Bluetooth Tastatur

  • Ich bin IT Freiberufler, nutze das Wiso Steuer Sparbuch 2018 und bin EÜR pflichtig.

    Am 10.11.2017 erwarb ich eine Bluetooth Tastatur im Wert von 101 Euro(ohne UST). Diese nutze ich sowohl für meinen Laptop als auch für meinen Desktop PC.

    Die am PC vorher betriebene war defekt.

    Der PC ist als Anlage vermerkt und wurde bereits 2015 erworben, die Abschreibung endet damit 2018.


    Grundsätzlich werden Tastaturen als nicht eigenständiges Gut dem PC zugeordnet und sind somit als Anlagegut über 3 Jahre abzuschreiben.


    Hier las ich dann aber folgendes:

    Zubehör zu *später* gekauftem Hauptartikel hinzubuchen

    "Da sie (Festplatte) am USB-Port betrieben wird, kann sie keinem Anlagegut fix hinzugefügt werden. Folglich ..."


    Das sollte für eine Bluetooth Tastatur doch auch gelten oder?


    "eigenständig nutzbar" scheint mir damit eigentlich "keinem Hauptwirtschaftsgut eindeutig zuortbar" zu sein, korrekt?


    Meinem Verständnis nach habe ich 2 Möglichkeiten:

    1. Als GWG < 150 Euro voll in 2017 absetzen

    2. Über 3 Jahre abschreiben.


    Sollte die erste Option tatsächlich bestehen, wie dokumentiere ich im Steuer Sparbuch das es eben nicht nur eine normale Tastatur ist, so dass das Finanzamt meine Argumentation auch versteht?


    Danke