Telekomunikationskosten als Werbungskosten

  • Hallo Forum,

    gemäß LStR 2015 9.1 Abs. 5 kann ich Telekomunikationskosten pauschal mit höchstens 20 €/Monat ansetzen.
    Nach meinen Verständnis gilt das pro Anschluss
    Wie verhält sich das bei mehreren Anschlüssen (Internet + Mobilfunk separater Anbieter)?

    Hintergrund ich habe im Rahmen der doppelten Haushaltsführung den Mobilfunkvertrag + Kosten für Internetanschluss am Arbeitsort und Lebensmittelpunkt (Hauptwohnung)
    angegeben.
    Ich finde in den Quellen leider keine konkreten Informationen.

    Besten Dank im Voraus!

  • Nach meinen Verständnis gilt das pro Anschluss

    Woraus liest du denn das? Du kannst immer nur von einem Ort aus telefonieren - hast also zu dem Zeitpunkt keine Gebühren für den anderen Anschluss. Da es sich hier um typischerweise nur sehr schwer konkret aufteilbaren Aufwendungen handelt, greift ja zunächst das Aufteilungsverbot des § 12 EStG, das dann durch die Begrenzung in § 9 teilweise wieder aufgehoben wird.


    Es heisst in LStR 9.1 Abs. 5 2018 ja -"Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20% des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden." Hier steht nirgends etwas von "pro Anschluss"! Es ist eine Vereinfachungsregel und die Grenze ist hier bindend. Es bleibt dir im Übrigen unbenommen, über geeignete Aufzeichnungen nachzuweisen, dass du höhrere beruflich bedingte Aufwendungen hast.

  • Zitat von babuschka

    Es heisst in LStR 9.1 Abs. 5 2018 ja -"Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20% des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 20 Euro monatlich als Werbungskosten anerkannt werden."

    Ja genau das ist der Punkt: "...des Rechnungsbetrages..." Ich habe aber 3 separate Rechnungen, die auch alle unabhängig von einander notwendig sind.
    Da steht 20% des Rechnungsbetrages und im Nebensatz höchstens 20 Euro monatlich. Das bezieht sich demnach auf den einen Rechnungsbetrag.
    Das ich immer nur an einem Ort telefonieren kann ist mir auch klar.
    Aber auf der einen Seite benötige ich am Arbeitsort einen Internetanschluss, den ich aber nicht zum Hauptwohnort mitnehmen kann und umgekehrt.

    Den reinen Telefonanschluss habe ich nur einmal, weil der ja mobil ist.

    Zitat von babuschka weiter:


    … hast also zu dem Zeitpunkt keine Gebühren für den anderen Anschluss...

    Du hast noch den alten Telekomiker Analog-Anschluss, wo man jedes Telefonat individuell bezahlen muss? Schon mal was von monatlichen Festpreisen (Flatrate) gehört?8o


    Insbesondere schade finde ich, dass die WISO Software die Eingabe dahin gehend zulässt und das dann auch noch die letzten Jahre beim FA durchgegangen ist. (Bitte hier jetzt keine Belehrungen hinsichtlich Gewohnheitsrecht etc.)

  • Ich werde mich nach aktuellem Recherchestand darauf berufen:


    Sofern die Internetkosten in der Rechnung getrennt von den Telefonkosten ausgewiesen werden, können auch diese zusätzlich zu den pauschal geltend gemachten Telekommunikationskosten von maximal 240 EUR (vgl. BFH-Beschluss vom 16.06.2010, VI B 18/10, BFH/NV 2010 S. 1810) Berücksichtigung finden.


    Oder hier auch gut:

    Das Niedersächsisches Finanzgericht hat jetzt entschieden, dass die Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn diese Aufwendungen in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Die Internetkosten sind mit dem beruflichen Nutzungsanteil absetzbar, der geschätzt werden kann und – wie beim Computer – im Allgemeinen mit 50 Prozent angenommen werden darf. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Pauschalbetrag von 240 EUR im Jahr für Telefonkosten berücksichtigt (Niedersächsisches FG vom 17.12.2009, EFG 2010 S. 2071).

  • Entscheidung Gerichtsbarkeit:
    "Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten abzugsfähig"


    wenn man weiß, wonach man suchen muss, findet man´s auch öfters...

    Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    "Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten abzugsfähig"

    Nicht immer nur die Teile zitieren, die einem gefallen. In dem Zusammenhang ist nachstehender Zusatz doch viel entscheidender:

    dass die Internetkosten zusätzlich zu den Telefonkosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn diese Aufwendungen in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.

    Und da ist mir von den heute üblichen Flatrates und ihren Anbietern nicht bekannt, dass dies irgendwo der Fall ist.


    Deshalb eben mein Zusatz:

    Den Verfahren lagen doch komplett andere Sachverhalte zugrunde. Ich wäre auf jeden Fall eher bei babuschka.