Kein 0-Wert bei Wechsel der Gewinnermittlungsart zugelassen

  • Guten Abend,


    ich habe die Konstellation, dass ich im Jahr 2017 mein Gewerbe (Kleinunternehmer-Regel) aufgegeben habe und nun erstmalig mittels Steuer-Sparbuch 2018 nicht mehr die "normale" EÜR machen muss, sondern durch die Aufgabe eine Bilanz (Hinzurechnungen / Abrechnungen) abgeben muss. Leider akzeptiert Steuer-Sparbuch 2018 in der EÜR (Wechsel der Gewinnermittlung) keine 0-Werte. Ich habe keinerlei Gewinne, Abschreibungen, Vermögen etc. in diesem Jahr (oder insg.), die ich übernehmen müsste. Also muss ich ich im entsprechenden ELSTER-Bogen auch 0€ eintragen. Jedoch akzeptiert das Programm dieses nicht (oder eben als "nicht eingetragen"), so dass ich für eine Abgabe mittels ELSTER nun 1ct eintragen müsste, damit die Übertragung in ELSTER funktioniert.


    Ich denke, dass es sich hierbei um einen klassischen Bug handelt, denn es ist sehr wohl möglich (Syntax vs. Semantik), dass ich keinerlei Gewinn o.Ä. übernehme, da der Betrieb das nicht hergibt (vermutlich gerade bei Betrieben mit Kleinunternehmer-Regelung nicht selten).


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Warum ist heute alles gleich ein Bug, nur weil es nicht funktioniert. Vielleicht solltest Du einfach einmal die Leistungsbeschreibung Deines Programms lesen. Das WISO steuer: Sparbuch beherrscht nur EÜR i.S. § 4 Absatz 3 EStG.

  • Warum gleich so unfreundlich?


    Das Programm leitet einen bei Auswahl der Geschäftsaufgabe in der EÜR dahin, dass zumindest Hinzurechnungen oder Abbuchungen noch aufgeführt werden müssen, was daraufhin auch mit dem Editor explizit gemacht werden kann. D.h., dass die Software hier ganz normal diesen Fall anbietet und eben auch die Formularfelder dafür. Was jedoch nicht erlaubt ist (aber vorkommen kann), sind hier Werte von 0€ in Summe, weil es Vorbefüllung ist.




    Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.


    Also alles im Leistungsumfeld der Software und auch alles über Dialoge angeboten.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll an meiner Antwort unfreundlich gewesen sein. Es ist eben nicht immer alles gleich ein Bug, nur weil etwas nicht wie gewünscht funktioniert. Alleine schon aus den Begriffen Hinzurechnung/en und Abrechnung/en lässt sich schon erkennen, dass da niemals 0€ gemeint sein kann.


    Sind keine Hinzurechnung/en und Abrechnung/en vorzunehmen, dann teilt man dem FA dies formlos im Rahmen eines Begleitschreibens mit oder spricht das Vorgehen sogar vorab mit dem zuständigen Bearbeiter ab. Wenn dieses nach Aktenlage denkbar erscheint, wird kein Bearbeiter eine Aufgabebilanz oder die Ermittlung eines Übergangsgewinns/-Verlustes fordern.


    In jedem Fall erfolgen die Hinzurechnung/en und Abrechnung/en außerhalb der regulären EÜR, was sich auch schon aus der Programmmaske ersehen lässt sowie aus der daraus resultierenden EÜR.


    Wenn Du meinst es sei nichts hinzuzurechnen, dann hast Du hoffentlich auch alle aus betrieblichen Gründen angeschafften WG entsprechend gewürdigt (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), deren Verbleib selbstverständlich seitens des FA immer hinterfragt wird.