Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

  • Kann ich die Übungsleiterpauschale neben der Ehrenamtspauschale geltend machen?

    1. Tätigkeit: Notärztliche Tätigkeit bei Betreuung von gemeinnützigen Veranstaltungen

    2. Tätigkeit: Erhalt von Aufwandsentschädigungen bei Wahrnehmung von Rettungseinsätzen im Rettungsdienst bei nicht Verfügbarkeit des regulären Notarztes ( ehrenamtliche Erste-Hilfe) in der Freizeit.


    Das Finanzamt begründet die Ablehnung, dass es sich um die gleiche "Tätigkeit" handelt und daher beide Pauschalen nicht nebeneinander gewährt werden können.

    Wie wird "Tätigkeit" definiert?

    Ist die Ablehnung gerechtfertigt?

    Beide o.g. Tätigkeiten sind örtlich, zeitlich getrennt bei verschiedenen Auftraggebern.