Rücklagenbuchung

  • Hallo,

    ich habe über "offene Posten erzeugen" Hausgeld VZ+HeizkostenVZ und Rücklagen VZ erzeugt und über "Offene Posten verbuchen" gebucht.

    Bei der Rücklage sehe ich den Soll und IST Anfangsbestand. Dieser ist auch richtig. Die SOLL Zuführung ist auch richtig nur die IST Zuführung ist 0€

    Muss ich jetzt für jede Buchung über "Rücklage erfassen" -->Umbuchung vom Hauskonto buchen? Wie kann ich aber diese Umbuchung AUTOMATISCH einem Eigentümer zuordnen?

    Bisher habe ich es von Hand unter Einnahmen und Ausgaben den Buchungstext geändert auf z.b. Zuführung zur Rücklage EG oder gibt es da eine einfachere Möglichkeit?

    Warum werden diese Rücklagebuchungen nicht automatisch der "Rücklagen Zuführung" gebucht oder habe ich da einen Gedankenfehler?

  • Die Buchung der Rücklagenvorauszahlung wird nicht direkt in die Rücklage gebucht. Genausowenig wird eine Rechnung für Instandhaltung direkt mit Buchung der Umlagevorauszahlung für das Hausgeld verbucht. Du musst als das Geld buchhalterisch separat der Rücklage zuführen. Normalerweise liegt das Geld für die Instandhaltungsrücklage auf einem separaten Konto. Es ist sinnvoll, genau diese Umbuchung auf das Konto über den Rücklagenassistenten auszuführen, da danach der Ist-Bestand der Rücklage sich analog dem Betrag auf dem Konto erhöht. Hinzu kommen ggf. noch Zinsen. Diese kannst Du für‘s Rücklagenkonto ebenfalls separat buchen, was analog dann mit der Bankabrechnung ebenfalls über den RL-Assistenten gebucht wird.

  • Nein, warum? Jeden Monat überweisen Dir drei Eigentümer die Rücklagenvorauszahlung. Genau diesen Anteil kannst Du direkt der Rücklage zuführen. Das kannst Du mit einem monatlichen Dauerauftrag erledigen, mit einer Umbuchung vom Girokonto auf's Rücklagenkonto. Leider muss man dann diese Umbuchung mit dem Rücklagenassistenten buchen, d.h. Du musst tatsächlich 12-mal den RL-Assi bemühen. Eine Alternative wäre, die Rücklage seltener zu buchen, z.B. nur alle 2 oder 3 Monate. Zinsen gibt's ja auch nicht mehr so viele. Früher habe ich das nur 3-4-Mal im Jahr händisch umgebucht. Wichtig ist am Ende, dass die Soll-Rücklage (auch "Verpflichtung Instandhaltungsrücklage") insgesamt den wirklich der Rücklage zugeführten Beträgen entspricht. Die Vorauszahlung wird in jedem Fall korrekt abgerechnet, d.h. mit der Abrechnung bekommen die Eigentümer ggf. zuviel oder zuwenig gezahlte Beträge zurückerstattet. Aber im Normalfall sind das nur Rundungsdifferenzen, es sei denn, Eigentümer zahlen das Hausgeld nicht oder nicht vollständig.

  • Da ich bisher sehr wenig Erfahrung habe kommt mir auch schon die nächste Frage zur Praxis:


    Wird in der Praxis den das Hausgeld incl. Rücklage von den jeweiligen Eigentümern auf das Hausgeldgirokonto überwiesen bzw. per SEPA eingezogen oder

    werden zwei Überweisungen von den Eigentümern gemacht (1. aufs Hausgeldgirokonto ohne Rücklage und die 2. Überweisung direkt auf das Rücklagenkonto

    (nur Rücklage).

  • Da ist doch die Frage, was am einfachsten ist: Eigentümer X schuldet der WEG monatlich drei Beträge: Nebenkostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung und Rücklagenvorauszahlung. Das kannst Du theoretisch alles getrennt per Lastschrift einziehen, aber dann hast Du 3-mal so viele Posten auf den Konten. Die Einzelbuchungen kosten jeweils auch Bankgebühren. Dabei kannst Du die Beträge ja intern mit dem Hausverwalter auch splitten, was - sobald Du mal eine Vorlage hast - weitgehend automatisch geht.

    Kurzum: Ich denke, es ist üblich, dass Eigentümer alles in einem Betrag „Hausgeld“, oft auch „Wohngeld“ zahlen.


    Den Lastschrifteinzug fassen wir sogar zur Sammelbuchung zusammen, so dass WEG-seitig dann monatlich nur ein Gesamtbetrag aufgeteilt werden muss. Der Nachteil dieser Methode ist nur, dass an Hand des Kontoauszugs nicht nachvollzogen werden kann, wie sich die Hausgeldzahlungen auf die Eigentümer verteilen. Das muss dann an Hand der Einzelabrechnung jeder selber abgleichen. Außerdem gibt‘s dann ja noch den Ausdruck des Lastschriftsammlers, der aber kein Beweis ist.


    Wenn Du kein Lastschriftverfahren hast, soll halt jeder per Dauerauftrag monatlich überweisen, und zwar in einer Summe. Dann arbeitest Du aber mit offenen Posten.


    Alternativ kannst Du auch bei Lastschriften mit offenen Posten arbeiten. Dann generierst Du die Lastschriften sus den OPO‘s. Das funktioniert für die Vorauszahlung ebenso gut, ist mir aber zuviel Aufwand, denn offene Posten vertragen sich nicht mit Sammelbuchungen, zumindest hatte ich da bei der Zuordnung Probleme. Außerdem brauchst Du diese ja nicht, wenn Du die Lastschrift nach festem Muster jeden Monat als Sammler buchst.


    Vielleicht gibt es noch mehr Beiträge zu dem Thema - war jetzt nur meine Sicht der Dinge.


    Prinzipiell: Denke mal darüber nach, was sich alles vereinfacht, wenn Du weniger Bankbuchungen hast.