringen Teil Privatnutzung habe, wie verhält es sich da ?

  • Du zerstückelst alles falsch.


    Mir hat man erzählt, dass ich die gezahlten Steuern bei der 1%-Regelung auf der Steuererklärung geltend machen darf, wenn der private Anteil unter 10% liegt.

    Ist das so ?


    Ich darf wegen der Versteuerung den Wagen voll privat nutzen, will es aber nicht.


    Also, gar nicht privat nutzen und wie nachweisen oder maximaler Anteil von Privatnutzung ?

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn ich nachweislich nicht oder nur einen geringen Teil Privatnutzung habe, wie verhält es sich da ?

    Auch wenn Du oben etwas anderes schreibst, glaube ich nicht, dass Du unsere Ausführungen in den anderen Threads gelesen hast. Auch meine oben verlinkten Stellen scheinen nicht zu Dir durchgedrungen zu sein.

  • Lesen Sie bitte den Text nochmals durch . Nur die Möglichkeit der Privatnutzung reicht aus.

    Also müsste ich beim Arbeitgeber auf Fahrtenbuch bestehen, auch wenn die es nicht wollen ?

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

  • Aber wenn ich nachweislich nicht oder nur einen geringen Teil Privatnutzung habe, wie verhält es sich da ?

    Auch wenn Du oben etwas anderes schreibst, glaube ich nicht, dass Du unsere Ausführungen in den anderen Threads gelesen hast. Auch meine oben verlinkten Stellen scheinen nicht zu Dir durchgedrungen zu sein.

    Die Links habe ich übersehen, was bei derartigen Signaturen schon mal passieren kann

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

    • Offizieller Beitrag

    Du zerstückelst alles falsch.

    Nein, Du liest nur, was Du eben möchtest und Dir rechnerisch zu Pass kommt.


    Mir hat man erzählt, dass ich die gezahlten Steuern bei der 1%-Regelung auf der Steuererklärung geltend machen darf, wenn der private Anteil unter 10% liegt.

    Dann soll Dir derjenige auch sagen, wo er so etwas gelesen hat. Wir haben nur die offiziellen Quellen und Regelungen.


    Also, gar nicht privat nutzen und wie nachweisen oder maximaler Anteil von Privatnutzung ?

    Und noch einmal: Du hast die Treffer laut erweiterter Forumssuche sowie meine obigen Beiträge aus den Links gelesen?

  • VERGESST ES !!!

    LÖSCHT DIESEN BEITRAG, DA ER WEDER MIR NOCH ANDEREN EINE WIRKLICHE HILFE DARSTELLT !

    WERDE MEIN PROFIL WIEDER LÖSCHEN

    Einmal editiert, zuletzt von ThorPrez ()

  • Du musst nicht schreien - aber du hast wirklich nicht richtig gelesen. Ich habe dir oben geschrieben, dass du in der Einkommensteuererklärung korrigieren kannst

    Und wie die Korrektur in der Einkommensteuererklärung vorzunehmen ist, wurde hier zigmal beschrieben.

    Da gibt es eine Zeile unter den Eingaben der Lohnsteuerbescheinigung - du musst nur nachweisen (Fahrtenbuch muss den Vorschriften des Finanzamtes entsprechen), wieviel Prozent du privat gefahren bist und wie hoch damit die Kosten des Arbeitgebers sind, die du zu tragen hast. Du benötigst dazu eine Kostenaufstellung des Arbeitgebers über die Gesamtkosten, dann kannst du aufteilen.


    Nachtrag: wir dürfen hier keine steuerliche Beratung geben, nur Hilfe zum Ausfüllen. Meine Ausführungen sind daher schon an der Grenze der Beratung.

  • Du musst nicht schreien - aber du hast wirklich nicht richtig gelesen. Ich habe dir oben geschrieben, dass du in der Einkommensteuererklärung korrigieren kannst

    Und wie die Korrektur in der Einkommensteuererklärung vorzunehmen ist, wurde hier zigmal beschrieben.

    Da gibt es eine Zeile unter den Eingaben der Lohnsteuerbescheinigung - du musst nur nachweisen (Fahrtenbuch muss den Vorschriften des Finanzamtes entsprechen), wieviel Prozent du privat gefahren bist und wie hoch damit die Kosten des Arbeitgebers sind, die du zu tragen hast. Du benötigst dazu eine Kostenaufstellung des Arbeitgebers über die Gesamtkosten, dann kannst du aufteilen.


    Nachtrag: wir dürfen hier keine steuerliche Beratung geben, nur Hilfe zum Ausfüllen. Meine Ausführungen sind daher schon an der Grenze der Beratung.

    Ich schreie nicht. Es stößt nur meinerseits auf Unverständnis wie jemand meine Aussagen so zerstückelt und mein Problem anders darstellt.

    Ich will doch einfach nur nicht die ganzen Steuern für etwas zahlen, was ich nicht benötige.


    Und deinen Beitrag habe ich wohl mangels Aktualisierung überlesen.

    MUSS mir mein AG diese Kostenaufstellung bei Aufforderung aushändigen ?

    Denn wie soll ich ohne dieselbige die "Privatkosten" nachweisen ?

    Fahrtenbuch führe ich ja schon.

    • Offizieller Beitrag

    Ich schreie nicht.

    Durchgängige Großschreibung ist Schreien. Lies Dir insoweit einmal die Nutzungsbestimmungen des Forums durch, denen Du bei Eintritt ausdrücklich zugestimmt hast.


    WERDE MEIN PROFIL WIEDER LÖSCHEN

    Und was bringt Dir das? Wir machen hier nichts anderes, als auf Deine Fragen zu antworten. Aber Eigeninitiative gehört auch dazu, da wir eben keine Steuerberatung leisten dürfen. Und Deine Fragen sind wirklich alle schon beantwortet oder lassen sich aus den von mir verlinkten gesetzlichen Bestimmungen und Veröffentlichungen (BMF-Schreiben) nachlesen.


    MUSS mir mein AG diese Kostenaufstellung bei Aufforderung aushändigen ?

    Muss er, ja. Aber was machst Du, wenn er sich weigert? Klagen? Viel Spaß.



    Fahrtenbuch führe ich ja schon.

    Wenn Du Dir sicher bist, dass es sich um ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S.d. gesetzlichen Vorschriften handelt, dann ist es ja gut.


    Ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers wäre Dir sicherlich eine gute Hilfe.


    So mal eben alles löschen und dann unten weitermachen ist übrigens nicht der Sinn eines Userforums. Von daher wiederhergestellt, damit der Sinn der Antworten auch für etwaige andere User mit derselben Problematik ersichtlich bleibt.

  • Ich verstehe das Problem überhaupt nicht. Wenn mir mein Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen würde, wäre ich froh und dankbar, weil die Steuerbelastung des von mir zu versteuernden geldwertenVorteils im Normalfall weit, weit unterhalb der Gesamtkosten des Fahrzeuges sein wird. Ergo nutze ich das Fahrzeug auch ständig und bei jeder Gelegenheit privat, weil: billiger kann es für mich gar nicht sein! Daneben noch ein eigenes Fahrzeug zu unterhalten, halte ich für Quatsch. Also: Verkaufe Deine eigene Kiste und freue Dich über die damit eingesparten Kosten. Das wird Dir finanziell sicher mehr bringen als eine evtl. mögliche Steuerersparnis von ein paar hundert EUR im Jahr, wenn es die denn überhapt geben sollte.