Nachkalkulation von Aufträgen

  • Hallo Zusammen,


    wenn ich aus einem Auftrg den Lieferschein und die Rechnung erstelle, kann ich diesen ja sinnvoller Weise nicht mehr ändern.

    Wie ist es aber, wenn ich nachträglich (z. B. durch eine gänderte Einkaufspreise) die Marge ändert?

    Kann ich das irgendwie auf reguläre Art und Weise dann nachpflegen? Denn sonst stimmt ja meine Marge nicht.


    Grund ist, dass ich Rechungen auf kalkulatorisch basierenden Eks erstelle, die sich dann hinterher noch ändern können, wenn z. B. eine Rechnung vom Subunternehmer zu diesen Auftrag andere Preise enthält.


    Dankeschön.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo AVF

    wenn ich aus einem Auftrag den Lieferschein und die Rechnung erstelle, kann ich diesen ja sinnvoller Weise nicht mehr ändern.

    So einfach läßt sich das nicht sagen. Da geht schon was, aber man muß doch differenzieren:


    1. VOR dem AUSDRUCK einer erstellten Rechnung läßt sich alles nachkalkulieren.
    2. NACH dem AUSDRUCK einer erstellten Rechnung läßt sich alles nur noch nachkalkulieren, FALLS die Bearbeitung freigegeben wird über Rechnung Eingabemaske F2 (Achtung Änderungsprotokoll unter Finanzen protokolliert mit, dass nachträglich "manipuliert" wurde. Da sollte man sich Notizen in der Rechnung hinterlegen zur steuerprüfung!) **
    3. Aufträge zu denen eine "Komplett"rechnung (mit LS) bereits erstellt wurde, können VOR dem AUSDRUCK der Rechnung jederzeit die Preise noch verändert werden innerhalb der Rechnung. Die Preisänderung macht sich automatisch auch im Auftrag bemerkbar.
    4. Aufträge mit erfolgten ersten und weiteren TEILLIEFERSCHEIN und noch nicht erstellter Rechnung können nachkalkuliert werden.
    5. Sobald aus einem Auftrag eine erste TEILRECHNUNG (schon ohne Ausdruck) erstellt wurde, ist Nachkalkulation der Preise nicht mehr möglich!
    6. Ist ein Auftrag "komplett" nur als geliefert, läßt sich der LS nicht mehr löschen und die Preiskalkulation nicht ändern! Auch wenn keine Rechnung erstellt wurde. Ein Löschen des Auftrages mit samt seinen Lieferscheinen hilft hier nur noch.


    Anders formuliert: mit Ausdruck einer Rechnung (siehe oben**) oder Erstellen einer TEILRECHNUNG (ungedruckt) ist eine Bearbeitung der Preise nicht möglich.

  • Hallo SAMM,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Die Änderungen sind bei mir meist nötig, nachdem die Rechnung bzw. der LS schon gedruckt wurde.

    Dann bleibt mir nur die Rechnung mit Bestätigung der Freigabe zu ändern.

    Steuertechnisch wird es egal, sein da das alles der Steuerberater macht und nicht über die Software geht.


    Vielen Dank auf jeden Fall.

    Schöner Gruß

    Andi

    • Offizieller Beitrag

    Die Änderungen sind bei mir meist nötig, nachdem die Rechnung bzw. der LS schon gedruckt wurde.

    Dann bleibt mir nur die Rechnung mit Bestätigung der Freigabe zu ändern.

    Siehe ► Finanzen

    → GoBD Ausgabedateien erzeugen

    → Änderungsprotokoll Export


    Weil hier "Manipulationen" nach Erstellung der Rechnung für den Steuerprüfer festgehalten werden, sollten die Änderungen in der Rechnung z.B. in den Anmerkungen dokumentiert werden.

  • Hallo,


    dieses Problem habe ich aktuell ebenfalls. Ich kann ohne Änderung z.B. später nie korrekte Werte im System nachschlagen. Das ist ja sinnfrei!


    Die nachträgliche Änderung von Einkaufspreisen stellt keine unzulässige Änderung/Manipulation von Rechnungsbelegen dar, da sie ja problemlos über die Einkaufsrechnungen zu belegen ist. Kann ich den Wert nicht ändern, stimmen meine Unterlagen nicht mit meinen EDV belegen überein! Andere Programme haben hierfür separate Eingabemöglichkeiten, um z.B. nachträglich anfallende Kosten nachzutragen. Der Beleg wird hierfür gar nicht geändert (das läßt das Programm nicht zu), aber für die Statistik werden die Werte korrigiert. Wenn der Kunde die Rechnung z.B. aufgrund einer Rekl. kürzt kannn ich das ja auch bei der Erfassung der Zahlung entsprechend berücksichtigen. Kürze ich nun dem Vorlieferanten ebenfalls dessen Rechnung, muss dass im Vorgang auch nach erstellter Rechnung darstellbar sein!


    Wie kann man denn diesen Beitrag zu Änderungswünschen/verbesserungsvorschlägen hinzufügen?


    Gruß

    Peter

  • Anders formuliert: mit Ausdruck einer Rechnung (siehe oben**) oder Erstellen einer TEILRECHNUNG (ungedruckt) ist eine Bearbeitung der Preise nicht möglich.

    Es war, so verstehe ich jedenfalls die Eingangsfrage, gerade nicht beabsichtigt, die Verkaufspreise an den Kunden neu zu kalkulieren. Es ging, so mein Verständnis, um die nachträgliche Anpassung der Einkaufspreise an die tatsächlichen Kosten, ohne die Verkaufspreise zu verändern.

  • Anders formuliert: mit Ausdruck einer Rechnung (siehe oben**) oder Erstellen einer TEILRECHNUNG (ungedruckt) ist eine Bearbeitung der Preise nicht möglich.

    Es war, so verstehe ich jedenfalls die Eingangsfrage, gerade nicht beabsichtigt, die Verkaufspreise an den Kunden neu zu kalkulieren. Es ging, so mein Verständnis, um die nachträgliche Anpassung der Einkaufspreise an die tatsächlichen Kosten, ohne die Verkaufspreise zu verändern.

    Ja, genau das sollte möglich sein, ist es aber nicht bzw. ich finde keine Möglichkeit dazu. Außer mit "Bestätigung zur Freigabe", aber es soll ja nichts steuerlich relavantes angepasst werden.

  • Wer die Lagerverwaltung nutzt, hinterlegt dort den Einkaufspreis, mit dem der Rohgewinn kalkuliert wird. Dort kann man den EK immer aktuell anpassen. Ok, bereits gedruckte Rechnungen werden damit zwar nicht neu kalkuliert, aber für zukünftige Rechnungen wird mit dem neuen EK gerechnet.


    Die Mühe, jedesmal eine gedruckte Rechnung zu "bearbeiten" und das alles zu dokumentieren wäre mir zu viel Aufwand. So ungenau wirst du ja deinen EK nicht geschätzt haben und wenn doch, ist das auch egal, weil du den VK nicht rückwirkend ändern kannst. Ob du insgesamt gut gewirtschaftet hast, sagt dir ja jederzeit die EÜR.

  • Naja, ich arbeite mit teureren Artikeln, Aufträge sind meist mindestens 4 stellig. Da hätte ich schon gerne eine genaue Nachkalkulation des einzelnen Auftrags, da auch jeder Auftrag anders ist. Ich arbeite fast nicht mit Lagervorrat sondern nur Kommisionsbezogen.

    Gruß

    Peter

  • Da hätte ich schon gerne eine genaue Nachkalkulation des einzelnen Auftrags, da auch jeder Auftrag anders ist. Ich arbeite fast nicht mit Lagervorrat sondern nur Kommisionsbezogen.

    Ok. Andere Frage: wieso druckst du dann an deinen Endkunden eine Rechnung, bevor du weißt, wieviel der verkaufte Artikel im EK kostet?

    Ich gehe mal aus, dass du jeden Artikel erst beim Hersteller orderst, wenn ein Kunde den bestellt hat? Dann würde dein Kunde eine Auftragsbestätigung bekommen, du bestellst den Artikel und legst bereits eine entsprechende Rechnung in MB an, damit der Zahlungseingang zugeordnet werden kann. Diese Rechnung bleibt zunächst ungedruckt. Nun bekommst vom Hersteller eine AB mit exaktem Preis, den du in die Rechnung übernimmst - ohne Bearbeitungsfreigabe. ;)

  • Wäre schön, wenn das immer so klappt. Bei meinem alten Programm konnte ich "nachträgliche Kosten zu Auftrag" erfassen, auch wenn die Rechnung geschrieben war. Das können z.B. falsche Preise aufgrund Irrtums sein, Rechnung war schon raus. Zusätzlicher Lieferaufwand der nicht absehbar war, Reklamationskosten usw.
    Ich arbeite auch viel mit handwerklichen Zulieferern, da sind dann mehrere im Beleg und einer kommt mit der Rechnung nicht zu Potte. Da schreibe ich auch schon mal Rechnungen ohne die ganz genaue Schlußrechnung eines Vorlieferanten zu haben.

    Gruß

    Peter