Wie verbuche ich Abschlagszahlungen des Anbieters (Strom, Gas, etc)

  • Hallo zusammen,


    vorab: zum Einstand erst einmal ein großes Lob an die Software. Ich habe mich die letzten Tage mit diversen anderen Anbietern (le..., imm..4, etc) herumgeschlagen. Eine Katastrophe nach meiner Meinung. Mit dem Wiso Hauverwalter war das Anlegen meiner drei Mehrfamilienhäuser kein Problem. Logischer und selbsterklärender Aufbau mit ständigen Hilfetexten! Auch die notwendigen Umlageschlüssel z.b. Heizungskosten inkl. Warmwasser abzurechnen jedoch Heizung per qm und (geschätzter Anteil Warmwasser) pro Person lassen sich verwirklichen. (Rechtl. nicht unbedingt ok, aber z.Z. nicht anders möglich..) Anpassung der Bewohneranzahl, Einlesen meiner Kontobewegungen online, Bearbeiten dieser Buchungen, Anlegen individueller Verteilerschlüssel, Anpassung der Nebenkostenabrechnung und etlichen weiteren (eigenen) Vorlagen mit eigenem Briefkopf / Logo, usw lassen sich problemlos verwirklichen! Bestimmt nicht so wichtig...aber das automatische Ausfüllen der Adressen bei Eingabe der Postleitzahl oder automatische Ermittlung der Bank und BIC Daten bei Eingabe der IBAN...erwarte ich von einer Software einfach. Das beherrschte die Konkurrenz ebenfalls nicht...! Sorry, nach dem "Krampf" mit den anderen Software Anbietern musste ich das mal kurz loswerden.


    Zur eigentlichen Frage:

    Ich bin neu in den Aufgaben der Verwaltung und hoffe Anfänger / dumme Fragen sind auch erlaubt.

    1. Das Verbuchen von Betriebskosten wie Wasserverbrauch, Gebäudeversicherung, Brennstoff, etc. ist mir soweit klar und funktioniert auch. (noch probehalber)

    Aber wenn ich alle Kontobewegungen verbuchen möchte, wie gehe ich dann mit den monatl. Abschlagszahlungen des Anbieters welche ja vom Anbieter (z.b. Wasser oder Gas) nur geschätzt sind um? Wie verbuche ich diese? Garnicht und es werden nur die tatsächlichen aufgeführten Verbrauchswerte bei der Endrechnung verbucht? Oder unter z.B. 1390 Verrechnungskonto Brennstoffbestand? Oder 8840 Heizkostenvorauszahlung Eigentümer?))

    2. Offene Posten / Sollbuchungen werden i.R. nur für Mieten für den nächsten Abrechnungsmonat erzeugt um einen Verzug vom System zu erkennen? Oder gibt es noch andere Gründe hierfür?

    3. Nicht umlagefähige Kosten für den Baukredit werden auf "3100 Zinsen" oder "1375 Verrechnungskonto von Eigentümer direkt getragene Kosten"?

    4. Entnahmen für Lebensunterhalt des Eigentümers vom Konto Vermietung werden unter "3010 Entnahmen" verbucht?


    Gruß und vielen Dank im Voraus.

  • Du buchst jeden Monat den abgebuchten Betrag auf Wasser, Strom, Gas ... Das wird ja benötigt für die Eigentümerabrechnungen. Wenn dann die Abrechnung der Versorger kommt, buchst du die Abrechnungsspitze auch wieder auf das Konto mit Zeitraum "altes" Jahr, um die Nebenkostenabrechnungen richtig hinzubekommen.


    Offene Posten sind auch für die Abrechnung wichtig - sonst bekommst du keine saubere Jahresabrechnung hin, da der noch zu zahlende Betrag ja dann die offenen Posten beinhalten muss.


    Eigentlich haben in einer Hausverwaltung die Kreditzinsen einzelner Eigentümer nichts zu suchen. Diese sind rein privat veranlasst! Wenn hier wirklich vom Verwaltungskonto bezahlt wird - hier solltest du klären, ob dies in dieser Form überhaupt erlaubt ist, da diese mit der laufenden Verwaltung nichts zu tun haben - geht es auf das Verrechnungskonto.


    Auch Entnahmen für den Lebensunterhalt haben in einer Hausverwaltung nichts zu suchen - das Verwaltungskonto ist rein für Zwecke der laufenden Kosten des Hauses gedacht. Du machst hier einen gefährlichen Mischmasch. Nur wenn du auch die Mieterverwaltung hast und hierfür gesonderte Konten existieren, kannst du Entnahmen der Vermieter gegen diese Konten buchen. Dahin gehören dann auch die Zinsen für die Kredite.

  • Danke für die Antwort.


    Vorab... da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt. Ich verwalte meine eigenen Mehrfamilienhäuser. Also reine Mieterverwaltung. Die Mieteinnahmen bestreiten also auch mein Lebensunterhalt als Vermieter / Eigentümer. Dadurch habe ich natürlich auch Abbuchungen von dem Konto "Vermietung" für Eigenbedarf und Kreditzahlungen etc.

    Wenn dann die Abrechnung der Versorger kommt, buchst du die Abrechnungsspitze auch wieder auf das Konto mit Zeitraum "altes" Jahr, um die Nebenkostenabrechnungen richtig hinzubekommen.

    Abrechnungsspitze???...also zb Rückerstattungen der Versorger? Aber wenn ich eine NK Abrechnung für einen Mieter zb wegen Auszugs mitten im Jahr machen muss...? Dann hab ich doch nur die veranschlagten Zahlungen an den Versorger berechnet und nicht den tatsächlichen Verbrauch. Muss ich dann mit der NKA bis zum Jahresende warten?


    Sorry für die späte Rückantwort...dachte ich würde per mail auf Antworten hingewiesen...dies war aber nicht der Fall.


    Beste Grüße.

  • Muss ich dann mit der NKA bis zum Jahresende warten?

    Natürlich musst du bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes warten, denn die Summe für die Heizkosten werden ermittelt fürs ganze Jahr und er bekommt dann seinen Anteil für den Zeitraum bis zum Auszug berechnet.

    Heißt, dass dann, wenn einer zum 31.8.18 ausgezogen ist warten muss, bis das Abrechnunsgjahr vorbei ist und alle Kosten vorliegen. Alles andere ist FALSCH!

  • Generell, d.h. unabhängig davon, ob es einen Eigentümer oder viele (WEG) gibt, kann man doch wohl sagen, dass alle Abschläge gebucht werden, und zwar genau auf die Umlagekonten, die dafür vorgesehen wird (also Wasser auf Wasser, Strom auf Strom, etc.). Diese Konten werden durch Buchung einer Ausgaberückzahlung wieder entlastet, wenn man die Endabrechnung des Versorgers bucht. Als Ausgabe bucht man dann noch den gesamten Abrechnungsbetrag. Die Differenz ist genau das, was der Versorger in Rechnung stellt. Natürlich muss man überall den entsprechenden Gültigkeitszeitrum eintragen. Bei der Endabrechnung ist das sicher meist das Vorjahr, bei den Abschlägen der Default, das aktuelle Jahr.

    Mit dem Begriff Abrechnungsspitze war wohl das Abrechnungsergebnis gemeint, also der Rechnungsbetrag. Da ja vorher Abschläge gezahlt wurden, muss nur noch die Differenz in Rechnung gestellt werden.

  • Danke für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Also... Abschläge ganz normal verbuchen welche dann mit der Jahresendabrechnung auf den richtigen Stand gebracht werden. NK Abrechnungen der Mieter müssen also nach den Endabrechnungen der Anbieter / Versorger erfolgen. Ok.


    Danke nochmal,

    Elmar

  • So sollte es sein - du kannst aber auch (wenn die Abrechnungen spät kommen), eine vorläufige NK-Abrechnung machen (wegen Frist) und darin darauf hinweisen, dass wegen fehlender Rechnungen noch eine Änderung kommen kann. Das ist erlaubt.